Prüfung und Zuständigkeit

Die fachliche Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gehört in qualifizierte Hände. Im Betrieb sollte klar sein, was geprüft wurde, wann die nächste Prüfung ansteht und welche Mängel offen sind.

  • Anlage oder Betriebsmittel eindeutig benennen
  • Prüfprotokoll ablegen
  • Mängel und Maßnahmen nachhalten
  • nächsten Prüftermin sichtbar halten

Nicht mit allgemeiner Gefährdungsbeurteilung vermischen

Die Gefährdungsbeurteilung bleibt der Rahmen, DGUV-V3-Prüfungen sind ein spezifischer Nachweisbereich. Beide sollten miteinander verknüpft, aber nicht verwechselt werden.

  • Arbeitsbereich verknüpfen
  • Prüfstatus getrennt führen
  • Unterweisung bei Mängeln oder Änderungen ergänzen
  • alte Prüfberichte versioniert halten

Quellen und Grenzen bei dguv vorschrift 3

Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.

  • ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
  • BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
  • fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
  • keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität