Wann liegt Alleinarbeit vor?

Alleinarbeit liegt vor, wenn eine Person allein und außerhalb der Ruf- und Sichtweite anderer Personen arbeitet. So definiert es die im Juni 2025 aktualisierte DGUV Regel 100-001. Entscheidend ist nicht, ob noch jemand im Gebäude ist, sondern ob eine andere Person ein Ereignis wahrnehmen und rechtzeitig eingreifen kann.

Typische Fälle sind:

  • eine Schließ- oder Kontrollrunde nach Betriebsschluss
  • Reinigung in einem getrennten Gebäudeteil
  • Wartung in einem abgelegenen Technikraum
  • Außendienst, Rufbereitschaft oder Arbeit an wechselnden Orten
  • allein besetzte Verkaufs-, Lager- oder Empfangsbereiche
  • kurzzeitige Arbeit außerhalb der Ruf- und Sichtweite des Teams

Nicht jede Alleinarbeit ist eine gefährliche Arbeit. Umgekehrt kann auch eine kurze Einzelarbeit kritisch sein. Die Bewertung muss deshalb an Tätigkeit, Arbeitsverfahren, Stoffe, Umgebung und möglichem Schadensverlauf ansetzen, nicht an der Berufsbezeichnung.

Welche Regeln gelten für Alleinarbeit?

§ 5 ArbSchG verlangt die Beurteilung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen. § 6 ArbSchG verlangt nachvollziehbare Unterlagen zu Ergebnis, Maßnahmen und Überprüfung. Für Alleinarbeit sind zusätzlich die Notfallorganisation nach § 10 ArbSchG und die tätigkeitsbezogene Unterweisung nach § 12 ArbSchG praktisch wichtig.

Die DGUV Vorschrift 1 konkretisiert zwei zentrale Punkte:

  • Bei gefährlicher Alleinarbeit sind über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen erforderlich.
  • Meldeeinrichtungen und Organisation müssen bewirken, dass notwendige Hilfe unverzüglich herbeigerufen und an den Einsatzort geleitet werden kann.

Die DGUV Regel 100-001 nennt als mögliche Überwachung unter anderem Kontrollgänge, zeitlich abgestimmte Telefon- oder Funkmeldungen, ständige Kameraüberwachung und geeignete Personen-Notsignal-Anlagen. Das ist keine freie Auswahlliste: Die gewählte Lösung muss zum erwartbaren Ereignis und zur verbleibenden Handlungsfähigkeit passen.

Spezielle staatliche Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften oder Branchenregeln können eine zweite Person, Aufsicht oder ein Verbot der Alleinarbeit vorgeben. Solche Anforderungen gehen einer allgemeinen Musterlösung vor. Eine Alarm-App hebt kein tätigkeitsbezogenes Verbot auf.

Muster zum Kopieren

Das folgende Muster ist ein Zusatzmodul zur allgemeinen Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz. Legen Sie für deutlich unterschiedliche Tätigkeiten, Orte oder Schichten getrennte Zeilen oder Beurteilungen an. Eine Sammelangabe wie „Hausmeister arbeitet manchmal allein“ ist nicht prüfbar genug.

Prüffeld Eintrag des Betriebs
Beurteilte Tätigkeit Was wird in welchen Arbeitsschritten getan?
Arbeitsort und Zugang Gebäude, Bereich, Ebene, Raum, Außenbereich; wie finden und erreichen Helfende die Person?
Zeitliche Bedingungen Uhrzeit, Dauer, Häufigkeit, Schicht, Wochenend- oder Rufbereitschaft
Abgrenzung der Alleinarbeit Ab wann besteht keine Ruf- und Sichtverbindung, wann endet sie?
Beteiligte Personen Beschäftigte, Führungskraft, Sifa, Betriebsarzt/Betriebsärztin, weitere Fachkundige
Gefährdungen Ereignisbezogen beschreiben: Ursache, gefährdende Bedingung und mögliche Folge
Bestehende Schutzmaßnahmen Technisch, organisatorisch und personenbezogen; keine bloßen Schlagwörter
Verbleibende Gefährdung gering, erhöht oder kritisch mit nachvollziehbarer Begründung
Handlungsfähigkeit im Notfall Kann die Person den Alarm sicher selbst auslösen, nur eingeschränkt handeln oder handlungsunfähig werden?
Notfallwahrscheinlichkeit Erfahrungen, Störungen, Beinaheereignisse, Exposition und mehrere gleichzeitig wirkende Faktoren berücksichtigen
Melde- oder Überwachungslösung Gerät/System, manuelle und automatische Alarmart, Kontrollintervall, Rückfallebene
Funktionsbedingungen Funk-/Mobilfunkabdeckung, Akku, Trageweise, Ortung, Innen-/Außenbereich, technische Störung
Alarmempfang Wer nimmt den Alarm während der gesamten Alleinarbeit verbindlich an?
Rettungskette Alarmprüfung, Ortung, Zutritt, Erstversorgung, öffentlicher Rettungsdienst, Einweisung
Zeit bis zum Beginn der Hilfe real gemessene oder in einer Übung bestätigte Zeit, nicht nur angenommener Wert
Entscheidung zulässig, nur mit zusätzlichen Maßnahmen zulässig oder unzulässig
Maßnahmen und Freigabe Maßnahme, verantwortliche Person, Frist, Freigabe und Restrisiko
Unterweisung und Übung Datum, Inhalte, beteiligte Personen, Ergebnis und erkannter Verbesserungsbedarf
Wirksamkeitsprüfung Prüfmethode, Ergebnis, Prüfer oder Prüferin, Datum und nächster Anlass

Das ausgefüllte Muster dokumentiert eine Entscheidung. Es ersetzt weder die fachkundige Bewertung noch branchenspezifische Vorgaben.

Gefährdungen vollständig ermitteln

Bewerten Sie zuerst die normalen Tätigkeitsgefahren und danach, wie Alleinarbeit deren Folgen verschärft. „Keiner kann helfen“ ist keine vollständige Gefährdungsbeschreibung.

Gefährdungsbereich Beispiele Besondere Frage bei Alleinarbeit
mechanisch Maschine, bewegtes Fahrzeug, Quetschen, Schnitt, Stolpern, Absturz Kann die Person sich nach dem Ereignis selbst befreien und alarmieren?
elektrisch Körperdurchströmung, Lichtbogen, defektes Arbeitsmittel Ist Freischalten und Rettung ohne Eigengefährdung der Helfenden möglich?
Stoffe und Atmosphäre Gefahrstoff, Gas, Dampf, Sauerstoffmangel, Biostoff Kann eine Exposition unbemerkt zur Handlungsunfähigkeit führen?
Brand und Explosion Zündquelle, heißes Medium, explosionsfähige Atmosphäre Werden Alarm, Flucht und Zugang der Feuerwehr zuverlässig ausgelöst?
Umgebung Dunkelheit, Kälte, Hitze, Lärm, abgelegener oder wechselnder Ort Funktionieren Kommunikation, Ortung und Zugang unter diesen Bedingungen?
Gewalt und Übergriff Kasse, Nachtarbeit, Kontroll- oder Sozialdienst Kann ein Alarm unauffällig und gegebenenfalls automatisch ausgelöst werden?
Gesundheit akute Erkrankung, bekannte einsatzrelevante Einschränkung Welche arbeitsmedizinische Beratung ist nötig, ohne Diagnosen offen zu dokumentieren?
Organisation und Psyche Zeitdruck, lange Isolation, fehlende Pause, unklare Rückmeldung Erkennt jemand ein Ausbleiben der Person, und startet daraus verbindlich eine Eskalation?

Beschäftigte sollten beteiligt werden: Sie kennen Funklöcher, verschlossene Zugänge, reale Arbeitsabweichungen und Situationen, in denen ein Telefon nicht erreichbar ist. Medizinische Details gehören dabei nicht offen in eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung. Dokumentiert werden die für den sicheren Einsatz erforderlichen Bedingungen und Maßnahmen.

Risiko in fünf Schritten beurteilen

  1. Tätigkeit abgrenzen: Beschreiben Sie Ort, Zeit, Arbeitsschritte, Arbeitsmittel, Stoffe, Personengruppen und vorhersehbare Abweichungen. Wartung und Störungsbeseitigung sind meist anders zu bewerten als ein Kontrollgang.
  2. Gefährdungen zuerst reduzieren: Vermeiden oder entschärfen Sie gefährliche Arbeitsschritte, bevor Sie eine Überwachung auswählen. Prüfen Sie zum Beispiel Abschaltung, Fernkontrolle, Verlagerung in eine besetzte Zeit oder Arbeit zu zweit.
  3. Handlungsfähigkeit bewerten: Entscheidend ist, ob die Person nach einem denkbaren Ereignis handlungsfähig, eingeschränkt handlungsfähig oder handlungsunfähig sein kann. Ein ausschließlich manueller Notruf schützt nicht vor Bewusstlosigkeit.
  4. Notfall und Hilfeweg durchspielen: Wer empfängt den Alarm? Woher kennt die Stelle den Standort? Wer öffnet Tor und Technikraum? Wer leistet gefahrlos Erste Hilfe? Wann beginnen Hilfsmaßnahmen tatsächlich am Ereignisort?
  5. Zulässigkeit entscheiden und testen: Legen Sie Lösung, Rückfallebene, Verantwortliche und Abbruchkriterien fest. Geben Sie die Alleinarbeit erst frei, wenn Funktionstest und Notfallübung die Annahmen bestätigen.

Eine hohe Schadensschwere wird nicht dadurch akzeptabel, dass nur selten etwas passiert. Ebenso ist ein Alarm noch keine Rettung: Ortung, Zugang, qualifizierte Erstversorgung und der sichere Eigenschutz der Helfenden gehören zur Wirkungskette.

DGUV-Risikowert: Wann passt die Formel?

Die häufig zitierte Formel R = (GZ + EV) × NW stammt aus der DGUV Regel 112-139. Sie verbindet Gefährdungsziffer (GZ), Notfallwahrscheinlichkeit (NW) und die Bewertungsziffer für die Zeit bis zum Beginn von Hilfsmaßnahmen (EV). Der dort beschriebene Wertebereich und die Schwelle von höchstens 30 dienen der Entscheidung über den vorgesehenen Einsatz einer Personen-Notsignal-Anlage bei gefährlicher Alleinarbeit.

Wichtig für die Anwendung:

  • Die Formel gehört in den Anwendungsbereich der DGUV Regel 112-139; sie ist keine universelle Risikomatrix für jede Alleinarbeit.
  • Vor der Rechnung werden Einzelarbeitsplatz, Tätigkeiten und spezielle Vorschriften geprüft sowie Gefährdungen technisch und organisatorisch reduziert.
  • Bei kritischer Gefährdung und hoher Notfallwahrscheinlichkeit ist Alleinarbeit nach dem DGUV-Schema nicht zulässig.
  • Beginnen Hilfsmaßnahmen erst nach mehr als 15 Minuten, sieht die Regel die Wirksamkeit der Rettungskette für diesen PNA-Einsatz nicht als gewährleistet an.
  • Ein Wert ist nur so belastbar wie die dokumentierte Einstufung, reale Hilfsfrist und überprüfte Systemwirkung.

Für normale oder erhöhte Gefährdungen hilft die DGUV Information 212-139 bei der Auswahl von Meldeeinrichtungen. Sie unterscheidet unter anderem Telefon, Funk, zeitgesteuerte Kontrollanrufe, Totmannschaltung, Kamera, PNA-11 und PNA nach DGUV Regel 112-139. Nicht jedes System ist für jede Gefährdungsstufe geeignet.

Maßnahmen passend zur Handlungsfähigkeit auswählen

Beurteilung Mögliche Richtung Was zusätzlich nachzuweisen ist
Person bleibt nach dem erwartbaren Ereignis handlungsfähig erreichbare Meldeeinrichtung, klare An- und Abmeldung Empfang, Standortangabe, Zutritt und Hilfeweg funktionieren
Person kann eingeschränkt handlungsfähig werden Kontrollsystem oder geeignete automatische und manuelle Alarmierung Intervall passt zum Schadensverlauf; ausbleibende Meldung löst sicher eine Eskalation aus
Person kann handlungsunfähig werden zweite Person oder geeignete ständige Überwachung, abhängig von Spezialregel und Beurteilung willensunabhängiger Alarm, überwachte Übertragung, Lokalisierung, besetzte Empfangsstelle und Rettungskette
Risiko bleibt trotz Maßnahmen nicht akzeptabel keine Alleinarbeit; Tätigkeit ändern, verschieben oder zu zweit ausführen Verbot und Abbruchkriterien in Arbeitsablauf und Unterweisung verankern

Ein Smartphone mit einfacher Notruf-App ist nicht automatisch eine PNA-11. Die DGUV erläutert in FBPSA-012 Unterschiede bei Hardware, Funkstreckenüberwachung, technischer Störungsmeldung, Alarmwiederholung und Alarmbearbeitung. Entscheidend ist die nachgewiesene Gesamtwirkung, nicht die Produktbezeichnung.

Notfallkette praktisch testen

Eine Notfallübung sollte mindestens folgende Fragen mit realen Zeiten beantworten:

  1. Löst die Person einen manuellen Alarm mit Handschuhen, bei Lärm und in der tatsächlichen Körperhaltung aus?
  2. Wird ein vorgesehener Lage-, Ruhe- oder Zeitalarm zuverlässig ausgelöst, übertragen und quittiert?
  3. Erkennt die Empfangsstelle Person, Ereignisart und Standort eindeutig?
  4. Ist die Empfangsstelle während der gesamten Alleinarbeit besetzt und handlungsfähig?
  5. Finden Helfende den Ort auch bei wechselnder Position oder ungenauer Satellitenortung?
  6. Sind Tor, Schlüssel, Aufzug, Gefahrbereich und Eigenschutz in der Rettungsplanung berücksichtigt?
  7. Beginnt geeignete Hilfe innerhalb der für das Szenario festgelegten Zeit?
  8. Stoppt die Arbeit sicher, wenn Gerät, Netz, Empfangsstelle oder Rückfallebene ausfällt?

Dokumentieren Sie Alarmzeit, Annahme, Ortung, Eintreffen, Beginn der Hilfe, Abweichungen und Korrekturmaßnahmen. Verknüpfen Sie das Ergebnis mit dem betrieblichen Notfallplan, der Ersten Hilfe im Betrieb und der Unterweisung. Eine einmal bestandene Übung beweist nicht, dass ein geänderter Standort oder eine neue Schicht genauso funktioniert.

Ausgefülltes Praxisbeispiel: Schließrunde im Lager

Das Beispiel zeigt die Dokumentationslogik, nicht die Freigabe für einen konkreten Betrieb.

Prüffeld Beispiel
Tätigkeit Schließrunde ohne Störungsbeseitigung; Fluchtwege, Tore und Beleuchtung visuell prüfen
Alleinarbeit werktags 20:00–20:25 Uhr außerhalb der Ruf- und Sichtweite anderer Personen
Gefährdungen Stolpern in Verkehrswegen, Konflikt mit unbefugter Person, akute Erkrankung, Rauchentwicklung
Begrenzung keine Leiterarbeit, keine Reparatur, kein Eingriff in Maschinen oder elektrische Anlagen; bei Abweichung Runde abbrechen
Vorbeugung freier markierter Weg, ausreichende Beleuchtung, Zugangskontrolle, keine Bargeld- oder Werttransporte
Meldung aktive Anmeldung vor Beginn, mobiles Gerät am Körper, Zeitmeldung nach festgelegtem Intervall, Abmeldung am Ende
Eskalation ausbleibende Meldung oder Alarm geht an durchgehend besetzte Stelle; kein Rückrufkontakt löst den festgelegten Hilfeweg aus
Ortung und Zugang Rundengang mit Abschnittskennungen; aktueller Wege- und Schlüsselplan bei der Empfangsstelle
Rückfallebene bei Funkloch, leerem Akku oder unbesetzter Empfangsstelle keine Alleinarbeit
Wirksamkeit Testalarm in jedem Abschnitt und unangekündigte Übung; Zeiten und Abweichungen dokumentiert

Für eine Wartung mit möglichem Stromschlag, Absturz, Gefahrstoffaustritt oder Handlungsunfähigkeit wäre diese Lösung nicht übertragbar. Dafür braucht es eine eigene fachkundige Beurteilung und möglicherweise eine zweite Person oder eine geeignete PNA-Lösung.

Qualitätscheck vor der Freigabe

  1. Ist eindeutig beschrieben, wann Ruf- und Sichtverbindung fehlen?
  2. Sind Routine, Störung, Wartung und Notfall als unterschiedliche Situationen betrachtet?
  3. Wurden spezielle Verbote oder Branchenregeln vor der Systemauswahl geprüft?
  4. Sind Gefährdungsursache, mögliche Folge und Handlungsfähigkeit nachvollziehbar begründet?
  5. Wurden Gefahren zuerst vermieden oder reduziert, bevor Überwachung vorgesehen wurde?
  6. Funktioniert der Alarm manuell und, falls erforderlich, willensunabhängig?
  7. Ist die Übertragung überwacht und gibt es eine sichere Reaktion auf technische Störungen?
  8. Ist die Empfangsstelle während der gesamten Tätigkeit verbindlich besetzt?
  9. Sind Person und Einsatzort schnell und eindeutig lokalisierbar?
  10. Können Helfende den Ort betreten, ohne sich selbst zu gefährden?
  11. Wurde die Zeit bis zum Beginn geeigneter Hilfe praktisch bestätigt?
  12. Sind Ausfall, Abbruch und Ersatzmaßnahmen in Arbeitsablauf und Unterweisung geregelt?
  13. Enthält der Nachweis Verantwortliche, Fristen, Freigabe und Wirksamkeitsprüfung?
  14. Lösen Änderungen, Fehlalarme, Beinaheereignisse und Übungen eine erneute Prüfung aus?

Das allgemeine Vorgehen, die Gefährdungskategorien und die Dokumentationspflicht behandelt die Seite Gefährdungsbeurteilung Muster. Dieses Alleinarbeits-Muster bleibt bewusst auf die zusätzliche Frage beschränkt: Wie wird ein Notfall erkannt und wie beginnt rechtzeitig wirksame Hilfe, wenn niemand in Ruf- und Sichtweite ist?