Änderungen in Review-Aufgaben übersetzen
Bei Änderungen an der GefStoffV reicht es nicht, eine News zu speichern. Entscheidend ist, ob die betrieblichen Gefahrstoffdokumente noch zur aktuellen Rechtslage, zu den verwendeten Stoffen und zu den tatsächlichen Tätigkeiten passen.
- aktuelle Fassung der GefStoffV als Quelle hinterlegen
- Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsdatenblätter prüfen
- Gefährdungsbeurteilungen auf neue Informationspflichten reviewen
- Betriebsanweisungen und Unterweisungen nachziehen
Jahreszahlen vorsichtig einordnen
Viele Betriebe verwenden Jahreszahlen, obwohl sie eigentlich die aktuelle Fassung oder eine Zusammenfassung der jüngsten Änderungen suchen. Eine belastbare interne Prüfung sollte deshalb den Stand dokumentieren und auf den konsolidierten Verordnungstext verweisen.
- Datum der internen Prüfung speichern
- betroffene Paragraphen und Dokumente verlinken
- Asbest, Veranlasserinformationen und Schutzmaßnahmen gesondert prüfen
- Änderungen nicht pauschal auf alle Betriebe übertragen
Quellen und Grenzen bei neue gefahrstoffverordnung
Die Inhalte orientieren sich an der aktuellen GefStoffV bei Gesetze im Internet. ArbeitsschutzPilot unterstützt Review-Aufgaben und Nachweise, ersetzt aber keine Rechtsberatung, verbindliche Klärung oder fachkundige Gefahrstoffprüfung.
- GefStoffV-Gesamtausgabe als aktuelle konsolidierte Quelle
- Paragraph 5a GefStoffV für besondere Mitwirkungs- und Informationspflichten
- Paragraph 6 GefStoffV für Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
- fachkundige Prüfung bei Asbest, CMR-Stoffen, Substitution, Exposition oder branchenspezifischen Anforderungen