Wofür AMR genutzt werden

AMR geben den Stand der Arbeitsmedizin und gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie helfen, Anforderungen der ArbMedVV praktisch einzuordnen.

  • passende AMR-Nummer anhand Tätigkeit und Vorsorgeanlass prüfen
  • BAuA-Regelwerksseite als aktuelle Quelle nutzen
  • Betriebsarzt oder Betriebsärztin einbinden
  • Entscheidungen als organisatorischen Nachweis dokumentieren

Abgrenzung zur Vorsorge-Seite

Diese Seite beantwortet Regelwerk- und Suchfragen. Die bestehende Vorsorge-Seite behandelt den betrieblichen Prozess für Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge.

  • AMR-Hub: Regelwerk, Nummern, Aktualität und Quellen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge: Anlass, Status, Betriebsarzt und Datenschutz
  • Vorsorgekartei: organisatorische Nachweise ohne Befunde
  • ArbeitsschutzPilot: Aufgaben, Review und Dokumentenstruktur

Quellen und Grenzen bei arbeitsmedizinische regeln

Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.

  • ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
  • BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
  • fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
  • keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität