Produkt und Anwendung konkret machen

Reinigungsmittel werden oft routiniert verwendet. Gerade deshalb muss die Betriebsanweisung klar zwischen Produkt, Verdünnung, Auftrag, Kontaktzeit, Sprühnebel, Hautkontakt und Mischverboten unterscheiden.

  • Produktname, Hersteller und Sicherheitsdatenblatt erfassen
  • Anwendung, Dosierung und Einwirkzeit beschreiben
  • unverträgliche Produkte und Mischverbote nennen
  • Haut-, Augen- und Atemschutz arbeitsbereichsbezogen festlegen

Hautschutz und Erste Hilfe nicht vergessen

Viele Reinigungsarbeiten belasten Haut und Augen, auch wenn das Produkt im Alltag harmlos wirkt. Die Vorlage sollte deshalb konkrete Schutz- und Notfallregeln enthalten.

  • geeignete Handschuhe und Wechselregeln prüfen
  • Hautschutz, Hautreinigung und Pflege einbinden
  • Verhalten bei Spritzern, Verschütten und Einatmen festlegen
  • Lagerung und Entsorgung verständlich regeln

Mit Reinigungsvorlagen und Unterweisung verbinden

Die Betriebsanweisung ist ein Baustein im Reinigungsprozess. Sie sollte mit Gefährdungsbeurteilung Reinigung, Sicherheitsdatenblatt, Hautschutzplan und Unterweisung verknüpft werden.

  • neue Produkte als Review-Anlass markieren
  • Unterweisung aus aktueller Version ableiten
  • Objektwechsel und Kundenbereiche berücksichtigen
  • offene Maßnahmen mit Verantwortlichen nachverfolgen

Offizielle Grundlagen zur Reinigungsmittel-Vorlage

Die Inhalte orientieren sich an GefStoffV, TRGS 555 und TRGS 401. Die Seite ersetzt keine Gefahrstoffbewertung, kein aktuelles Sicherheitsdatenblatt und keine fachkundige Prüfung bei besonderen Reinigungschemikalien.

  • GefStoffV § 14 für Betriebsanweisung und Unterweisung
  • GefStoffV § 6 für Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
  • TRGS 555 für Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten
  • TRGS 401 für Hautkontakt und Hautschutz bei Gefahrstoffen