Erhebungsbogen Erstuntersuchung: die Kurzantwort

Der Erhebungsbogen ist die gesundheitliche Selbstauskunft für die ärztliche Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Maßgeblich ist die aktuelle Anlage 1 der JArbSchUV. Die personensorgeberechtigte Person füllt sie aus, sie und der Jugendliche unterschreiben, und der Jugendliche legt das Dokument der untersuchenden Arztpraxis vor.

Der Arbeitgeber ist nicht Empfänger des Erhebungsbogens. Er benötigt vor der Beschäftigung die dafür vorgesehene ärztliche Bescheinigung. Die allgemeinen Voraussetzungen, die 14-Monats-Grenze und die Ausnahme für leichte Arbeiten behandelt der Ratgeber zur Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Hier geht es ausschließlich darum, das richtige Formular zu beschaffen, korrekt auszufüllen und an die richtige Stelle zu geben.

Welches Formular ist aktuell?

Für eine Erstuntersuchung ist Anlage 1 der Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung vorgesehen. Die Fassung wurde zum 1. Januar 2025 neu geordnet. Der amtliche Änderungstext im Bundesgesetzblatt entfernte die früheren Farbvorgaben und fasste die Anlagen neu. Das verhindert allerdings nicht, dass Suchmaschinen noch ältere Landes-PDFs und frühere Formfassungen anzeigen.

Prüfpunkt Aktuelle Regel Praktische Folge
Formular Anlage 1 JArbSchUV für die Erstuntersuchung nicht mit Anlage 1a für die Nachuntersuchung verwechseln
Papierfarbe keine vorgeschriebene Farbe mehr Farbe ist kein verlässliches Versionsmerkmal
Unterschriften eigenhändig oder mit qualifizierter elektronischer Signatur ein eingetippter Name reicht nicht automatisch
Ausgabeweg durch die vom Land bestimmte zuständige Stelle Verfahren des Wohnsitzbundeslandes prüfen
Gesundheitsfragen freiwillige Beantwortung laut Formularfußnote möglichst vollständig für die ärztliche Beurteilung beantworten

Eine ältere Papierfarbe macht ein bereits ausgegebenes Formular nicht von selbst unbrauchbar. Umgekehrt ist eine heruntergeladene weiße PDF nicht automatisch aktuell. Wer eine Vorlage selbst beschafft, sollte Überschrift, Anlagenbezeichnung und Fragen mit der amtlichen Anlage 1 abgleichen und zusätzlich die Hinweise der zuständigen Landesstelle beachten.

Wo bekommt man Erhebungsbogen und Untersuchungsberechtigungsschein?

§ 3 JArbSchUV bestimmt keinen bundesweit einheitlichen Ausgabekanal. Der Jugendliche erhält den Erhebungsbogen von der Stelle, die das jeweilige Bundesland bestimmt. Deshalb kann eine Anleitung nur dann verlässlich sein, wenn sie zum Wohnsitz und zum dortigen Verfahren passt.

Die Unterschiede sind praktisch relevant:

Die amtliche Anlage 1 ist eine sichere Referenz für den aktuellen Inhalt, ersetzt aber nicht in jedem Land den Untersuchungsberechtigungsschein oder dessen digitale Kennung. Vor dem Termin sollte deshalb geklärt werden, welche Dokumente die ausgewählte Arztpraxis und die zuständige Landesstelle verlangen.

Fünf Dokumente, fünf verschiedene Zwecke

Viele unklare Suchergebnisse nennen jedes Blatt einfach “Formular”. Die JArbSchUV trennt die Dokumente dagegen nach Zweck und Empfänger. Diese Unterscheidung verhindert, dass Gesundheitsangaben versehentlich im Betrieb landen.

Dokument Wer bearbeitet es? Wohin gehört es?
Erhebungsbogen, Anlage 1 personensorgeberechtigte Person und Jugendlicher zur untersuchenden Ärztin oder zum Arzt
Untersuchungsberechtigungsschein zuständige Ausgabestelle und Arztpraxis zur Arztpraxis; Grundlage für die Abrechnung
Untersuchungsbogen, Anlage 2 untersuchende Ärztin oder untersuchender Arzt bleibt in der ärztlichen Dokumentation
Mitteilung, Anlage 3 ärztliche Stelle an die personensorgeberechtigte Person
Bescheinigung, Anlage 4 ärztliche Stelle für den Arbeitgeber

Nach § 4 JArbSchUV bewahrt die ärztliche Stelle den Untersuchungsbogen nach Anlage 2 zehn Jahre auf. Diese ausdrückliche Frist sollte nicht pauschal als eigenständige Aufbewahrungspflicht des Arbeitgebers für den Erhebungsbogen wiedergegeben werden. Der Betrieb erhält die Bescheinigung nach § 6 JArbSchUV, während medizinische Einzelangaben in der ärztlichen Sphäre bleiben.

Erhebungsbogen Schritt für Schritt ausfüllen

Die Reihenfolge der Anlage lässt sich ohne medizinisches Fachwissen bearbeiten. Wenn eine Frage unklar ist, kann sie für das vertrauliche Gespräch mit der Arztpraxis markiert werden. Eigene Diagnosen sollten nicht aus Vermutungen ergänzt werden.

1. Persönliche Angaben prüfen

Eingetragen werden Name, Geburtsdatum und Anschrift des Jugendlichen. Außerdem fragt die Anlage nach Name und Anschrift der personensorgeberechtigten Person, wenn deren Anschrift abweicht. Schreibweise und Geburtsdatum sollten mit den Unterlagen übereinstimmen, die im Landesverfahren verwendet wurden.

Oben steht zudem das Feld UBS-ID. Die Kennung gehört zum jeweiligen Verfahren für den Untersuchungsberechtigungsschein. Sie sollte aus der offiziellen Ausgabe oder Landesanleitung übernommen werden. Ohne eine solche Vorgabe ist es besser, bei der zuständigen Stelle nachzufragen, als eine Kennung selbst zu bilden.

2. Vorgesehene Tätigkeit konkret benennen

Das Feld zur vorgesehenen Tätigkeit hilft der Ärztin oder dem Arzt, mögliche körperliche oder gesundheitliche Anforderungen einzuordnen. Eine konkrete Angabe wie “Ausbildung zur Kfz-Mechatronikerin in der Werkstatt” ist hilfreicher als nur “Ausbildung”. Bekanntes Arbeitsumfeld und typische Aufgaben können knapp ergänzt werden, wenn das Formular oder die Praxis dafür Raum bietet.

Der Eintrag ersetzt weder die betriebliche Gefährdungsbeurteilung noch eine rechtliche Entscheidung über zulässige Tätigkeiten. Der Arbeitgeber bleibt dafür verantwortlich, die konkrete Beschäftigung jugendgerecht zu gestalten und verbotene oder nur ausnahmsweise zulässige Arbeiten zu prüfen.

3. Gesundheitliche Vorgeschichte beantworten

Anlage 1 fragt nach früheren oder bestehenden Erkrankungen und Behinderungen. Genannt werden unter anderem Augen, Ohren, Krampfanfälle, Asthma, Herz-Kreislauf-System, Diabetes, Bewegungsapparat, Haut und Allergien. Auch Operationen, Unfälle, verbliebene Beschwerden und andere gesundheitliche Besonderheiten können eingetragen werden.

Zusätzlich werden häufige Beschwerden wie Husten, Atemnot, Kopfschmerzen, Schwindel, Ohnmacht oder Hautausschläge abgefragt. Entscheidend ist eine sachliche Beschreibung. Wenn Datum, genaue Diagnose oder Fachbegriff nicht bekannt sind, muss nichts erfunden werden. Vorhandene Arztunterlagen können beim Termin die Einordnung erleichtern.

4. Behandlung und Medikamente angeben

Der Bogen fragt, ob der Jugendliche gegenwärtig ärztlich behandelt wird und regelmäßig Medikamente einnimmt. Bei einer Behandlung wird der Grund genannt; bei Medikamenten hilft die genaue Bezeichnung. Medikamente sollten wegen der Untersuchung nicht eigenständig abgesetzt werden. Rückfragen zur Einnahme am Untersuchungstag gehören an die Arztpraxis.

5. Vorhandene Nachweise bereitlegen

Die Anlage nennt Unterlagen, die mitgebracht werden sollen, soweit sie vorhanden sind:

  • Impfnachweis
  • Brille oder Brillenverordnung
  • Allergiepass
  • Feststellungen über eine Behinderung

“Soweit vorhanden” bedeutet, dass nicht jedes dieser Dokumente für jeden Jugendlichen beschafft werden muss. Weitere Befunde sind nur sinnvoll, wenn sie für die Vorgeschichte oder die vorgesehene Tätigkeit relevant sind und freiwillig in die ärztliche Beurteilung einbezogen werden sollen.

6. Datum und beide Unterschriften ergänzen

Am Ende unterschreiben die personensorgeberechtigte Person und der Jugendliche. Für vorgeschriebene Vordrucke verlangt § 7 JArbSchUV entweder die eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Bei einem offiziellen Online-Verfahren sollte genau dessen Signaturschritt verwendet werden. Eine gewöhnliche Texteingabe in ein PDF ist nicht automatisch gleichwertig.

Freiwillige Gesundheitsangaben richtig einordnen

Die Fußnote der aktuellen Anlage 1 sagt ausdrücklich, dass die medizinischen Fragen freiwillig beantwortet werden. Zugleich erklärt sie den Zweck: Die Angaben ermöglichen der Ärztin oder dem Arzt, den Gesundheitszustand zuverlässiger zu beurteilen. Das ist eine wichtigere und genauere Aussage als ein pauschales “alles ist Pflicht” oder “das Formular kann leer bleiben”.

Jugendliche und Sorgeberechtigte können sensible Punkte direkt mit der Arztpraxis klären. Der richtige Datenschutzweg besteht nicht darin, den Bogen an den Arbeitgeber zu schicken oder eine betriebliche Kopie anzulegen. Die ärztliche Stelle nutzt die Angaben für die Untersuchung. Der Arbeitgeber erhält die dafür bestimmte Bescheinigung ohne ausführliche Krankengeschichte.

Wohin geht der ausgefüllte Erhebungsbogen?

Der Jugendliche legt den Bogen nach § 3 JArbSchUV der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vor. Für den Termin sollte die Praxis vorher bestätigen, ob zusätzlich ein Untersuchungsberechtigungsschein, eine UBS-ID, ein Ausweisdokument oder weitere landesspezifische Unterlagen benötigt werden.

Nach der Untersuchung sind die Wege klar getrennt:

  1. Die ärztliche Stelle dokumentiert Untersuchung und Beurteilung auf dem Untersuchungsbogen.
  2. Die personensorgeberechtigte Person erhält die vorgesehene Mitteilung.
  3. Der Arbeitgeber erhält die Bescheinigung, die er für den Beschäftigungsnachweis braucht.
  4. Der Erhebungsbogen wird nicht zur allgemeinen Gesundheitsakte des Betriebs.

Diese Trennung ist auch für Ausbilder und Personalstellen praktisch: Sie müssen nicht entscheiden, welche Diagnose relevant ist. Sie prüfen den gesetzlich vorgesehenen Nachweis und organisieren die Beschäftigung nach den Regeln des Jugendarbeitsschutzes.

Häufige Fehler vor dem Arzttermin

Eine kurze Dokumentenprüfung erspart unnötige Rückfragen:

  • Alte PDF ungeprüft verwenden: Anlagenbezeichnung und Inhalt mit der aktuellen amtlichen Fassung vergleichen.
  • Erst- und Nachuntersuchung verwechseln: Anlage 1 gilt für die Erstuntersuchung, Anlage 1a ergänzt die Nachuntersuchung.
  • UBS-ID erfinden: Nur eine offiziell vergebene Kennung oder die örtliche Anleitung verwenden.
  • Vorgesehene Tätigkeit zu allgemein nennen: Beruf, Arbeitsbereich und bekannte Hauptaufgaben knapp beschreiben.
  • Nur eine Unterschrift setzen: Sorgeberechtigte Person und Jugendlicher unterschreiben.
  • Erhebungsbogen an den Betrieb senden: Der Bogen geht zur Arztpraxis; für den Arbeitgeber ist Anlage 4 bestimmt.
  • Freiwilligkeit mit Beliebigkeit verwechseln: Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten oder vertraulich mit der ärztlichen Stelle klären.

Abgrenzung zu den weiteren JArbSchG-Seiten

Dieser Beitrag beantwortet die Formularfragen zur Anlage 1. Ob eine Erstuntersuchung erforderlich ist, wie lange sie zurückliegen darf und welche Ausnahme für geringfügige leichte Arbeiten gilt, steht auf der Seite Erstuntersuchung nach JArbSchG. Für Fristen nach Aufnahme der Beschäftigung und den Ergänzungserhebungsbogen nach Anlage 1a ist die Nachuntersuchung nach JArbSchG zuständig. Der Überblick zum Jugendarbeitsschutzgesetz ordnet Arbeitszeiten, Pausen und weitere Schutzregeln ein.

Recherche- und Quellenstand

Rechts- und Recherchestand: 19. August 2026. Für die Suchintention zum Erhebungsbogen wurden zehn sichtbare Wettbewerber ausgewertet: Gesetze im Internet, Arbeitsschutz NRW, das Bezirksamt Treptow-Köpenick, die Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg, die Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe, Sachsen und Nordrhein, der Formularserver Rosenheim, die Ärztekammer Pfalz und Haufe.

Viele Treffer stellen vor allem Downloads oder regionale Ausgabeverfahren bereit. Wiederkehrende Lücken waren eine fehlende Ausfüllhilfe, unklare Dokumentenwege, ältere Formfassungen und die Verwechslung von Erhebungsbogen, Untersuchungsberechtigungsschein und Arbeitgeberbescheinigung. Die Aussagen auf dieser Seite wurden deshalb mit der aktuellen JArbSchUV, Anlage 1, § 32 JArbSchG und dem Änderungstext im Bundesgesetzblatt abgeglichen. Landesbeispiele erklären nur den jeweiligen regionalen Weg; verbindlich bleibt die zuständige Stelle am Wohnsitz.