Keine starre Frist für jeden Betrieb
Prüffristen hängen von Art des Betriebsmittels, Nutzung, Umgebung, Beanspruchung und Prüfergebnis ab. Tabellen können helfen, ersetzen aber nicht die betriebliche Festlegung.
- ortsveränderlich, ortsfest und Anlagen trennen
- Einsatzbedingungen und Beanspruchung bewerten
- Prüfergebnisse und Mängelhistorie einbeziehen
- Frist und Begründung dokumentieren
Fristen als Prüfkalender führen
Nach der fachkundigen Festlegung sollten Fristen nicht in einzelnen Protokollen verschwinden. Ein Prüfkalender macht Fälligkeiten, Nachprüfungen und offene Mängel sichtbar.
- nächsten Prüftermin je Betriebsmittel speichern
- Nachprüfung bei Mängeln planen
- Prüfprotokoll und Prüfplakette abgleichen
- Review bei geänderten Einsatzbedingungen setzen
Quellen und Grenzen bei dguv vorschrift 3 prüffristen
Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.
- ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
- BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
- fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
- keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität