PSA aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten

Persönliche Schutzausrüstung sollte nicht als Einkaufsliste beginnen. Ausgangspunkt ist die konkrete Tätigkeit mit ihren Gefährdungen und die Frage, welche Schutzmaßnahmen bereits technisch oder organisatorisch möglich sind.

  • Tätigkeit, Gefährdung und Zielgruppe beschreiben
  • vorrangige technische und organisatorische Maßnahmen prüfen
  • geeignete PSA auswählen und Einsatzgrenzen festhalten
  • Unterweisung, Pflege und Austausch als Aufgaben führen

Bereitstellung und Benutzung nachhalten

Die PSA-Benutzungsverordnung verbindet Bereitstellung durch Arbeitgeber mit sicherheitsgerechter Benutzung durch Beschäftigte. Praktisch braucht das eine nachvollziehbare Kette vom Bedarf bis zur Kontrolle.

  • bereitgestellte PSA eindeutig benennen
  • Größen, Varianten und persönliche Zuordnung bei Bedarf dokumentieren
  • Unterweisung und Schulung nach PSA-Art planen
  • Mängelmeldung, Ersatz und Review sichtbar machen

Quellen und Grenzen bei persönliche schutzausrüstung

Die Inhalte orientieren sich an der PSA-Benutzungsverordnung, der EU-Verordnung 2016/425 und der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Sie ersetzen keine fachkundige PSA-Auswahl, keine Rechtsberatung und keine Herstellerinformation.

  • § 1 PSA-BV für Anwendungsbereich und Begriff
  • § 2 PSA-BV für Bereitstellung und Benutzung
  • § 3 PSA-BV für Unterweisung und Schulung
  • EU-Verordnung 2016/425 für Produktanforderungen und Kategorien