Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
Je nach Unternehmen kann eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zuständig sein. Für die Meldung zählt der zuständige Unfallversicherungsträger.
- Zuständigkeit prüfen
- Unfallanzeige bei Meldepflicht vorbereiten
- Einreichung und Kopie dokumentieren
- schwere Ereignisse sofort melden
Nach der Meldung weiterarbeiten
Die Meldung ist nicht das Ende des Arbeitsschutzprozesses. Ursachen, Maßnahmen und Unterweisung sollten geprüft werden.
- Unfallursachen analysieren
- Maßnahmen mit Frist anlegen
- Gefährdungsbeurteilung prüfen
- Fachkraft und Betriebsarzt einbinden, soweit vorgesehen
Quellen und Grenzen bei arbeitsunfall berufsgenossenschaft
Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.
- ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
- BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
- fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
- keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität