Gefahrstoffverzeichnis oder Gefahrstoffkataster?

In der Praxis werden beide Begriffe genutzt. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern dass Gefahrstoffe vollständig, aktuell und nutzbar für Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung erfasst sind.

  • Stoff oder Produkt eindeutig benennen
  • Einsatzbereich und Tätigkeit zuordnen
  • Sicherheitsdatenblatt und Einstufung verknüpfen
  • Mengen, Lagerort und Review-Datum pflegen

Vom Verzeichnis zur Maßnahme

Ein Verzeichnis ohne Folgeprozess bleibt eine Liste. Arbeitsschutzrelevant wird es, wenn Änderungen an Stoffen, Mengen oder Tätigkeiten automatisch Prüfung und Unterweisung auslösen.

  • Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe anschließen
  • Betriebsanweisung und Unterweisung verknüpfen
  • neue Sicherheitsdatenblätter als Prüfanlass markieren
  • nicht mehr genutzte Stoffe bewusst aussteuern

Quellen und Grenzen bei gefahrstoffverzeichnis

Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.

  • ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
  • BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
  • fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
  • keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität