Die Rolle in einem Satz

Die interne Arbeitsschutzkoordination sorgt dafür, dass beschlossene Arbeitsschutzprozesse organisiert, verbunden, verfolgt und an die richtige verantwortliche oder fachkundige Stelle eskaliert werden. Sie ist weder eine automatische Pflichtenübertragung noch eine Ersatz-Sifa.

Die Unfallkasse Hessen bezeichnet die Funktion als freiwillige Organisationshilfe für die oberste Leitung. Der Begriff und sein Aufgabenprofil sind nicht gesetzlich festgelegt. Deshalb entscheidet nicht der Titel, sondern die schriftliche Rollenbeschreibung darüber, was eine Person tun darf, tun soll und nicht allein entscheiden kann.

Zuerst klären: Welche Koordinatorenrolle ist gemeint?

Unter demselben oder einem ähnlichen Titel können rechtlich verschiedene Funktionen stecken:

Rolle Grundlage Schwerpunkt Befugnis
interne Arbeitsschutzkoordination freiwillige betriebliche Organisation Prozesse, Termine, Schnittstellen und Transparenz nur wie intern ausdrücklich festgelegt
Koordination mehrerer Unternehmen § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 gegenseitige Gefährdungen und abgestimmte Arbeiten bei besonderen Gefahren mit entsprechender Weisungsbefugnis auszustatten
SiGeKo Baustellenverordnung, konkretisiert durch RAB 30 Sicherheit und Gesundheit in Planung und Ausführung eines Bauvorhabens nach Bestellung und Aufgabenrahmen des Bauherrn
Beauftragter mit Unternehmerpflichten § 13 ArbSchG und § 13 DGUV Vorschrift 1 übertragene Aufgaben in eigener Verantwortung schriftlich bestimmter Bereich und Befugnisse

Eine Person kann mehrere Funktionen innehaben. Dann muss bei jeder Aufgabe erkennbar sein, in welcher Rolle sie handelt. Für Baustellen gehören Einzelheiten auf die Seite SiGeKo-Aufgaben, für betriebsfremde Unternehmen auf die Seite Fremdfirmenkoordinator. Diese Aufgaben werden nicht stillschweigend aus dem internen Titel abgeleitet.

25 typische Aufgaben eines Arbeitsschutzkoordinators

Die folgende Matrix ist ein belastbares Ausgangsprofil. Jeder Betrieb wählt daraus nur Aufgaben, für die Zuständigkeit, Zeit, Zugang und Eskalationsweg geregelt sind.

1. Organisation und Jahresplanung

Nr. Aufgabe Greifbares Ergebnis
1 Rollen und Schnittstellen aktuell halten Rollenmatrix mit Leitung, Führung, Sifa, Betriebsarzt, SiBe und Interessenvertretung
2 Arbeitsschutzziele mit der Leitung vorbereiten freigegebene Jahresziele mit Kennzahl und Zieltermin
3 Jahreskalender koordinieren Termine für ASA, Unterweisungen, Vorsorge, Begehungen, Prüfungen und Reviews
4 Arbeitsschutzausschuss organisatorisch vorbereiten und moderieren Agenda, Entscheidungsbedarf, Protokoll und Aufgabenliste
5 Ressourcen- und Entscheidungsbedarf früh eskalieren Entscheidungsvorlage mit Risiko, Optionen, Aufwand und Termin

2. Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen

Nr. Aufgabe Greifbares Ergebnis
6 Vollständigkeit der Gefährdungsbeurteilungen überwachen Übersicht aller Bereiche, Tätigkeiten, Verantwortlichen und Review-Daten
7 Reviews bei Änderungen auslösen dokumentierter Anlass bei Umbau, neuer Technik, Vorfall oder neuer Erkenntnis
8 Maßnahmen zentral nachhalten Maßnahme, Quelle, Risiko, Verantwortlicher, Frist und Status
9 überfällige oder blockierte Maßnahmen eskalieren abgestufte Eskalation an Bereichsleitung oder Geschäftsführung
10 Wirksamkeitsprüfungen terminieren und dokumentierbar machen Prüfkriterium, Ergebnis, prüfende Person und Abschlussdatum

Der Koordinator kann Methodik und Workflow der Gefährdungsbeurteilung organisieren. Die fachliche Beurteilung und Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen verbleiben bei Arbeitgeber, verantwortlicher Führung und den jeweils fachkundig Beteiligten.

3. Qualifikation, Unterweisung und Vorsorge

Nr. Aufgabe Greifbares Ergebnis
11 tätigkeitsbezogene Unterweisungsmatrix pflegen Zielgruppe, Thema, Anlass, Intervall und fachlich Verantwortlicher
12 Unterweisungstermine und offene Teilnahmen verfolgen vollständiger Status ohne fachlich ungeprüfte Standardinhalte
13 Bestellungen und Qualifikationen koordinieren Nachweise und Ablaufdaten für SiBe, Ersthelfende oder Fachrollen
14 Vorsorgeanlässe organisatorisch mit Gefährdungsbeurteilungen verbinden Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge-Matrix mit datensparsamer Friststeuerung
15 Führungskräftequalifizierung mit HR und Fachleuten planen Lernziele, Zielgruppe, Termin, Transferaufgabe und Review

4. Begehungen, Ereignisse und Schnittstellen

Nr. Aufgabe Greifbares Ergebnis
16 Begehungen und Audits risikobasiert planen Jahresplan nach Risiken, Änderungen und früheren Feststellungen
17 Feststellungen in steuerbare Aufgaben überführen eindeutige Abweichung mit Ursache, Priorität und Abschlusskriterium
18 Meldungen zu Unfällen und Beinaheereignissen in den Prozess leiten gesicherte Meldung, zuständige Auswertung und nachverfolgte Maßnahmen
19 Anforderungen externer Stellen koordinieren fristgerechte Antwort und nachvollziehbarer Umsetzungsnachweis
20 Schnittstellen zu Fremdfirmen und gemeinsamen Arbeitsbereichen sichtbar machen Zuständigkeit, Informationsaustausch, Koordination und Vor-Ort-Kontrolle

Bei akuter erheblicher Gefahr wird nicht nur ein Ticket angelegt. Der festgelegte Notfall- und Eskalationsweg ist sofort zu nutzen. Ob der Koordinator selbst anweisen oder Arbeiten stoppen darf, hängt von seiner ausdrücklich geregelten Funktion und Befugnis ab.

5. Information, Kennzahlen und Verbesserung

Nr. Aufgabe Greifbares Ergebnis
21 Rechts- und Regelwerksänderungen mit Sifa und Betriebsarzt vorsortieren betroffene Prozesse, fachliche Prüfung und Änderungsaufgaben
22 Dokumente und Nachweise lenken verantwortliche Freigabe, Version, Gültigkeit und Archivstatus
23 wenige steuerbare Kennzahlen pflegen Trendbericht statt unverbundener Einzeldaten
24 wiederkehrende Lücken und Ursachen analysieren lassen Schwerpunkt, verantwortlicher Prozess und Verbesserungsauftrag
25 Managementreview und Jahresbericht vorbereiten Zielerreichung, Risiken, Ressourcenbedarf und Beschlussvorlagen

Arbeitsrhythmus: täglich bis jährlich

Die Rolle wird wirksam, wenn Aufgaben einen festen Takt und eindeutige Auslöser haben:

Rhythmus Beispiele
sofort akute Gefahr, schwerer Vorfall, behördliche Frist oder blockierte Hochrisikomaßnahme eskalieren
wöchentlich neue Meldungen sichten, überfällige Maßnahmen klären, anstehende Termine absichern
monatlich Bereichsstatus, Kennzahlen, wiederholte Abweichungen und Ressourcenengpässe prüfen
vierteljährlich ASA vorbereiten, Schwerpunkte bewerten und Beschlüsse nachverfolgen
jährlich Ziele, Audit- und Begehungsprogramm, Qualifikations- und Unterweisungsplanung konsolidieren
anlassbezogen Beschaffung, Umbau, Personal- oder Prozessänderung, neue Vorschrift oder externe Feststellung koordinieren

Ein Kalender ersetzt keine Risikosteuerung. Ereignisse und Änderungen lösen Aufgaben auch zwischen den Regelterminen aus.

Zuständigkeitsmatrix: koordinieren ist nicht entscheiden

Ein einfaches RACI-Modell verhindert die „Sammelrolle“. V steht für verantwortlich, E für entscheidend, B für beratend und K für koordinierend. Die konkrete Zuordnung muss der Betrieb an seine Organisation anpassen.

Prozess Leitung/Führung Koordinator Sifa Betriebsarzt
Arbeitsschutzziele und Ressourcen E/V K B B
Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen E/V K B B
Unterweisung V K B bei arbeitsmedizinischen Themen B
arbeitsmedizinische Vorsorge V K B fachlich V
Maßnahmenfrist und Status V für Umsetzung K B B bei Fachbezug
Wirksamkeitskontrolle E/V K und dokumentiert B B bei Fachbezug

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat nach § 6 ASiG eigene gesetzliche Beratungs- und Unterstützungsaufgaben. Der Betriebsarzt hat arbeitsmedizinische Aufgaben nach § 3 ASiG. Eine Koordinationsstelle darf diese gesetzlich bestellten Funktionen nicht nur deshalb ersetzen, weil sie zentral erreichbar ist.

Muster für die schriftliche Beauftragung

Die UKH empfiehlt eine offizielle Beauftragung. Sie kann in einer Stellenbeschreibung, Dienstanweisung oder einem Organisationshandbuch verankert werden und sollte mindestens enthalten:

  • Zweck der Funktion und organisatorische Einordnung
  • Standorte, Bereiche und Prozesse im Zuständigkeitsumfang
  • einzeln benannte Aufgaben aus der Aufgabenmatrix
  • Informations-, Zugangs-, Moderations- und Eskalationsbefugnisse
  • ausdrücklich vorhandene oder nicht vorhandene Weisungsbefugnis
  • Schnittstellen zu Leitung, Führung, Sifa, Betriebsarzt, HR und Interessenvertretung
  • erforderliche Zeit, Budget, Systeme und Vertretung
  • Qualifikation, Einarbeitung und Fortbildungsreview
  • Berichtsweg, Kennzahlen und regelmäßiger Rollenreview
  • Abgrenzung zu Pflichtenübertragung, Sifa, SiBe, SiGeKo und Fremdfirmenkoordination

Werden Unternehmerpflichten in eigener Verantwortung übertragen, reicht eine lockere Rollenbeschreibung nicht. Nach § 13 DGUV Vorschrift 1 muss die schriftliche Beauftragung den Verantwortungsbereich und die Befugnisse festlegen, von der beauftragten Person unterzeichnet sein und ihr ausgehändigt werden. Die Details behandelt die Seite Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz.

Ergebnischeck nach den ersten 90 Tagen

Eine neue Koordinationsfunktion sollte nach drei Monaten nicht an der Zahl verschickter Erinnerungen, sondern an fünf sichtbaren Ergebnissen bewertet werden:

  1. Für alle wesentlichen Arbeitsschutzprozesse sind verantwortliche und beratende Rollen geklärt.
  2. Offene Maßnahmen liegen in einer bereinigten Liste mit Risiko, Frist und Eskalationsweg vor.
  3. Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Vorsorge und Prüfungen sind einem gemeinsamen Fristenmodell zugeordnet.
  4. Die Leitung erhält einen kompakten Status mit Entscheidungs- und Ressourcenbedarf.
  5. Mindestens ein blockierter oder wiederkehrender Prozess wurde gemeinsam mit Führung, Sifa oder Betriebsarzt verbessert.

Bleiben Informationen trotz Beauftragung unzugänglich oder Entscheidungen dauerhaft offen, ist das nicht nur ein persönliches Organisationsproblem. Dann müssen Leitung und Koordinator prüfen, ob Stellung, Zeit, Systemzugriff und Eskalationsbefugnisse zur Aufgabe passen.

Kennzahlen, die Steuerung ermöglichen

Unfallzahlen allein reagieren spät und hängen auch vom Zufall ab. Für die Koordinationsarbeit sind führende Kennzahlen hilfreicher:

  • offene und überfällige Maßnahmen nach Risikopriorität
  • Anteil termingerecht und wirksam abgeschlossener Maßnahmen
  • Gefährdungsbeurteilungen ohne Verantwortlichen oder überfälliges Review
  • Unterweisungs- und Vorsorgestatus in betroffenen Zielgruppen
  • Zeit von Meldung bis Erstreaktion und dauerhafter Lösung
  • wiederholte Feststellungen nach Bereich oder Ursache
  • offene Beschlüsse aus ASA, Audit oder Managementreview

Jede Kennzahl braucht Definition, Datenquelle, Verantwortlichen, Stichtag und Reaktionsregel. Eine rote Kennzahl ohne festgelegte Entscheidung bleibt nur Berichtswissen.

Was ausdrücklich nicht automatisch zur Aufgabe gehört

Ohne passende Fachkunde, Bestellung und Befugnis entscheidet die interne Arbeitsschutzkoordination nicht allein,

  • ob eine konkrete Gefährdungsbeurteilung fachlich ausreichend ist,
  • welche Schutzmaßnahme ein Risiko hinreichend reduziert,
  • ob Beschäftigte für eine Tätigkeit geeignet sind,
  • ob ein medizinischer Befund relevant ist,
  • ob eine gesetzliche Fachrolle ersetzt werden kann oder
  • ob bei besonderer Gefahr gegenüber anderen Unternehmen Weisungen erteilt werden dürfen.

Die oberste Leitung behält Gesamt- und Aufsichtspflichten. Führungskräfte bleiben in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich, sofern die Organisation nichts wirksam anderes regelt. Die Aufgabenübersicht ergänzt damit den allgemeinen Beitrag zur Rolle des Arbeitsschutzkoordinators und grenzt die fachliche Qualifizierung bewusst an die Seite Arbeitsschutzkoordinator-Ausbildung aus.

Offizielle Grundlagen und Aktualität

Die Aufgabenmatrix orientiert sich an der UKH-Broschüre „Arbeitsschutzkoordination: Rolle und Qualifizierung kompakt erklärt“, Ausgabe November 2025, an der aktuellen GDA-Leitlinie zur Arbeitsschutzorganisation sowie an ArbSchG, ASiG und DGUV Vorschrift 1. Die 25 Aufgaben sind eine redaktionelle betriebliche Umsetzungshilfe, keine wörtliche gesetzliche Aufgabenliste. Welcher Umfang passt, entscheidet der Betrieb anhand seiner Größe, Risiken, Struktur und bereits besetzten Funktionen.