Informationsermittlung zuerst
Eine Gefahrstoffbeurteilung beginnt mit Stoff, Tätigkeit und Informationsquellen. Sicherheitsdatenblatt, Kennzeichnung und Exposition gehören zusammen.
- Stoffe und Gemische erfassen
- Sicherheitsdatenblatt prüfen
- Tätigkeiten und Exposition beschreiben
- Schutzmaßnahmen nach Hierarchie ableiten
Dokumentation fortschreiben
Gefahrstoffbeurteilungen müssen bei neuen Stoffen, geänderten Tätigkeiten oder neuen Erkenntnissen geprüft werden.
- Version und Quelle dokumentieren
- Betriebsanweisung verknüpfen
- Unterweisung aus aktueller Bewertung ableiten
- Review bei Stoffwechsel setzen
Quellen und Grenzen bei trgs 400
Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.
- ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
- BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
- fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
- keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität