Muster Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe: kurze Antwort

Ein Muster für die Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe ist eine Arbeitshilfe für die Bewertung einer Tätigkeit, nicht bloß eine Liste verwendeter Produkte. Die folgenden Felder können Sie in Ihr eigenes Formular übernehmen. Das ausgefüllte Beispiel zeigt einen Zwischenstand mit offenen Punkten, keine geprüfte Schutzlösung.

Nach § 7 Absatz 1 GefStoffV darf die Tätigkeit erst beginnen, wenn die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen sind. Ein Häkchen „Formular ausgefüllt“ ersetzt diese Voraussetzungen nicht.

Wie erstellt man eine Muster-Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe?

Beginnen Sie mit einer tatsächlich abgrenzbaren Arbeit, etwa dem Umfüllen eines Konzentrats. Nicht mit „alle Reinigungsarbeiten“, wenn darunter unterschiedliche Produkte und Verfahren zusammenfallen.

  1. Geltungsbereich festlegen: Tätigkeit, Ort, betroffene Personen und mitbewertete Arbeitsschritte benennen. Nicht erfasste Arbeiten ausdrücklich abgrenzen.
  2. Felder mit Belegen füllen: Quellenstand und Arbeitsplatzangaben eintragen; unbekannte Informationen als offen kennzeichnen. Ein fehlender Messwert wird nicht durch eine erfundene Zahl ersetzt.
  3. Entscheidungen dokumentieren: Fachkundige Bewertung, ausgewählte Schutzmaßnahmen und überprüfbare Ergebnisse ergänzen. Die dafür zuständigen Personen und Termine festhalten.

Der Arbeitgeber muss nach § 6 Absatz 11 GefStoffV fachkundige Beratung hinzuziehen, wenn er selbst nicht über die entsprechenden Kenntnisse verfügt.

Muster, Vorlage oder PDF richtig wählen

Wählen Sie die Hilfe nach der Aufgabe. Diese Seite liefert die Ausfüllstruktur; die Nachbarseiten vertiefen Methode, Dateiauswahl oder Branchenbesonderheiten.

Ihr Bedarf Passende Hilfe
Felder ausfüllen Die drei Musterblöcke und der Entwurf auf dieser Seite
Verfahren verstehen Leitfaden zur Gefahrstoffbewertung: ausführliche Bewertungsmethode
Datei auswählen PDF-Nachweis: offizielle Formularquellen und Prüfung des Dokumentstands
Apotheke abbilden Apotheken-Muster: Rezeptur-, Hygiene- und weitere branchenspezifische Tätigkeiten

Stoff und Tätigkeit verbinden

Ein Produkt kann mehrere Bewertungen erfordern: Umfüllen, Sprühen und Reinigen einer Anlage erzeugen nicht dieselben Expositionsbedingungen. Umgekehrt können bei einer Tätigkeit mehrere Stoffe zusammenwirken. Erfassen Sie auch Stoffe, die erst entstehen oder freigesetzt werden, nicht nur gekaufte Gebinde.

Schreiben Sie beispielsweise „Konzentrat am Dosierplatz umfüllen; Behälter danach verschließen“ statt nur „Reiniger“. Prüfen Sie, ob Gebindetausch, Störungsbeseitigung, Wartung und Entsorgung mit erfasst sind oder eine ergänzende Beurteilung benötigen. Der Produktname allein beschreibt keinen sicheren Arbeitsablauf.

Felder, die in der Vorlage nicht fehlen sollten

Kopieren Sie die drei Blöcke als Grundstruktur. Ersetzen Sie die Ausfüllhinweise durch betriebliche Angaben und ergänzen Sie die weiter unten genannten bedingten Prüffelder. Die Struktur ist kein amtliches Formular und nicht für jede Tätigkeit abschließend.

A. Tätigkeit und Quellen erfassen

Feld Hier tragen Sie ein
Kennung Dokument-ID, Version, Datum, Arbeitsbereich und verantwortliche Person
Arbeit Arbeitsschritte, Verfahren, Arbeitsmittel sowie ausdrücklich nicht erfasste Tätigkeiten
Personen Betroffene Beschäftigtengruppen und weitere möglicherweise exponierte Personen
Umfang Menge je Vorgang, Dauer, Häufigkeit und besondere Arbeitsbedingungen
Stoffe Produktidentität sowie entstehende oder freigesetzte Stoffe; Bezug zum Verzeichnis
Quellen Sicherheitsdatenblatt mit Datum/Version, Lieferanteninformationen und weitere Ermittlungen; jeweiliger Ablageort

B. Gefährdungen und Entscheidungen begründen

Feld Hier tragen Sie ein
Stoffdaten Relevante gefährliche Eigenschaften, Einstufung und Beurteilungsmaßstäbe mit Quelle
Aufnahme Inhalative und dermale Gefährdungen getrennt; weitere relevante Aufnahmewege berücksichtigen
Reaktionen Physikalisch-chemische Gefährdungen, etwa Brand, Explosion oder gefährliche Reaktionen
Bewertung Ermittlungsverfahren, Ergebnis und Grenzen; anschließend Gefährdungen zusammenführen und bekannte Wechselwirkungen berücksichtigen
Ersatz Geprüfte Stoff- oder Verfahrensalternativen, Ergebnis der Substitutionsprüfung und Begründung
Offen Fehlende Information, zuständige Person, Termin und Bedeutung für die ausstehende Entscheidung

C. Umsetzung und Wirksamkeit nachweisen

Feld Hier tragen Sie ein
Schutz Vorhandene und zusätzlich erforderliche Maßnahmen getrennt, jeweils konkret für die Tätigkeit
Auftrag Wer setzt welche Maßnahme bis wann um? Wann wurde sie tatsächlich umgesetzt?
Kontrolle Prüfmethode, Kriterium, Termin, Ergebnis und Beleg für die Wirksamkeit; nicht nur „erledigt“
Verweise Zugehörige Betriebsanweisung und Nachweise der Unterweisung mit Kennung und Stand
Prüfung Datum, beteiligte fachkundige Personen, verbleibende Aufgaben und nachvollziehbarer Bearbeitungsstatus
Änderung Regelmäßige Überprüfung sowie konkrete Anlässe, etwa neue Stoffinformationen oder geänderte Verfahren

Reihenfolge nach TRGS 400

Prüfen Sie beim Ausfüllen die Verbindung zwischen den Blöcken: Reichen die Informationen aus A für die Bewertung in B? Folgen die Maßnahmen in C aus dieser Bewertung? Belegt die Kontrolle den ausreichenden Schutz, oder lediglich, dass etwas bestellt wurde?

Die TRGS 400 zur Dokumentation erlaubt Verweise auf vorhandene Unterlagen. Halten Sie deshalb nicht alle Daten mehrfach vor, sondern nennen Sie eindeutige Fundstellen. Bei einem älteren Muster prüfen Sie zusätzlich die geltende GefStoffV. Ein bekanntes Formularlogo belegt weder Aktualität noch Eignung für Ihren Arbeitsplatz.

Musterzeile für Gefahrstoffe

Fiktiver Ausfüllentwurf, keine geprüfte Betriebsanweisung oder Arbeitsfreigabe: Ein Betrieb plant, ein Reinigungskonzentrat umzufüllen. Die folgenden Angaben sind erfunden und veranschaulichen ausschließlich die Dokumentation. Sie enthalten bewusst keine angenommene Einstufung oder pauschale Handschuhempfehlung.

Feld Beispiel eines nachvollziehbaren Eintrags
Stand GS-UM-01, Entwurf 0.1; neue Tätigkeit noch nicht begonnen
Planung Reinigungskonzentrat R1 am Dosierplatz aus einem Liefergebinde in einen Arbeitsbehälter umfüllen; geplant einmal täglich durch eine eingewiesene Person
Beleg Arbeitsplanung vorhanden. Tatsächliche Produktidentität, Datenblattversion, Menge und Verfahrensdauer noch zu ermitteln; keine Expositionsbewertung abgeschlossen
Prüffragen Sind Spritzer, Hautkontakt oder Einatmen möglich? Welche physikalisch-chemischen Gefährdungen ergeben sich aus Stoff und Verfahren? Bedingungen am Dosierplatz fachkundig prüfen
Ersatz Geschlossenes Dosieren und gebrauchsfertiges Produkt als Alternativen vergleichen; Eignung und Gefährdungen noch nicht bewertet, keine Auswahl beschlossen
Auftrag Einkauf beschafft eindeutige Produktunterlagen; Bereichsleitung konkretisiert Gebinde, Menge und Ablauf. Termin: vor abschließender Bewertung, zwingend vor geplantem Beginn
Schutz Noch nicht abschließend festgelegt. „Datenblatt beschaffen“ ist ein Ermittlungsauftrag, keine Schutzmaßnahme für das Umfüllen
Ergebnis Bewertung offen. Fachkundige Person muss Schutzkonzept und erforderliche Nachweise festlegen; Betriebsanweisung und Unterweisung daraus ableiten. Kein Arbeitsbeginn allein aufgrund dieses Entwurfs

Nach der Klärung werden die offenen Einträge durch belegte Ergebnisse ersetzt. Ein verbleibender Zweifel wird nicht durch „Risiko gering“ verdeckt. Verweist die Bewertung auf einen Bericht, gehören dessen Kennung und Fundstelle in das Formular.

Beispielhafte Prüffelder für ein Formular

Neben den Grundfeldern sind fallbezogene Begründungen erforderlich. Gleichen Sie Ihr Formular mit § 6 Absatz 8 GefStoffV ab. Besonders leicht fehlen:

  • Die Begründung für den Verzicht auf technisch mögliche Substitution, wenn Schutzmaßnahmen nach § 9 oder § 10 erforderlich sind.
  • Die Begründung, falls bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen der Kategorie 1A oder 1B auf die Aufnahme in das Verzeichnis nach § 10a verzichtet wird.
  • Die Begründung für Abweichungen von bekannt gegebenen Regeln und Erkenntnissen.
  • Ermittlungsergebnisse zum Nachweis der Grenzwerteinhaltung beziehungsweise, ohne einschlägige Werte, der Wirksamkeit technischer Schutzmaßnahmen.

Falls Explosionsgefährdungen vorliegen, sind außerdem die Anforderungen an das Explosionsschutzdokument nach Absatz 9 zu berücksichtigen. Kennzeichnen Sie bedingte Felder nur mit „nicht zutreffend“, wenn die Begründung dafür feststeht. „Noch nicht geprüft“ ist ein anderer Status.

Maßnahmen und Unterweisung

Schreiben Sie Maßnahmen so auf, dass Umsetzung und Wirkung getrennt geprüft werden können. „Absaugung beschafft“ beschreibt eine Beschaffung; es belegt noch nicht, dass die Erfassung bei der tatsächlichen Tätigkeit ausreichend funktioniert. Wählen und begründen Sie Schutzmaßnahmen entsprechend der Rangfolge aus § 7 GefStoffV; persönliche Schutzausrüstung ist kein pauschaler Ersatz für vorrangige Maßnahmen.

Nach § 14 GefStoffV muss die Betriebsanweisung der Gefährdungsbeurteilung Rechnung tragen. Die arbeitsplatzbezogene mündliche Unterweisung erfolgt vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich. Im Formular genügt ein eindeutiger Verweis auf den Nachweis mit Inhalt, Zeitpunkt und Unterschriften; „Unterweisung geplant“ ist kein Nachweis der Durchführung.

Vorlage, Excel oder PDF

Es gibt kein vorgeschriebenes Word-, Excel- oder PDF-Format. Auch ein ausfüllbares PDF kann der Bearbeitung dienen. Entscheidend ist, dass Quellen, Bewertungen, Maßnahmen und Anlagen nachvollziehbar zusammengehören. Ein Tabellenfeld mit Auswahlmenü darf keine fachliche Entscheidung automatisch vortäuschen.

Offizielle Ausgangsformulare finden Sie beispielsweise bei den BGHM-Gefahrstoffformularen. Prüfen Sie vor einer Übernahme den Geltungsbereich: Nach § 6 Absatz 7 GefStoffV müssen fremde Beurteilungen zu den eigenen Bedingungen passen. Nicht abgedeckte Gefährdungen sind zusätzlich zu bewerten. Eine allgemeine Vorlage spart Strukturarbeit, nicht die betriebliche Prüfung.

Häufige Fehler bei Gefahrstoff-Vorlagen

  • „Keine Angaben“ wird zu „keine Gefährdung“: Fehlende Information als offene Ermittlung erfassen. Auch ohne Sicherheitsdatenblatt kann eine Gefährdung bestehen.
  • „Kleine Menge“ ergibt automatisch „geringe Gefährdung“: § 6 Absatz 13 verlangt zusätzlich die Prüfung von Stoffeigenschaften, Exposition und Arbeitsbedingungen; die Maßnahmen nach § 8 müssen ausreichen.
  • „Maßnahme erledigt“ ohne Wirkungskontrolle: Umsetzung und Wirksamkeitsnachweis in getrennten Feldern führen. Beleg und Ergebnis angeben.
  • „Muster übernommen“ ohne Abgleich: Übereinstimmung von Verfahren, Arbeitsmitteln, Mengen und Bedingungen dokumentieren, statt nur den Firmennamen auszutauschen.

Quellen und Grenzen bei Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe Muster

Redaktionell und KI-gestützt überarbeitet am 6. Oktober 2026 anhand der verlinkten GefStoffV, der TRGS 400 und öffentlicher Formularangebote. Die Tabellen und der Umfüllentwurf sind eigene didaktische Arbeitshilfen, keine amtlichen Formulare und keine beobachtete Betriebspraxis. Eine fachkundige Prüfung des konkreten Betriebs wird damit nicht behauptet oder ersetzt.

Die Angaben beziehen sich auf Deutschland. Besondere Tätigkeiten und Stoffeigenschaften können weitere Anforderungen auslösen. Maßgeblich bleiben die geltenden Vorschriften und die fachkundige Beurteilung der tatsächlichen Arbeitsbedingungen.