Gerätearten sichtbar trennen

Flurförderzeuge sind mehr als ein einzelner Stapler. Die Vorlage sollte deshalb Geräteart und Einsatzbereich direkt benennen.

  • Gabelstapler und Mitgängergeräte unterscheiden
  • Verkehrswege und Fußgängerbereiche prüfen
  • Lastaufnahme und Sichtverhältnisse besprechen
  • Batterieladen oder Energieversorgung berücksichtigen
  • Schäden, Mängel und Sperrung regeln

Mitgänger-Flurförderzeuge berücksichtigen

Mitgängergeräte werden im Alltag leicht unterschätzt. Die Vorlage sollte deshalb auch Bediener, Verkehrswege, Lasten und Fußgängerbereiche erfassen, wenn keine klassischen Staplerfahrer betroffen sind.

  • Bedienperson und Einweisung am konkreten Gerät
  • Rückwärtsfahren, Quetschstellen und Sicht
  • Rampen, Tore, Aufzüge und enge Verkehrswege
  • Ladezustand, Schäden und Außerbetriebnahme

Unterweisung, Qualifikation und Beauftragung

Für den Nachweis ist wichtig, dass nicht alles in einem Feld landet. Unterweisung, Qualifikation, Eignung und Beauftragung sind unterschiedliche Dokumentationspunkte.

  • Unterweisung für betriebliche Regeln
  • Qualifikation für Bedienvoraussetzungen
  • Beauftragung für berechtigte Personen
  • Prüfung für Zustand und Mängel des Arbeitsmittels

ArbeitsschutzPilot im Lager nutzen

ArbeitsschutzPilot kann Flurförderzeug-Themen mit Lagerbereichen, Fahrergruppen, Wiederholungen und PDF-Nachweisen verbinden.

  • Thema je Geräteart anlegen
  • Zielgruppe und Fahrerstatus pflegen
  • Wiederholung und Änderungen planen
  • PDF-Nachweis exportieren

Quellen und fachliche Grenzen

Die Inhalte orientieren sich an ArbSchG, BetrSichV und DGUV Vorschrift 1. Fahrerausbildung, Eignungsprüfung und besondere Beauftragung müssen getrennt bewertet und dokumentiert werden.

  • § 12 ArbSchG für Unterweisung
  • § 12 BetrSichV für Arbeitsmittelunterweisung
  • § 5 ArbSchG für Gefährdungsbezug
  • geräte- und betriebsspezifische Anforderungen gesondert prüfen