Themen aus Risiken ableiten

Eine Themenliste ist nur sinnvoll, wenn sie zur tatsächlichen Arbeit passt.

  • Tätigkeiten und Arbeitsbereiche prüfen
  • Gefährdungen und Maßnahmen auswählen
  • Zielgruppen festlegen
  • Änderungen und Ereignisse einbeziehen

Beispiele für Unterweisung Arbeitsschutz Themen

Viele Betriebe starten mit allgemeinen Themen und ergänzen Tätigkeitsschwerpunkte.

  • Notfall, Brandschutz und Erste Hilfe
  • PSA, Gefahrstoffe und Maschinen
  • Büro, Fahrzeuge und Verkehrswege
  • Fremdfirmen, neue Mitarbeitende und besondere Gruppen

Themen nach Anlass planen

Ein Themenplan sollte nicht nur die jährliche Wiederholung abbilden. Auch neue Tätigkeiten, neue Arbeitsmittel, Unfallereignisse oder geänderte Betriebsanweisungen können eine Unterweisung auslösen.

  • Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit
  • Wiederholung bei fortbestehendem Risiko
  • Änderung von Arbeitsmitteln, Stoffen oder Räumen
  • Unfall, Beinaheunfall oder auffällige Beobachtung
  • neue Zielgruppe, Fremdfirma oder Standortwechsel

Themen nach Zielgruppen sortieren

Ein gutes Themenkonzept verhindert, dass alle Beschäftigten dieselbe allgemeine Unterweisung erhalten, obwohl die Risiken unterschiedlich sind.

  • Büro und Verwaltung: Ergonomie, Bildschirmarbeit, Erste Hilfe, Brandschutz
  • Lager und Logistik: Stapler, Verkehrswege, Lasten, PSA, Ladungssicherung
  • Werkstatt und Produktion: Maschinen, Arbeitsmittel, Betriebsanweisungen, Störungen
  • Reinigung und Facility: Gefahrstoffe, Hautschutz, Leiter, Alleinarbeit
  • Außendienst und Fahrer: Firmenfahrzeuge, Unfallverhalten, mobile Arbeit

Pflichtfeld statt langer Ideensammlung

Themen werden leichter umsetzbar, wenn jede Unterweisung wenige klare Felder hat. So bleibt nachvollziehbar, warum ein Thema ausgewählt wurde und welche Beschäftigten betroffen sind.

  • Thema und Anlass
  • Gefährdung oder Regelbezug
  • Zielgruppe und Arbeitsbereich
  • wichtigste Schutzmaßnahmen
  • Nachweis, Wiederholung und Verantwortliche

Wiederholung und Aktualisierung

Themen sollten regelmäßig geprüft werden. Neue Arbeitsmittel, geänderte Betriebsanweisungen, Unfälle oder Begehungsmängel sind typische Gründe, Inhalte anzupassen.

  • jährliche Wiederholung als Planungspunkt setzen
  • Änderungen seit der letzten Unterweisung nennen
  • alte Versionen archivieren
  • offene Zielgruppen nachhalten

In Nachweise übersetzen

Aus Themen müssen Unterweisungen mit Zielgruppe, Datum und Teilnehmerstatus werden.

  • Thema als Vorlage anlegen
  • Wiederholung planen
  • offene Teilnehmer prüfen
  • PDF-Nachweis exportieren

Quellen und Grenzen

Diese Seite liefert Themenlogik, keine abschließende Pflichtliste. Maßgeblich bleibt die konkrete Gefährdungsbeurteilung.

  • ArbSchG § 12 für Anlass und Verständlichkeit berücksichtigen
  • Gefährdungsbeurteilung als Ausgangspunkt verwenden
  • DGUV-Unterweisung und DGUV Vorschrift 1 als Rahmen einordnen
  • Fachregeln bei Gefahrstoffen, Arbeitsmitteln, PSA oder Brandschutz ergänzen