Beinaheunfall-Meldesystem in 60 Sekunden

Ein Beinaheunfall-Meldesystem ist kein einzelnes Formular, sondern eine geschlossene Lernkette. Es macht die Meldung leicht, erkennt dringende Fälle, weist Bearbeitung zu, verfolgt Schutzmaßnahmen und gibt das Ergebnis zurück. Erst wenn Umsetzung und Wirkung geprüft sind, ist der Vorgang fachlich abgeschlossen. Papier, Telefon und Software können Teile derselben Kette sein.

Ebene Erforderliches Ergebnis Typische Lücke
Zugang jede Schicht, Fremdfirmen und mobile Arbeit erreichen einen Kanal App-Konto ist der einzige Zugang
Eingang Fall-ID, Zeitstempel und Bestätigung entstehen Nachricht landet in einem Postfach
Triage akute Gefahr, Fallart und Potenzial sind geprüft alle Fälle warten in derselben Liste
Verantwortung eine zuständige Stelle nimmt den Fall an Aufgabe wird nur weitergeleitet
Maßnahme Aufgabe, Termin und Nachweis sind verbunden Lösung bleibt Freitext ohne Frist
Wirkung Prüfkriterium und Ergebnis werden festgehalten Erledigt-Status ersetzt Kontrolle
Lernen Rückmeldung und verdichtete Auswertung folgen Daten werden gesammelt, aber nicht genutzt

Das System unterstützt die Arbeitsschutzorganisation. Es übernimmt weder Arbeitgeberverantwortung noch Fachkunde und ersetzt bei unmittelbarer Gefahr keinen Notruf, keine Warnung und keine betriebliche Sofortsicherung.

Ist ein Beinaheunfall-Meldesystem Pflicht?

Eine eigene Software oder ein gesondertes Register für jeden Beinaheunfall ist nicht allgemein vorgeschrieben. Die Bundesregierung stellte in der Bundestagsdrucksache 20/9887 klar, dass für Beinaheunfälle in Deutschland keine allgemeine gesetzliche Dokumentations- oder Meldepflicht besteht.

Mehrere Pflichten bilden dennoch den Rahmen für die Organisation:

  • § 3 ArbSchG verlangt eine geeignete Organisation, erforderliche Mittel, Wirksamkeitskontrolle und Anpassung an Veränderungen.
  • Die §§ 5 und 6 ArbSchG betreffen Gefährdungsbeurteilung und die dafür erforderlichen Unterlagen. Erkenntnisse aus Ereignissen können eine Prüfung dieser Dokumentation auslösen.
  • § 16 ArbSchG verpflichtet Beschäftigte, festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahren und Defekte an Schutzsystemen unverzüglich zu melden.
  • Branchenregeln, Genehmigungen, Managementsysteme oder betriebliche Vereinbarungen können weitere Anforderungen enthalten.

Das Meldesystem ist damit ein mögliches Organisationsmittel, nicht selbst die gesetzliche Pflichterfüllung. Ein Betrieb muss zeigen können, wie Hinweise ankommen, bewertet und in erforderliche Schutzmaßnahmen übersetzt werden. Die DGUV Information 206-045 empfiehlt dafür ein verständliches, zugängliches Verfahren, vertrauliche Behandlung, zeitnahe Analyse, zügige Umsetzung und Rückmeldung.

Welche Ereignisse gehören in welchen Prozess?

Ein guter Eingang nimmt Beobachtungen an, ohne Beschäftigte zu einer rechtlichen Vorprüfung zu zwingen. Die Triage leitet den Fall anschließend in den richtigen Prozess.

Eingang Zielprozess Wichtige Trennung
Beinaheereignis ohne erkennbaren Schaden Präventionsanalyse und Maßnahmen keine Unfallanzeige daraus erzeugen
erkannte Gefahr oder technischer Mangel ohne Ereignis Gefährdungs- oder Mängelmanagement nicht künstlich als Beinaheunfall zählen
Beschwerden, Verletzung oder Erste Hilfe geschützter Unfall- und Erste-Hilfe-Prozess Gesundheitsdaten nicht im offenen Bericht führen
Umwelt-, Gefahrgut- oder Produktereignis zuständigen Spezialprozess parallel starten mögliche externe Pflichten separat prüfen
Verbesserungsvorschlag ohne konkrete Gefahr Ideen- oder Verbesserungsprozess sicherheitsrelevante Hinweise trotzdem sichten

Definition und Fallbeispiele stehen auf Beinaheunfall. Wo, wann und an wen Beschäftigte berichten, erklärt Beinaheunfall melden. Diese Seite behandelt Aufbau und Steuerung des Systems.

Analog, digital oder hybrid melden?

Der Kanal muss zum Arbeitsalltag passen. Ein Terminal am Werkstor hilft der Nachtschicht, aber nicht automatisch dem Außendienst. Eine App unterstützt Fotos, kann jedoch Gäste ohne Konto ausschließen.

Kanal Stärke Prüffrage vor dem Einsatz
direkte Ansprache oder Telefon schnelle Reaktion bei dringenden Fällen Wer dokumentiert Übergabe und Fall-ID?
Papierkarte oder Meldebox ohne Gerät und Anmeldung nutzbar Wie oft wird geleert und wer vertritt?
QR-Code zum Webformular niedrige Zugangshürde an festen Orten Funktioniert er ohne persönliches Konto?
mobile App Kamera, Offline-Modus und Status möglich Welche privaten Geräte und Rechte sind nötig?
Terminal oder Kiosk erreichbar in Produktion und Logistik Wie werden Vertraulichkeit und Ausfall geregelt?
E-Mail oder Intranet vorhandene Infrastruktur nutzbar Gehen Zuständigkeit und Fristen im Postfach verloren?

Ein hybrides System führt alle Kanäle in denselben Bearbeitungsprozess. Doppelte Meldungen werden verbunden, nicht gelöscht. Für Strom-, Netz- oder Geräteausfall bleibt eine bekannte Ersatzmöglichkeit bestehen.

Systemaufbau vom Eingang bis zum Lernschluss

1. Meldung aufnehmen

Der Eingang verlangt nur Angaben, die eine räumliche und sachliche Zuordnung ermöglichen. Akute Gefahr wird sichtbar vom Normalformular getrennt. Die genauen Melde- und Bearbeitungsfelder enthält das Beinaheunfall-Formular.

2. Eingang technisch bestätigen

Jeder akzeptierte Bericht erhält Fall-ID, Zeitstempel und einen Rückkanal. Bei anonymer Nutzung kann ein zufälliger Abrufcode Statusnachrichten ermöglichen, ohne eine Identität abzufragen.

3. Triage und Routing ausführen

Eine benannte Stelle prüft Dringlichkeit, Fallart, mögliche Verletzung, Spezialbezug und schwerstmögliche plausible Folge. Falsch kategorisierte Eingänge werden intern umgeleitet. Die meldende Person muss kein neues Formular beginnen.

4. Verantwortung annehmen lassen

Zuweisung allein reicht nicht. Die empfangende Fach- oder Führungsrolle bestätigt, dass sie den Auftrag, die Frist und den aktuellen Sicherungszustand verstanden hat. Bei Ablehnung verlangt das System Begründung und neue Zuordnung.

5. Untersuchung und Maßnahmen trennen

Fakten, mögliche Ursachen, bestehende Barrieren und Vergleichsfälle werden ergänzt. Daraus entstehen einzelne Maßnahmen mit verantwortlicher Person, Termin und erwarteter Wirkung. Eine Maßnahme kann nicht durch einen allgemeinen Kommentar ersetzt werden.

6. Abschlussnachweis prüfen

Fotos, Prüfprotokolle, Freigaben oder geänderte Dokumente können eine Umsetzung belegen. Eine berechtigte Stelle akzeptiert den Nachweis oder gibt ihn begründet zurück. Dadurch bleibt „hochgeladen“ von „fachlich angenommen“ getrennt.

7. Wirkung kontrollieren

Vor der Freigabe wird festgelegt, woran die Wirkung erkennbar sein soll. Das kann eine Beobachtung vor Ort, technische Prüfung, Stichprobe, Rückfrage oder Auswertung ähnlicher Ereignisse sein. Der Prüftermin darf nach der Umsetzung liegen.

8. Rückmelden und auswerten

Der Rückkanal erklärt Ergebnis, gültige Sicherung und weiteren Status, ohne vertrauliche Angaben offenzulegen. Erst danach fließt der Fall in freigegebene Trends, Reviews und gegebenenfalls die Gefährdungsbeurteilung ein.

Rollen, Stellvertretungen und Rechte festlegen

Rollen werden nach Aufgabe vergeben, nicht nach der größtmöglichen Datensicht.

Rolle Hauptaufgabe Systemgrenze
meldende Person Beobachtung und Sofortmaßnahme übermitteln muss weder Ursache noch Risikowert festlegen
Eingangsstelle bestätigen, triagieren und weiterleiten entscheidet nicht allein über jede Schutzmaßnahme
verantwortliche Führung Sicherung, Ressourcen und Umsetzung veranlassen kann fachliche Prüfung nicht durch Statuswechsel ersetzen
Sifa oder Fachrolle beraten, Analyse unterstützen, Systemtrends prüfen übernimmt nicht automatisch Linienverantwortung
Maßnahmenverantwortliche konkrete Aufgabe bearbeiten und belegen schließt nicht selbst die unabhängige Wirksamkeitsprüfung
Systemadministration Rechte, Konfiguration, Verfügbarkeit und Export pflegen erhält nicht automatisch fachlichen Vollzugriff
Datenschutz und Interessenvertretung Zweck, Zugriffe und Auswertungen mitgestalten oder prüfen bearbeiten nicht den Einzelfall ohne entsprechende Aufgabe

Für jede betriebliche Rolle werden Vertretung, Eskalationsstufe und erreichbarer Kontakt hinterlegt. Persönliche Konten dürfen beim Stellenwechsel nicht dazu führen, dass Fälle ohne Eigentümer bleiben.

Statusmodell mit eindeutigen Übergaben

Ein Status beschreibt ein belegbares Prozessergebnis:

  1. angenommen: Bericht ist gespeichert und bestätigt.
  2. triagiert: Fallart, Dringlichkeit und nächster Prozess stehen fest.
  3. zugewiesen: eine Stelle hat Verantwortung und Zielzeit angenommen.
  4. in Prüfung: Fakten und mögliche Ursachen werden bearbeitet.
  5. Maßnahmen laufen: Aufgaben, Termine und Sicherungszustand sind sichtbar.
  6. Umsetzung belegt: Nachweise wurden fachlich angenommen.
  7. Wirkung offen: Kontrolle ist terminiert oder läuft.
  8. abgeschlossen: Wirkung oder begründete Entscheidung und Rückmeldung sind dokumentiert.

Empfohlene Reaktionsziele werden risikobasiert konfiguriert. Eine bestehende erhebliche Gefahr löst sofort den direkten Alarmweg aus. Für andere Fälle kann der Betrieb etwa Eingang am selben Arbeitstag, Triage bis zum folgenden Arbeitstag und einen Zwischenstatus innerhalb von fünf Arbeitstagen festlegen. Diese Werte sind interne Serviceziele, keine allgemeinen gesetzlichen Einheitsfristen.

Pausenzeiten im Workflow brauchen Regeln. Wartet eine Maßnahme auf ein Ersatzteil, bleibt die vorläufige Sicherung sichtbar; das bloße Setzen auf „wartend“ stoppt nicht automatisch jede Eskalation.

Datenmodell: Beobachtung und Fachbearbeitung trennen

Datenbereich Beispiele Zugriffsidee
kurze Beobachtung Ort, Zeitpunkt, Tätigkeit, Ablauf, mögliche Folge meldende und triagierende Stellen
freiwilliger Rückkontakt Name, Kontaktweg, gewünschte Vertraulichkeit kleiner festgelegter Empfängerkreis
fachliche Bewertung Potenzial, Barrieren, Ursachenhypothesen, ähnliche Fälle verantwortliche und beratende Fachrollen
Maßnahmen Aufgabe, Person, Frist, Nachweis, Prüfkriterium Beteiligte nach Zuständigkeit
Systemsteuerung Statushistorie, Benachrichtigung, Eskalation, Exportprotokoll Administration ohne unnötige Inhaltsrechte
aggregierte Auswertung Bereich, Ereignisart, Prozesszeit, Wiederholungsmuster nur mit freigegebener Granularität

Pflichtfelder bleiben im Eingang knapp. Ursache, endgültige Risikoeinstufung und Lösung gehören nicht zur Beweislast der meldenden Person. Freitext darf außerdem keine Einladung sein, Gesundheitsangaben oder personenbezogene Bewertungen zu sammeln.

Datenschutz, Vertraulichkeit und Mitbestimmung

Artikel 5 DSGVO verlangt unter anderem Zweckbindung, Datenminimierung und angemessene Integrität sowie Vertraulichkeit. Artikel 25 DSGVO verankert Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen. Artikel 32 DSGVO betrifft ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau.

Vor Pilotbeginn werden deshalb mindestens festgelegt:

  • eindeutige Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
  • Pflichtfelder, freiwillige Angaben und verbotene Inhalte
  • offene, vertrauliche und anonyme Meldevarianten
  • rollenbezogene Lese-, Änderungs-, Export- und Löschrechte
  • Verschlüsselung, Sicherung, Wiederherstellung und Protokollprüfung
  • Speicherorte, Auftragsverarbeitung und Unterauftragnehmer
  • Fristen für Identitätsdaten, Falldaten, Anhänge und verdichtete Trends
  • Verfahren für Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenexport

§ 87 Absatz 1 BetrVG kann Mitbestimmung auslösen, wenn Technik für eine Kontrolle von Beschäftigtenverhalten oder -leistung bestimmt ist; die Vorschrift erfasst außerdem bestimmte Regelungen zum Gesundheitsschutz. Ob und in welchem Umfang das konkrete Vorhaben darunter fällt, wird anhand seiner Funktionen und Nutzung geklärt. Betriebsrat und Datenschutz werden sinnvollerweise vor Formular- und Dashboarddesign beteiligt.

KI-gestützte Übersetzung, Ähnlichkeitssuche oder Kategorievorschläge benötigen ebenfalls klare Grenzen. Das System darf eine Meldung nicht allein wegen eines Modells automatisch herabstufen, schließen oder einer Person als Fehlverhalten zurechnen. Menschliche Prüfung, korrigierbare Ergebnisse und nachvollziehbare Protokolle bleiben erforderlich.

Kennzahlen mit Formel und Gegenprüfung

Die BGN-Orientierungshilfe zur Auswahl von Arbeitsschutz-Software fragt unter anderem nach Verantwortlichkeiten, Beschäftigtenbeteiligung, Auswertungen, Maßnahmen, Wirksamkeitsprüfung, Datenschutz, Schnittstellen sowie Registrierung und Auswertung von Beinaheunfällen. Daraus folgt: Ein Dashboard muss Bearbeitung und Wirkung zeigen, nicht nur Eingänge zählen.

Kennzahl Berechnung Gegenprüfung
Bestätigung in Zielzeit rechtzeitig bestätigte Eingänge / akzeptierte Eingänge × 100 ausgefallene oder analoge Kanäle gesondert prüfen
Triage in Zielzeit rechtzeitig triagierte Fälle / triagepflichtige Fälle × 100 hohe Potenziale separat betrachten
überfällige hohe Fälle hohe offene Fälle nach Folgetermin / alle hohen offenen Fälle × 100 bestehende Sicherungen einzeln ansehen
Maßnahmen pünktlich fristgerecht umgesetzte Maßnahmen / fällige Maßnahmen × 100 Qualität des Nachweises stichprobenartig prüfen
Rückmeldeabdeckung Fälle mit Ergebnis- oder Statusnachricht / rückmeldefähige Fälle × 100 Verständlichkeit bei Beschäftigten erfragen
Wirksamkeitsquote erledigte Wirksamkeitsprüfungen / fällige Prüfungen × 100 positive und negative Ergebnisse getrennt zeigen
Wiederholungsanteil Fälle mit ähnlichem Muster / akzeptierte Fälle × 100 Taxonomie und Zusammenführung kontrollieren
Meldeintensität akzeptierte Fälle / Arbeitsstunden × 100.000 nie ohne Kultur-, Bereichs- und Prozesskontext werten

Rechenbeispiel für ein Quartal

Angenommen, ein Betrieb akzeptiert 48 Beinaheunfallmeldungen. 46 Eingänge werden innerhalb der eigenen Zielzeit bestätigt. Die Bestätigungsquote beträgt 46 / 48 × 100 = 95,8 Prozent. Von 40 rückmeldefähigen Fällen erhalten 34 einen Status oder ein Ergebnis, also 85 Prozent.

Im selben Zeitraum sind 18 Wirksamkeitsprüfungen fällig, von denen 15 erledigt werden. Die Quote liegt bei 83,3 Prozent. Sechs der 48 akzeptierten Meldungen ähneln einem bereits bekannten Muster. Der Wiederholungsanteil beträgt 12,5 Prozent. Diese Beispielwerte sind keine Sollvorgaben; sie zeigen nur die Berechnung.

Kennzahlen ohne falsche Anreize nutzen

  • Keine Rohzahl als Sicherheitsziel: Eine sinkende Meldezahl kann Untererfassung statt Verbesserung bedeuten.
  • Keine persönliche Rangliste: Vergleiche einzelner Meldender oder Teams können Vertrauen und Datenschutz beschädigen.
  • Keine Prämie je Bericht: Mengenanreize fördern Dubletten oder belanglose Eingänge.
  • Keine Abschlussquote ohne Wirkung: Schnelles Schließen kann offene Risiken verdecken.
  • Keine Schwerequote ohne Audit: Herabstufungen dürfen nicht zur Kennzahlenpflege dienen.
  • Keine Standortwertung ohne Nenner: Arbeitsstunden, Tätigkeiten, Personalwechsel und Kanalzugang unterscheiden sich.

Die DGUV zur Fehlerkultur betont die systematische Aufarbeitung mit Beteiligten, ohne vorschnell Schuldige zu benennen. Kennzahlen dienen deshalb Fragen und Entscheidungen, nicht der Bestrafung von Bereichen.

Zehn Abnahmetests vor dem Pilot

  1. Zugang ohne Konto: Eine Fremdfirmenperson erreicht den freigegebenen Kanal und erhält eine Fall-ID.
  2. Akute Gefahr: Der Testfall zeigt sofort den Alarmweg und wartet nicht nur auf asynchrone Triage.
  3. Falsche Kategorie: Ein Mangel wird intern umgeleitet, ohne dass die Person erneut eingeben muss.
  4. Doppelmeldung: Zwei Berichte bleiben nachvollziehbar und werden zu einem Bearbeitungsfall verbunden.
  5. Anonymer Rückkanal: Ein Abrufcode zeigt Status, ohne Identität oder E-Mail zu verlangen.
  6. Rechteprüfung: Administration kann ein Konto pflegen, aber vertrauliche Inhalte nicht grundlos lesen.
  7. Fristüberschreitung: Erinnerung, Vertretung und Eskalation werden in der richtigen Reihenfolge ausgelöst.
  8. Nachweis abgelehnt: Ein ungenügendes Foto kann begründet zurückgegeben werden; die Historie bleibt erhalten.
  9. Ausfall und Nachtrag: Papier- oder Telefonmeldung wird später mit ursprünglichem Zeitpunkt übernommen.
  10. Export und Löschung: Fall, Historie, Anhänge und Beziehungen sind exportierbar; vorgesehene Löschregeln funktionieren.

Jeder Test wird mit den späteren Rollen und eingeschränkten Berechtigungen durchgeführt. Eine vorbereitete Herstelleransicht beweist nicht, dass Übergaben und Rechte im eigenen Betrieb funktionieren.

Beinaheunfall-Meldesystem in acht Schritten einführen

  1. Zweck und Systemgrenze festlegen: Welche Ereignisse gehen ein, welche Prozesse werden nur verlinkt und was bleibt außerhalb?
  2. Beschäftigte beteiligen: Schichten, Fremdfirmen, mobile Arbeit, Sifa, Führung, Datenschutz und Interessenvertretung beschreiben reale Hürden.
  3. Sollprozess zeichnen: Eingang, Triage, Übergabe, Maßnahme, Wirkung, Rückmeldung und Eskalation erhalten jeweils ein Ergebnis.
  4. Kanäle und Ersatzweg wählen: Der Zugang wird an Arbeitsorten getestet, nicht nur am Bürorechner.
  5. Rollen und Datenregeln freigeben: Stellvertretung, Sichtrechte, Fristen, Löschung und Auswertungsgrenzen stehen vor der Konfiguration fest.
  6. Abnahmetests durchführen: Kritische, anonyme, falsch kategorisierte und überfällige Fälle werden vollständig durchgespielt.
  7. Begrenzten Pilot auswerten: Ein Bereich oder Standort testet Verständlichkeit, Bearbeitungszeiten, Rückfragen und Rückmeldung.
  8. Rollout und Review planen: Schulung, Kommunikation, Support, Kennzahlenreview und feste Systemprüfung werden terminiert.

Die ISO beschreibt ISO 45001:2018 als Rahmen mit Beschäftigtenbeteiligung, Gefahrenermittlung, Risikobewertung, Ereignisuntersuchung und fortlaufender Verbesserung. Organisationen, die diesen Standard nutzen, binden das Meldesystem in ihre bestehenden Plan-, Umsetzungs-, Prüf- und Verbesserungszyklen ein, statt eine parallele Dateninsel aufzubauen.

Wann reichen Papier oder eine Tabelle?

Rahmen Papier oder Tabelle kann reichen Workflow-System wird meist sinnvoll
Fallzahl wenige Vorgänge mit einer klaren Koordination viele parallele Fälle und Anhänge
Organisation ein Bereich, feste Ansprechpersonen mehrere Standorte, Schichten oder Fremdfirmen
Vertretung Übergabe persönlich geregelt Urlaub, Nachtbetrieb und wechselnde Zuständigkeit
Bearbeitung kurze Wege, wenige Maßnahmen mehrere Fachrollen, Fristen und Eskalationen
Nachweis einfache Ablage und regelmäßige manuelle Prüfung Rechte, Historie, Wirksamkeit und Export müssen skalieren

Das Medium entscheidet nicht über die Qualität. Auch eine teure Anwendung bleibt ein schlechtes Meldesystem, wenn niemand Triage, Rückmeldung und Wirksamkeitsprüfung übernimmt. Bei einem Wechsel müssen Falldaten, Historie, Anhänge und offene Aufgaben ohne Herstellerabhängigkeit verfügbar bleiben.

Häufige Konstruktionsfehler

  • Ein Formular wird veröffentlicht, bevor Zuständigkeit und Vertretung stehen.
  • Alle Felder sind Pflicht, obwohl Beschäftigte Ursache und Lösung noch nicht kennen.
  • Dringende Berichte landen im gleichen Postfach wie harmlose Hinweise.
  • Anonyme Fälle erhalten keine Statusmöglichkeit und werden niedriger gewichtet.
  • Systemadministratoren besitzen unnötig volle Inhaltsrechte.
  • Eine KI-Kategorie ersetzt die fachliche Triage.
  • Maßnahmen werden durch Hochladen eines Bildes automatisch geschlossen.
  • Die Uhr stoppt bei „wartend“, obwohl keine ausreichende Zwischensicherung besteht.
  • Dashboards zeigen Meldemengen, aber keine Rückmeldung oder Wirksamkeit.
  • Ein Anbieterwechsel ist nur mit unvollständigem Tabellenexport möglich.

Abgrenzung im Themencluster

Suchabsicht Zuständige Seite
Definition, Beispiele, Abgrenzung und Ursachen Beinaheunfall
Zeitpunkt, Empfänger, Sofortreaktion und Eskalation Beinaheunfall melden
Kopiervorlage, Felder und ausgefüllter Datensatz Beinaheunfall-Formular
Kanäle, Rollen, Rechte, Status, KPIs und Rollout diese Seite
Arbeitsunfälle, Erste Hilfe und externe Anzeige in einer Produktauswahl Unfallmanagement Software
technische Mängel und Befunde steuern Mängelmanagement
Haltung, Führung und Lernverhalten entwickeln Sicherheitskultur

Diese Trennung verhindert, dass Definition, Meldeanleitung, Formular und Systemarchitektur dieselbe Hauptfrage beantworten.

Umsetzung mit ArbeitsschutzPilot

ArbeitsschutzPilot kann Eingänge, Fall-ID, Triage, Verantwortung, Maßnahmen, Fristen, Nachweise, Rückmeldung und Wirksamkeitsprüfung in einer nachvollziehbaren Kette verbinden. Bezüge zu Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Dokumenten bleiben am Fall sichtbar. Rollen und Auswertungen lassen sich am betrieblichen Zweck ausrichten.

Der Betrieb legt Alarmwege, Entscheidungskompetenzen, Beteiligung, Datenschutz und Zielzeiten fest. Die Software hält Übergaben und offene Punkte sichtbar, ersetzt aber weder eine Sofortreaktion noch die fachliche Beurteilung einer Gefährdung.

Prüfgrundlage und Aktualität

Redaktionell geprüft am 17. August 2026 anhand der DGUV Information 206-045, der DGUV-Hinweise zur Fehlerkultur, der BGN-Orientierungshilfe für Arbeitsschutz-Software, der §§ 3, 5, 6 und 16 ArbSchG, § 87 BetrVG, der Artikel 5, 25 und 32 DSGVO sowie der offiziellen ISO-Seite zu ISO 45001:2018.