Welche Angaben sinnvoll sind

Die Kartei ist kein medizinisches Archiv. Sie hilft dem Arbeitgeber, Vorsorgeanlässe, Termine und Wiederholungen nachvollziehbar zu organisieren.

  • Beschäftigte oder Personengruppe
  • Vorsorgeanlass und Arbeitsbereich
  • Datum oder Status der Vorsorge
  • nächster Prüfanlass oder Wiederholungstermin

Digitale Vorsorgekartei

Eine digitale Kartei kann Fristen und Wiederholungen besser sichtbar machen. Sie braucht aber klare Rollen, Zugriffsbeschränkung und Datenminimierung.

  • keine Befunde oder Diagnosen speichern
  • Zugriff auf berechtigte Personen begrenzen
  • Kopie- und Austrittsprozesse klären
  • Änderungen an Tätigkeiten als neuen Prüfanlass markieren

Quellen und Grenzen bei vorsorgekartei

Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.

  • ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
  • BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
  • fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
  • keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität