Pflichtvorsorge und Angebotsvorsorge einordnen

Ob Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge relevant ist, muss anhand der Tätigkeit und offiziellen Vorgaben geprüft werden.

  • Tätigkeit und Gefährdung erfassen
  • ArbMedVV-Anhang prüfen
  • Betriebsarzt einbinden
  • Status datensparsam dokumentieren

Datenschutz im Arbeitsschutzworkflow

ArbeitsschutzPilot sollte keine medizinische Akte sein. Erforderlich sind organisatorische Nachweise, nicht Diagnosen oder Befunde.

  • Angebot oder Veranlassung dokumentieren
  • Terminstatus statt Befundtext führen
  • Zugriffe begrenzen
  • Review bei Tätigkeitsänderung setzen

Quellen und Grenzen bei arbeitsmedizinische vorsorge

Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.

  • ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
  • BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
  • fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
  • keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität