Gerätearten sichtbar trennen
Flurförderzeuge sind mehr als ein einzelner Stapler. Die Vorlage sollte deshalb Geräteart und Einsatzbereich direkt benennen.
- Gabelstapler und Mitgängergeräte unterscheiden
- Verkehrswege und Fußgängerbereiche prüfen
- Lastaufnahme und Sichtverhältnisse besprechen
- Batterieladen oder Energieversorgung berücksichtigen
- Schäden, Mängel und Sperrung regeln
Mitgänger-Flurförderzeuge berücksichtigen
Mitgängergeräte werden im Alltag leicht unterschätzt. Die Vorlage sollte deshalb auch Bediener, Verkehrswege, Lasten und Fußgängerbereiche erfassen, wenn keine klassischen Staplerfahrer betroffen sind.
- Bedienperson und Einweisung am konkreten Gerät
- Rückwärtsfahren, Quetschstellen und Sicht
- Rampen, Tore, Aufzüge und enge Verkehrswege
- Ladezustand, Schäden und Außerbetriebnahme
Unterweisung, Qualifikation und Beauftragung
Für den Nachweis ist wichtig, dass nicht alles in einem Feld landet. Unterweisung, Qualifikation, Eignung und Beauftragung sind unterschiedliche Dokumentationspunkte.
- Unterweisung für betriebliche Regeln
- Qualifikation für Bedienvoraussetzungen
- Beauftragung für berechtigte Personen
- Prüfung für Zustand und Mängel des Arbeitsmittels
ArbeitsschutzPilot im Lager nutzen
ArbeitsschutzPilot kann Flurförderzeug-Themen mit Lagerbereichen, Fahrergruppen, Wiederholungen und PDF-Nachweisen verbinden.
- Thema je Geräteart anlegen
- Zielgruppe und Fahrerstatus pflegen
- Wiederholung und Änderungen planen
- PDF-Nachweis exportieren
Quellen und fachliche Grenzen
Die Inhalte orientieren sich an ArbSchG, BetrSichV und DGUV Vorschrift 1. Fahrerausbildung, Eignungsprüfung und besondere Beauftragung müssen getrennt bewertet und dokumentiert werden.
- § 12 ArbSchG für Unterweisung
- § 12 BetrSichV für Arbeitsmittelunterweisung
- § 5 ArbSchG für Gefährdungsbezug
- geräte- und betriebsspezifische Anforderungen gesondert prüfen