Aushänge als Brandschutzsystem denken
Ein einzelner Aushang kann nicht alle Brandschutzfragen lösen. Sinnvoll ist eine klare Struktur, welche Information welchem Zweck dient und wo sie sichtbar sein muss.
- Verhalten im Brandfall kurz sichtbar machen
- Brandschutzordnung Teil A standortbezogen aushängen
- Flucht- und Rettungsplan sowie Sammelstelle prüfen
- Notfallnummern und interne Meldewege aktuell halten
Standort und Zielgruppe festlegen
Treppenhaus, Werkstatt, Kita, Büro, Lager oder öffentlicher Bereich haben unterschiedliche Anforderungen. Ein Muster-PDF sollte deshalb nie ungeprüft übernommen werden.
- relevante Bereiche und Zielgruppen erfassen
- Aushangorte bei Begehungen prüfen
- mehrere Gebäude oder Etagen getrennt bewerten
- Sprache, Lesbarkeit und Barrierefreiheit berücksichtigen
Version und Review dokumentieren
Brandschutz-Aushänge veralten bei Umbau, neuen Sammelstellen, geänderten Fluchtwegen oder neuen Verantwortlichen. ArbeitsschutzPilot kann daraus Aufgaben und Nachweise machen.
- Version und Aushangort speichern
- verantwortliche Person benennen
- Review bei Umbau oder Begehung setzen
- Änderungen in Unterweisungen aufnehmen
Brandschutzordnung Teil A richtig einordnen
Der Teil-A-Aushang ist ein wichtiger Brandschutz-Aushang, aber nicht der einzige. Er sollte mit Flucht- und Rettungsplan, Notfallnummern, Sammelstelle und Unterweisung zusammenpassen.
- Teil A nicht mit umfangreichen Beschäftigtenregeln überladen
- Aushangorte je Gebäude, Etage oder Nutzungsbereich prüfen
- PDF-Ausdrucke nach Änderung der gültigen Fassung ersetzen
- Aushangprüfung mit Brandschutzbegehung und Unterweisung verbinden
Quellen und fachliche Grenzen
Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Brandschutz- und Arbeitsschutzquellen. Fachkundige Brandschutzplanung und Prüfung der konkreten Arbeitsstätte bleiben gesondert zu klären.
- Brandschutzordnung, Fluchtplan und Notfallnummern unterscheiden
- Standort, Risiko und Zielgruppe konkret prüfen
- Aushangpflege mit Unterweisung und Begehung verbinden
- fachkundige Prüfung bei Sonderbauten, mehreren Nutzern oder hohem Brandrisiko einholen