Wofür AMR genutzt werden
AMR geben den Stand der Arbeitsmedizin und gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie helfen, Anforderungen der ArbMedVV praktisch einzuordnen.
- passende AMR-Nummer anhand Tätigkeit und Vorsorgeanlass prüfen
- BAuA-Regelwerksseite als aktuelle Quelle nutzen
- Betriebsarzt oder Betriebsärztin einbinden
- Entscheidungen als organisatorischen Nachweis dokumentieren
Übersicht, PDF und einzelne Nummern trennen
Eine AMR-Übersicht beantwortet andere Fragen als ein einzelnes PDF oder eine konkrete Nummer. Deshalb sollte intern klar sein, welche Quelle für welchen Zweck genutzt wurde.
- AMR-Hub: Regelwerk, Aktualität, Nummern und Quellen
- PDF-Seite: offizieller Download, Version und Ablage
- AMR 2.1: Fristen für Veranlassung und Angebot
- AMR 5.1: Anforderungen an das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge
- AMR 6.3: Vorsorgebescheinigung und Kartei
- AMR 3.4 und 6.7: Spezialthemen mit eigener fachlicher Prüfung
Abgrenzung zur Vorsorge-Seite
Diese Seite beantwortet Regelwerk- und Praxisfragen. Die bestehende Vorsorge-Seite behandelt den betrieblichen Prozess für Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge.
- AMR-Hub: Regelwerk, Nummern, Aktualität und Quellen
- Arbeitsmedizinische Vorsorge: Anlass, Status, Betriebsarzt und Datenschutz
- Vorsorgekartei: organisatorische Nachweise ohne Befunde
- ArbeitsschutzPilot: Aufgaben, Review und Dokumentenstruktur
Offizielle Quellen und AMR-Grenzen
Die Inhalte orientieren sich an ArbMedVV, BAuA-AMR-Übersicht und AfAMed-Kontext. ArbeitsschutzPilot kann Quelle, Datum, Zuständigkeit und Review dokumentieren, ersetzt aber keine arbeitsmedizinische Einordnung konkreter Tätigkeiten.
- BAuA-AMR-Übersicht als Startpunkt für aktuelle Regeltexte
- ArbMedVV als rechtlicher Rahmen für arbeitsmedizinische Vorsorge
- AfAMed-Kontext für Erarbeitung und Bekanntmachung der Regeln
- Betriebsarzt bei konkreter Tätigkeit, Exposition oder Vorsorgefrage einbeziehen