So wird die Checkliste verwendet

Die 40 Fragen sind ein allgemeiner Auditkern, keine pauschale Vollständigkeitszusage für jeden Betrieb. Ergänze branchenspezifische Kriterien, behördliche Auflagen, Genehmigungen, Unfallverhütungsvorschriften, Kundenanforderungen und eigene Prozessregeln. Für ein zertifiziertes Managementsystem kommen die im Scope anwendbaren Normforderungen hinzu.

Lege vor dem Audit in einem Kopfbereich fest:

  • Ziel, Standort, Bereich, Prozess und ausgeschlossene Themen
  • Auditkriterien mit Quelle, Version und zutreffender Regelung
  • Auditdatum, Auditierende, Gesprächspartner und Berichtsempfänger
  • risikobasierte Stichprobe aus Tätigkeiten, Schichten und Beschäftigtengruppen
  • frühere Abweichungen, wesentliche Änderungen und auffällige Kennzahlen
  • Regeln für Bewertung, Eskalation, Bericht und Maßnahmenabschluss

Prüfe jeden Punkt möglichst aus drei Blickwinkeln: Dokument, Interview und Beobachtung. Ein freigegebenes Verfahren zeigt die Regel. Ein Interview zeigt, ob sie verstanden wurde. Die Beobachtung zeigt, ob sie unter realen Bedingungen funktioniert.

Kopiervorlage: Spalten für jeden Auditpunkt

Übertrage die Fragen in eine Tabelle oder Auditsoftware. Eine belastbare Zeile enthält:

Feld Eintrag
Auditkriterium konkrete Quelle und Abschnitt, nicht nur „ArbSchG“
Prüffrage offene Frage nach Regelung, Umsetzung und Wirksamkeit
Stichprobe ausgewählte Tätigkeit, Schicht, Personengruppe oder Datensatz
objektiver Nachweis Dokument, Interviewaussage oder Beobachtung mit eindeutiger Referenz
Feststellung erfüllte Anforderung, Abweichung oder Verbesserungshinweis
Konformitätsstatus erfüllt, teilweise erfüllt, nicht erfüllt, nicht anwendbar mit Begründung
Risikopriorität Dringlichkeit getrennt vom Konformitätsstatus
Folgemaßnahme Ursache, Korrektur, Verantwortlicher, Frist und Wirksamkeitskriterium

Diese Trennung verhindert zwei typische Fehler: Ein fehlendes Formular wird nicht automatisch zum höchsten Sicherheitsrisiko, und ein gefährlicher Zustand wird nicht als harmlose Dokumentenlücke behandelt.

40 Prüffragen für das Arbeitsschutz-Audit

A. Auditrahmen und Nachweisführung

Nr. Prüffrage Mögliche Nachweise
1 Sind Ziel, Scope, Standorte, Prozesse und Grenzen eindeutig festgelegt? Auditauftrag, Organigramm, Prozesslandkarte
2 Deckt die Stichprobe hohe Risiken, Schichten und relevante Personengruppen ab? Stichprobenplan, Gefährdungsprofil, Unfallstatistik
3 Sind die Auditkriterien aktuell, anwendbar und auf konkrete Quellen zurückführbar? Rechtskataster, Auflagen, interne Standards
4 Wurden frühere Abweichungen und deren Wirksamkeit erneut geprüft? Vorbericht, Maßnahmenstatus, Wirksamkeitsnachweis

B. Verantwortung und Aufgabenübertragung

Nr. Prüffrage Mögliche Nachweise
5 Ist die Arbeitgeberverantwortung in der Führungsorganisation sichtbar verankert? Organigramm, Geschäftsordnung, Managementreview
6 Sind übertragene Arbeitsschutzaufgaben, Befugnisse und Mittel eindeutig benannt? schriftliche Pflichtenübertragung, Stellenprofil
7 Sind beauftragte Personen fachlich geeignet und kennen sie ihre Aufgaben? Qualifikationsnachweis, Interview, Einweisung
8 Kontrolliert die Führung die Umsetzung und reagiert sie auf Abweichungen? Führungsreview, Kennzahlen, Eskalationsprotokoll

C. Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Organisation

Nr. Prüffrage Mögliche Nachweise
9 Sind Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit ordnungsgemäß bestellt? Bestellung, Vertrag, Zuständigkeitsmatrix
10 Ist Betreuungsumfang ermittelt, geplant und tatsächlich erbracht? DGUV-Vorschrift-2-Ermittlung, Leistungsnachweise
11 Werden Betriebsarzt und Sifa frühzeitig in Änderungen und Planungen einbezogen? Projektfreigaben, Beschaffungsworkflow, Protokolle
12 Arbeitet der Arbeitsschutzausschuss, sofern erforderlich, regelmäßig und wirksam? ASA-Einladung, Protokoll, Maßnahmenverfolgung

D. Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Nr. Prüffrage Mögliche Nachweise
13 Sind alle Tätigkeiten, Arbeitsbereiche und Beschäftigtengruppen erfasst? Verzeichnis, Prozessabgleich, Vor-Ort-Stichprobe
14 Werden physische und psychische Gefährdungen angemessen beurteilt? Methodik, Beteiligung, Ergebnisdokumentation
15 Sind besondere Personengruppen und individuelle Erfordernisse berücksichtigt? Mutterschutz-, Jugend- oder Barrierefreiheitsprozess
16 Folgen Maßnahmen der Rangfolge technisch, organisatorisch, persönlich? Maßnahmenbegründung, technische Lösung, PSA-Konzept
17 Haben Maßnahmen Verantwortliche, Fristen und einen eindeutigen Status? Maßnahmenregister, Eskalation, Änderungsprotokoll
18 Wird die Wirksamkeit geprüft und bei Änderungen erneut beurteilt? Messung, Beobachtung, Review-Anlass, Freigabe

E. Unterweisung und Beteiligung

Nr. Prüffrage Mögliche Nachweise
19 Werden Themen aus konkreten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen abgeleitet? Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsmatrix
20 Erfolgen Unterweisungen vor Aufnahme, regelmäßig und anlassbezogen? Terminplan, Teilnahmen, Änderungsunterweisung
21 Sind Inhalte verständlich, tätigkeitsbezogen und praktisch umgesetzt? Interview, Lernkontrolle, praktische Übung
22 Können Beschäftigte Gefahren melden und an Verbesserungen mitwirken? Meldeweg, Beteiligungsformat, Reaktionsnachweise

F. Arbeitsmedizinische Vorsorge

Nr. Prüffrage Mögliche Nachweise
23 Sind Pflicht-, Angebots- und mögliche Wunschvorsorgeanlässe ermittelt? Vorsorgematrix, Gefährdungsbeurteilung
24 Werden Pflichtvorsorgen vor Tätigkeitsbeginn und fristgerecht veranlasst? Vorsorgekartei, Terminstatus, Bescheinigung
25 Werden Angebotsvorsorgen persönlich, regelmäßig und nachweisbar angeboten? Angebot, Fristenliste, Ablehnungsstatus
26 Bleiben Diagnosen und Befunde außerhalb betrieblicher Personalakten? Rollenrechte, Datensatzfelder, Löschkonzept

G. Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen

Nr. Prüffrage Mögliche Nachweise
27 Beruht die Notfallorganisation auf den tatsächlichen Gefährdungen und Schichten? Notfallkonzept, Schichtplan, Gefährdungsbeurteilung
28 Sind Ersthelfende, Brandschutz- und Evakuierungsaufgaben ausreichend besetzt? Benennung, Qualifikation, Abdeckungsprüfung
29 Sind Mittel, Meldewege und externe Schnittstellen verfügbar und bekannt? Alarmplan, Prüfung, Interview, Funktionstest
30 Werden Übungen und Ereignisse ausgewertet und Verbesserungen verfolgt? Übungsbericht, Verbandbuch, Maßnahmenregister

H. Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

Nr. Prüffrage Mögliche Nachweise
31 Sind Zuständigkeiten und Koordination vor Beginn der Arbeiten abgestimmt? Fremdfirmenprozess, Koordinationsvereinbarung
32 Tauschen Arbeitgeber tätigkeitsbezogene Gefahren und Maßnahmen aus? Übergabe, Einweisung, gemeinsame Beurteilung
33 Werden Fachkunde und Arbeitsschutzleistung von Auftragnehmern berücksichtigt? Auswahlkriterien, Präqualifikation, Leistungsbewertung
34 Wird vor Ort geprüft, ob abgestimmte Maßnahmen tatsächlich greifen? Baustellenkontrolle, Interview, Abweichungsbericht

I. Befristet Beschäftigte und Arbeitnehmerüberlassung

Nr. Prüffrage Mögliche Nachweise
35 Sind Aufgaben zwischen Verleiher, Entleiher und Führung eindeutig geklärt? Überlassungsvertrag, Schnittstellenmatrix
36 Erhalten befristet Beschäftigte dieselbe tätigkeitsbezogene Einweisung und PSA? Unterweisung, Ausgabe, Beschäftigteninterview
37 Werden Eignung, Qualifikation und Einsatzgrenzen vor Zuweisung geprüft? Qualifikationsmatrix, Einsatzfreigabe, Kontrolle

J. Lernen, Änderungen und kontinuierliche Verbesserung

Nr. Prüffrage Mögliche Nachweise
38 Werden Rechtsänderungen, Auflagen und neue Erkenntnisse in Aufgaben übersetzt? Änderungsbewertung, Rechtskataster, Aufgabenstatus
39 Werden Unfälle, Beinaheereignisse und wiederkehrende Mängel ursächlich ausgewertet? Ursachenanalyse, Trend, Korrekturmaßnahmen
40 Fließen Erkenntnisse vor Beschaffung, Umbau und Prozessänderung in Entscheidungen ein? Change-Prozess, Spezifikation, Abnahmeprotokoll

Aktueller GDA-Bezug: sieben Elemente statt alter 15er-Listen

Die GDA-Leitlinie „Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“ wurde in dritter Fassung am 25. November 2025 beschlossen und trägt den Stand 5. Dezember 2025. Ihr aktueller Mindestprüfumfang umfasst sieben Elemente: Verantwortung und Aufgabenübertragung, Organisationspflichten aus dem ASiG, Unterweisung, arbeitsmedizinische Vorsorge, Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen, Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber sowie zeitlich befristete Beschäftigung.

Die Leitlinie richtet sich an die Aufsichtsdienste der Länder und Unfallversicherungsträger. Sie ist ausdrücklich keine konkrete Arbeitsanleitung für Betriebe. Ihre Prüflogik ist dennoch ein belastbarer öffentlicher Vergleichsrahmen. Ältere GDA-ORGAcheck-Unterlagen mit 15 Elementen können zusätzliche Organisationsfragen liefern, sollten aber nicht als der aktuelle Mindestprüfumfang der überarbeiteten Leitlinie bezeichnet werden.

Die GDA bewertet nicht nur Dokumente. Vorgesehen sind ein strukturiertes Gespräch, stichprobenartige Dokumentenprüfung und ein Abgleich mit der Praxis vor Ort. Genau deshalb fordert diese Checkliste für wesentliche Fragen mehrere Nachweisarten.

Stichprobe risikobasiert auswählen

Die aktuelle GDA-Leitlinie sieht für ihre vollständige Systembewertung durch die Aufsicht einen Vor-Ort-Abgleich an zwei Arbeitsplätzen oder Tätigkeiten vor. Das ist keine allgemeine Mindestzahl für interne Audits. Ein Betrieb legt seine Stichprobe so fest, dass die Auditschlussfolgerung für den gewählten Scope plausibel ist.

Merkmal im Auditbereich Sinnvolle Erweiterung der Stichprobe
unterschiedliche Schichten oder Führungsteams mindestens betroffene Schichten einbeziehen
seltene Tätigkeit mit hohem Schadenspotenzial Durchführung beobachten oder realistische Ersatznachweise prüfen
viele gleichartige Standorte risikobasiert Standorte mit und ohne Auffälligkeiten auswählen
neue Anlage, Umbau oder Prozessänderung geänderten Prozess und zugehörige Freigaben gezielt prüfen
wiederholte Abweichung frühere Problemfälle plus aktuelle Vergleichsfälle aufnehmen
Fremdfirmen oder Leiharbeit mindestens eine Schnittstelle und Beschäftigteninterviews einbeziehen

Dokumentiere, warum genau diese Fälle gewählt wurden und welche Grenzen die Aussage hat. Weichen Interview, Dokument und Beobachtung voneinander ab, wird die Stichprobe erweitert, bis Ursache und Reichweite der Abweichung ausreichend verstanden sind.

Bewertung: Konformität und Risiko getrennt halten

Bewerte zunächst, ob das definierte Kriterium erfüllt ist:

  • erfüllt: Regelung, Umsetzung und objektiver Nachweis sind konsistent
  • teilweise erfüllt: einzelne Anforderungen oder Stichproben weisen Lücken auf
  • nicht erfüllt: Kriterium fehlt oder wird erkennbar nicht umgesetzt
  • nicht anwendbar: nachvollziehbar begründet und vom Audit-Scope gedeckt

Danach folgt die Risikopriorität. Eine einfache Matrix berücksichtigt mögliche Schadensschwere, Eintritts- oder Expositionswahrscheinlichkeit, Zahl der Betroffenen und vorhandene Kontrollen. Akute erhebliche Gefahren werden sofort eskaliert; sie warten nicht auf den fertigen Auditbericht.

Eine gute Abweichungsformulierung enthält vier Bausteine: Kriterium, objektiver Nachweis, festgestellte Lücke und mögliche Auswirkung. Beispiel: „Die interne Regel verlangt eine dokumentierte Wirksamkeitsprüfung binnen 30 Tagen. Bei drei von fünf geprüften Maßnahmen fehlte diese Prüfung. Dadurch bleibt offen, ob das festgestellte Risiko dauerhaft beherrscht wird.“

Maßnahmenplan und Abschlusskriterium

Für jede relevante Feststellung werden Sofortkorrektur, Ursache und nachhaltige Korrekturmaßnahme getrennt. Ein fehlendes Schild kann sofort ersetzt sein; die Ursache kann trotzdem ein unwirksamer Kontroll- oder Beschaffungsprozess sein.

Pflichtfeld Leitfrage
Sofortmaßnahme Was begrenzt eine aktuelle Gefahr bis zur dauerhaften Lösung?
Ursachenanalyse Warum konnte die Lücke entstehen und unentdeckt bleiben?
Korrekturmaßnahme Welche Systemänderung verhindert die Wiederholung?
Verantwortlicher und Frist Wer liefert welches überprüfbare Ergebnis bis wann?
Wirksamkeitskriterium Woran ist nach Umsetzung messbar, dass die Ursache beherrscht ist?
Abschluss Wer prüft welchen Nachweis und schließt die Feststellung wann?

Der Auditbericht nennt Ziel, Scope, Kriterien, Beteiligte, Stichprobe, Feststellungen, Schlussfolgerung und offene Maßnahmen. Die BGN-Arbeitshilfe zum internen Audit betont außerdem, dass Korrekturmaßnahmen auf Wirksamkeit verifiziert und die Ergebnisse in die Managementbewertung einbezogen werden.

Audit, Begehung und ISO-45001-Checkliste abgrenzen

Eine Sicherheitsbegehung Checkliste führt die konkrete Prüfung am Arbeitsplatz. Das Arbeitsschutz-Audit untersucht darüber hinaus, ob das dahinterliegende System verlässlich funktioniert. Für Zeitplan, Dokumentenanforderung und Gesprächsorganisation ist die Auditvorbereitung im Arbeitsschutz zuständig.

Diese Seite bildet bewusst keine ISO-Klauseln vollständig ab. Wer Zertifizierungsreife oder eine normbezogene Gap-Analyse prüft, nutzt zusätzlich die ISO-45001-Checkliste, den vertraglich festgelegten Normstand und das eigene Auditprogramm. So bleibt die allgemeine Audit-Checkliste praktisch nutzbar, ohne mit den spezialisierten Seiten zu Ablauf, Begehung oder Zertifizierungsanforderungen zu konkurrieren.