Prüfart und Zuständigkeit klären

Kranprüfungen können unterschiedliche Anlässe und Zuständigkeiten haben. Deshalb sollte nicht nur die Person, sondern auch die Prüfart eindeutig dokumentiert werden.

  • Kranart und Standort erfassen
  • wiederkehrende oder besondere Prüfung unterscheiden
  • DGUV Grundsatz 309-001 und BetrSichV prüfen
  • Prüfbuch oder Protokoll ablegen

Mängel und Nutzung steuern

Bei Kranen wirken Mängel direkt auf Lasten, Personen und Betriebsabläufe. ArbeitsschutzPilot sollte daher Mängel, Sperrung und Freigabe transparent führen.

  • Mängelklassifizierung dokumentieren
  • Verantwortliche und Fristen setzen
  • Nutzungseinschränkung festhalten
  • Nachprüfung und Unterweisung prüfen

Quellen und Grenzen bei befähigte person krane

Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.

  • ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
  • BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
  • fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
  • keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität