Wann eine Unfallanzeige relevant wird
Die DGUV nennt als Auslöser insbesondere Arbeits- oder Wegeunfälle mit mehr als drei Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit oder Tod. Schwere Ereignisse erfordern eine besonders schnelle Meldung.
- Arbeitsunfähigkeit und Schwere prüfen
- zuständigen Unfallversicherungsträger ermitteln
- Frist und interne Zuständigkeit festlegen
- Kopie und Informationspflichten beachten
Meldeprozess als Workflow
Damit nichts liegen bleibt, sollte die Meldung als Aufgabe mit Verantwortlicher Person, Status und Nachweis geführt werden. Das schützt nicht vor fachlichen Fehlern, reduziert aber Organisationslücken.
- Unfallanzeige vorbereiten
- Einreichung dokumentieren
- Betriebsarzt und Fachkraft informieren
- Folge-Maßnahmen auswerten
Quellen und Grenzen bei arbeitsunfall melden
Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.
- ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
- BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
- fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
- keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität