Feuerlöscher-Brandklassen in einer Tabelle
Brandklassen beschreiben die Art des brennenden Stoffes, nicht die Ursache des Feuers und nicht den Raum, in dem es brennt. Die amtliche ASR A2.2 der BAuA übernimmt in Tabelle 1 die Einteilung aus DIN EN 2. Für deutsche Arbeitsstätten gilt folgende Übersicht:
| Brandklasse | Was brennt? | Beispiele aus dem Betrieb | Typisch geeignete Feuerlöscher | Gefährliche Fehlwahl |
|---|---|---|---|---|
| A | feste Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, normalerweise mit Glutbildung | Holz, Papier, Stroh, Textilien, Kohle, Autoreifen | Wasser, Schaum, ABC-Pulver | CO2 ohne ausreichende Kühlwirkung als alleinige Lösung |
| B | flüssige oder flüssig werdende Stoffe | Benzin, Öle, Lacke, Harze, Wachse, Teer | Schaum, ABC- oder BC-Pulver, CO2 | Wasser ohne ausdrückliche Produkteignung |
| C | Gase | Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Erdgas | ABC- oder BC-Pulver | Löschen ohne beherrschte Gaszufuhr |
| D | Metalle | Aluminium, Magnesium, metallisches Lithium, Natrium, Kalium und Legierungen | Metallbrandlöscher mit D-Pulver | Wasser, Schaum, CO2 oder gewöhnliches Pulver |
| F | Speiseöle und Speisefette in Küchengeräten | Fritteusen, Fettbackgeräte, Pfannen und vergleichbare Einrichtungen | Fettbrandlöscher mit F-Zulassung | Wasser, Schaum ohne F-Zulassung oder ABC-Pulver |
Die Tabelle ist eine Vorauswahl. Verbindlich für ein bestimmtes Gerät sind die Piktogramme und Buchstaben auf seinem Beschriftungsfeld. Ein Schaumlöscher kann beispielsweise A und B abdecken, ein besonderes Produkt zusätzlich F. Ohne F-Piktogramm darf diese zusätzliche Eignung nicht unterstellt werden.
Was bedeuten die Brandklassen A, B, C, D und F genau?
Brandklasse A: feste Stoffe mit Glutbildung
Klasse A umfasst feste Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die gewöhnlich unter Glutbildung verbrennen. Typische betriebliche Beispiele sind Papierarchive, Holzverpackungen, Kartonagen, Textilien oder Kohle. Wasser und Schaum kühlen das Brandgut; ABC-Pulver kann ebenfalls für A zugelassen sein.
„Fest“ allein reicht nicht als Zuordnung. Manche Kunststoffe schmelzen beim Erhitzen und verbrennen dann wie eine Flüssigkeit. Das kann zur Brandklasse B führen. Bei Gefahrstoffen und unbekannten Produkten helfen Sicherheitsdatenblatt, Herstellerangaben und die konkrete Gefährdungsbeurteilung.
Brandklasse B: Flüssigkeiten und schmelzende Stoffe
Klasse B erfasst brennbare Flüssigkeiten sowie Stoffe, die unter Wärmeeinwirkung flüssig werden. Dazu gehören je nach Zusammensetzung Kraftstoffe, Lösemittel, Lacke, Harze, Wachse und zahlreiche Kunststoffe. Schaum, Pulver oder CO2 können geeignet sein, sofern das jeweilige Gerät B-gekennzeichnet ist.
Wasser kann eine brennende Flüssigkeit verteilen oder unter ihr verdampfen. Deshalb ist ein gewöhnlicher Wasserlöscher keine pauschale Lösung für B. Bei polaren Flüssigkeiten wie Alkoholen kann außerdem ein alkoholbeständiges Schaummittel nötig sein. Eine generische Angabe „Schaum für B“ ersetzt die Prüfung des Brennstoffs und des Produktdatenblatts nicht.
Brandklasse C: brennbare Gase
Methan, Propan, Butan, Wasserstoff und Acetylen gehören zur Klasse C. ABC- und BC-Pulverlöscher sind die üblichen tragbaren Geräte mit C-Eignung. Für C wird kein numerisches Löschvermögen ermittelt; der Hersteller weist die Eignung am Gerät aus.
Das Löschen der Flamme kann gefährlich werden, wenn weiterhin unverbranntes Gas austritt und sich ein explosionsfähiges Gemisch bildet. Der Brennstoffentzug, etwa durch das Schließen eines Ventils, gehört deshalb zur Löschtaktik. Ein Löschversuch ist nur im Rahmen der geplanten betrieblichen Maßnahmen und ohne Eigengefährdung vertretbar. Alarmierung und Evakuierung haben Vorrang.
Brandklasse D: brennbare Metalle
Klasse D betrifft Metallbrände, besonders reaktive Metalle, Metallpulver oder Späne. Die DGUV Information 205-001 nennt Metallbrandpulver als geeignetes Löschmittel. Es wird mit geringer Wurfenergie aufgebracht und deckt das Brandgut ab.
Andere Feuerlöscher können einen Metallbrand massiv beschleunigen. Das gilt auch für ABC-Pulver, obwohl die Bezeichnung vielseitig klingt. Betriebe mit Magnesium, Aluminiumspänen, Natrium, Kalium oder vergleichbaren Stoffen müssen D-Risiken stoffspezifisch bewerten und den Einsatz des Speziallöschers unterweisen.
Brandklasse F: heiße Speiseöle und Speisefette
Klasse F wurde für Brände von Speiseölen und Speisefetten in Frittier-, Fettback- und anderen Küchengeräten geschaffen. Ein Fettbrandlöscher bildet mit seinem speziellen Löschmittel eine abdeckende Schicht und kühlt den Brandstoff. Je nach geprüfter Zulassung kann dasselbe Gerät zusätzlich A oder B abdecken.
Wasser ist bei einem Fettbrand lebensgefährlich. Es sinkt in das heiße Fett, verdampft schlagartig und reißt brennende Tropfen mit. Ein ABC-Pulverlöscher trägt ebenfalls kein F-Piktogramm und ist kein Ersatz. Maßgeblich sind F-Kennzeichnung und Löschvermögen des konkreten Geräts.
Welches Löschmittel passt zu welcher Brandklasse?
Die DGUV Information 205-001 stellt die üblichen Gerätekategorien gegenüber. Die folgende Matrix liest sich als Orientierung; ein „ja“ muss auf dem Typenschild des ausgewählten Modells bestätigt sein.
| Feuerlöscher oder Löschmittel | A | B | C | D | F | Auswahlgrenze |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wasserlöscher | ja | nein | nein | nein | nein | elektrische Freigabe und Frostbereich prüfen |
| Wassernebellöscher | ja | nein | nein | nein | nur bei F-Zulassung | Produkte unterscheiden sich deutlich |
| Schaumlöscher | ja | ja | nein | nein | nur bei F-Zulassung | Brennstoff und Schaummittel abgleichen |
| ABC-Pulverlöscher | ja | ja | ja | nein | nein | starke Rückstände und Sichtbehinderung möglich |
| BC-Pulverlöscher | nein | ja | ja | nein | nein | keine Eignung für glutbildende A-Stoffe |
| CO2-Feuerlöscher | nein | ja | nein | nein | nein | Raumgröße, Personengefahr und Rückzündung prüfen |
| Metallbrandlöscher | nein | nein | nein | ja | nein | nur vorgesehenes D-Pulver einsetzen |
| Fettbrandlöscher | je nach Zulassung | je nach Zulassung | nein | nein | ja | A/B nur bei zusätzlichem Piktogramm anrechnen |
Füllmenge und Bauform verraten die Brandklasse nicht. Auch Produktnamen wie „Nasslöscher“, „Gel-Löscher“ oder „Universal-Löscher“ sind keine normgerechte Eignungsangabe. Erst das Beschriftungsfeld zeigt, welche Klassen geprüft wurden.
Brandklasse E und Elektrobrand richtig einordnen
Eine Brandklasse E gibt es in DIN EN 2 nicht. Bei einem brennenden Schaltschrank richtet sich die Brandklasse nach dem Stoff, der Feuer gefangen hat. Kabelisolierung, Kunststoffgehäuse, Öl oder andere Materialien können unterschiedliche Anforderungen auslösen.
Zusätzlich muss das Gerät für den Einsatz an elektrischen Anlagen freigegeben sein. Feuerlöscher nach DIN EN 3-7 tragen dafür eine Angabe zur maximalen Spannung und zum notwendigen Mindestabstand, zum Beispiel „bis 1.000 V, Mindestabstand 1 m“. Dieser Beispielwert darf nicht auf ein Gerät ohne entsprechende Kennzeichnung übertragen werden. Wenn es gefahrlos möglich ist, wird die Energiezufuhr vor dem Löschversuch abgeschaltet.
CO2 wird häufig an Schaltschränken oder Serveranlagen gewählt, weil es rückstandsfrei löscht. Das macht CO2 nicht zu einer elektrischen Brandklasse. Der tragbare CO2-Löscher ist nach der DGUV-Matrix für Brandklasse B geeignet und besitzt keine A-Zulassung. Bei glutbildenden Feststoffen fehlt die anhaltende Kühlung; eine Rückzündung ist möglich.
CO2-Feuerlöscher: freie Grundfläche statt Raumgefühl
In kleinen Räumen kann ausströmendes CO2 die Atemluft verdrängen. Die DGUV Information 205-034 verlangt für einen Löschversuch im Raum mindestens 5,5 m² freie Grundfläche je Kilogramm vorgehaltenem CO2-Löschmittel.
| CO2-Menge | Erforderliche freie Grundfläche für das Löschen im Raum |
|---|---|
| 2 kg | mindestens 11 m² |
| 5 kg | mindestens 27,5 m² |
Als freie Grundfläche zählt die sichtbare Bodenfläche einschließlich Flächen unter Tischen, Stühlen und offenen Regalen. Schränke, Maschinen und geschlossene Einbauten verringern die Fläche. Ist das Verhältnis kleiner, muss eine andere Lösung aus der Gefährdungsbeurteilung folgen, etwa ein kleineres Gerät, ein anderes Löschmittel oder ein Löschangriff von außen durch die Türöffnung. Ein pauschaler Hinweis „CO2 für Serverräume“ ist ohne diese Rechnung unvollständig.
Lithium-Metall ist Klasse D, Lithium-Ionen-Akkus sind es nicht
Der Begriff Lithium führt oft zur falschen Produktauswahl. Metallisches Lithium ist ein Beispiel der Brandklasse D. Ein Lithium-Ionen-Akku enthält jedoch kein frei verfügbares Lithium-Metall, das einen gewöhnlichen D-Löscher rechtfertigt. Die DGUV Information 205-001 stellt fest, dass Metallbrandfeuerlöscher nicht zum Löschen brennender Lithium-Ionen-Akkumulatoren geeignet sind.
Die aktuelle DGUV Information 205-041 bewertet den Einsatz tragbarer Löscher wegen möglicher Eigengefährdung als äußerst kritisch. Für beworbene Lithium-Ionen-Feuerlöscher fehlt bislang ein einheitlicher Prüfgrundsatz zum Löschwirksamkeitsnachweis. Lagerung, Ladung, Früherkennung, Abstände, bauliche Maßnahmen und Alarmierung gehören daher in ein eigenes Schutzkonzept. Weitere organisatorische Hinweise stehen unter Lithium-Ionen-Akkus lagern.
Feuerlöscher in fünf Schritten auswählen
Die Auswahl ist vor einem Brand festzulegen. Beschäftigte sollen im Ereignisfall nicht erst zwischen mehreren ungeprüften Geräten abwägen müssen.
- Brennstoffe je Bereich erfassen: Stoffe, Gemische, Zwischenprodukte, Abfälle und ihre physikalische Form dokumentieren. Sicherheitsdatenblätter und Verfahrensbedingungen einbeziehen.
- Brandklassen zuordnen: Pro Bereich festhalten, ob A, B, C, D oder F zu erwarten ist. Sonderfälle wie elektrische Spannung oder Lithium-Ionen-Batterien separat kennzeichnen.
- Löschmittel vorwählen: Nur Löschmittel betrachten, die zu allen relevanten Klassen passen. Personengefahr, Rückzündung, Korrosion, Sichtverlust und Reinigungsfolgen mitbewerten.
- Konkretes Gerät prüfen: Piktogramme, Löschvermögen, Temperaturbereich, elektrische Eignung, Mindestabstand und Bedienung am Typenschild kontrollieren.
- Menge und Verteilung ergänzen: Erst danach Löschmitteleinheiten, Stückzahl und Standorte planen und das Ergebnis freigeben.
Die Mengenfrage bleibt bewusst auf der Seite Feuerlöscher-Anzahl berechnen. Sie erklärt die LE-Tabelle und die Umrechnung der Ratings. Die Auswahlseite beantwortet dagegen, ob ein Löschmittel überhaupt zum erwarteten Brand passt.
Das Beschriftungsfeld eines Feuerlöschers lesen
Auf dem Gerät stehen Brandklassen-Piktogramme, Bedienfolge und Löschvermögen. Ein Beispiel wie 21A 113B 75F bedeutet:
A,BundFsind die geprüften Brandklassen dieses Geräts.21Aund113Bbezeichnen die Größe der jeweiligen Norm-Prüfobjekte.75Fweist nach ASR A2.2 nach, dass unter Prüfbedingungen 75 Liter brennendes Speiseöl oder -fett gelöscht wurden.- A- und B-Ratings lassen sich für die Mengenplanung in Löschmitteleinheiten umrechnen.
- C und D bestätigen nur die Eignung; dort gibt es kein numerisches Rating.
- F wird nicht in Löschmitteleinheiten umgerechnet.
Die Kennzeichnung darf nicht von einem ähnlichen Modell übernommen werden. Hersteller, Baureihe, Füllmenge und Zusätze können zu einem anderen Rating oder Klassenspektrum führen.
Brandklasse, Rating und Löschmitteleinheit beantworten drei verschiedene Fragen. Die Brandklasse sagt, ob das Gerät für einen Brennstoff geprüft ist. Das Rating beschreibt, welches Norm-Prüfobjekt damit gelöscht wurde. Die LE macht A- und B-Leistungen für die Stückzahlplanung vergleichbar. Ein breites Klassenspektrum beweist deshalb weder eine ausreichende Löschleistung noch eine geeignete Verteilung im Gebäude. Auswahl und Mengenrechnung brauchen jeweils einen eigenen Nachweisschritt.
Praxisbeispiele für gemischte Brandgefahren
Büro mit Archiv und elektrischen Geräten
Papier, Karton und Holz führen zunächst zur Klasse A. Ein A-gekennzeichneter Wasser- oder Schaumlöscher kann geringe Rückstände verursachen, muss aber für den Einsatz in der Nähe elektrischer Anlagen ausdrücklich freigegeben sein. Ein zusätzlicher CO2-Löscher am Schaltschrank kann sinnvoll sein, wenn das erwartete Brandgut, die Raumgröße und die Personengefahr dazu passen.
Werkstatt mit Holz, Lacken und Flüssiggas
Holz und Karton ergeben A, Lacke und Lösemittel B, Flüssiggas C. Ein ABC-Pulverlöscher deckt das Klassenspektrum ab, bringt im Innenraum jedoch erhebliche Pulverfolgen mit sich. Eine abgestimmte Kombination aus A/B-Schaum und C-geeignetem Pulver kann je nach Bereich passender sein. Die Gaszufuhr und sichere Abschaltung gehören zur Planung.
Großküche mit Fritteuse
Allgemeine Einrichtung und Verpackungen können A oder B auslösen; die heiße Fritteuse erzeugt zusätzlich F. Ein A/B-Löscher ersetzt den F-Löscher nicht. Umgekehrt darf ein Fettbrandlöscher nur dann für A oder B mitgerechnet werden, wenn diese Piktogramme auf dem Gerät stehen.
Metallbearbeitung und Batteriearbeitsplatz
Massive Metallteile sind nicht automatisch ein D-Risiko. Feine Späne, Stäube und reaktive Metalle können dagegen brennen und einen Metallbrandlöscher verlangen. Ein benachbarter Lithium-Ionen-Batteriearbeitsplatz ist gesondert zu beurteilen; der D-Löscher darf dafür nicht als Lösung angesetzt werden.
Auswahl und Nachweis dokumentieren
Ein prüfbarer Auswahlvermerk trennt Brennstoff, Brandklasse und Produktentscheidung. Folgende Felder reichen für die meisten betrieblichen Bereiche als Ausgangspunkt:
| Nachweisfeld | Einzutragende Information |
|---|---|
| Gebäude, Geschoss, Bereich | eindeutige Ortsangabe |
| vorhandene Brennstoffe | Stoffname, Form, Menge und Tätigkeit |
| Informationsquelle | Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung, Herstellerangabe |
| festgelegte Brandklassen | A, B, C, D oder F mit Begründung |
| zusätzliche Gefahr | elektrische Spannung, CO2-Raumrisiko, Batterie oder Sonderstoff |
| ausgewähltes Löschmittel | Wasser, Schaum, Pulver, CO2 oder Spezialmittel |
| konkretes Gerät | Hersteller, Typ, Füllmenge und Geräte-ID |
| Typenschild | Piktogramme, Rating, Spannung und Mindestabstand |
| Ausschlussgründe | ungeeignete Klassen, Personengefahr oder Folgeschäden |
| Mengenverweis | LE-Berechnung und erforderliche Stückzahl |
| Standortverweis | Lageplan, tatsächlicher Laufweg und Kennzeichnung |
| Freigabe | verantwortliche Funktion, Datum und nächster Prüfanlass |
Für den laufenden Bestand verbindet Feuerlöscher im Betrieb Geräte-ID, Prüfung und Mängel. Die Feuerlöscher-Kennzeichnung behandelt das Brandschutzzeichen am Standort; die Brandklassen-Piktogramme auf dem Gerät erfüllen eine andere Aufgabe.
Acht häufige Fehler bei Feuerlöscher-Brandklassen
- Eine Brandklasse dem Raum zuweisen: Nicht „Büro“ oder „Werkstatt“, sondern der konkrete Brennstoff bestimmt die Klasse.
- Elektro als Klasse E behandeln: Elektrische Spannung ist eine Zusatzgefahr, keine Brandklasse.
- Produktnamen statt Piktogramme lesen: „Schaum“ oder „Nasslöscher“ beweist noch keine A-, B- oder F-Zulassung.
- ABC als Universallösung ansehen: D und F bleiben ausgeschlossen; Pulverfolgen können betriebliche Schäden vergrößern.
- CO2 ohne Flächenprüfung bereitstellen: Rückstandsfreiheit beseitigt die Erstickungsgefahr nicht.
- Lithium-Ionen-Akkus als D einstufen: Metallbrandpulver ist dafür laut DGUV nicht geeignet.
- Brandklasse und Stückzahl vermischen: Erst Eignung auswählen, dann das Löschvermögen und die Verteilung berechnen.
- Änderungen nicht nachführen: Neue Stoffe, Verfahren oder Gerätemodelle können die dokumentierte Auswahl ungültig machen.
Rechtsgrundlage, Quellenstand und fachliche Grenze
Anhang 2.2 der Arbeitsstättenverordnung verlangt eine ausreichende Zahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen. Die Eignung hängt unter anderem von Nutzung, Brandgefährdung, vorhandenen Einrichtungen und Materialien ab. ASR A2.2 konkretisiert diese Vorgabe für Arbeitsstätten.
Dieser Beitrag verwendet die ASR A2.2, Ausgabe Mai 2018, zuletzt geändert GMBl 2025, sowie DGUV Information 205-001, DGUV Information 205-034 und DGUV Information 205-041. Quellenprüfung: 20. August 2026. Normtexte und Typenschilder des tatsächlich eingesetzten Geräts haben Vorrang vor vereinfachten Übersichten.
Die Tabelle ersetzt keine stoffspezifische Gefährdungsbeurteilung und keine fachkundige Brandschutzplanung. Alarmieren, den Gefahrenbereich verlassen und den Notruf absetzen hat Vorrang vor jedem Löschversuch. Beschäftigte dürfen einen Entstehungsbrand nur ohne Eigengefährdung und entsprechend der betrieblichen Unterweisung bekämpfen.