Kurzantwort: Was die LMM leistet
Eine LMM beurteilt die körperliche Belastung einer beschriebenen Tätigkeit. Sie hilft beispielsweise zu erkennen, ob häufiges Umsetzen, ungünstige Griffbedingungen oder langes Arbeiten in einer erzwungenen Haltung eine Änderung der Arbeitsgestaltung verlangen. Die sechs Verfahren sind kein universeller Kilogramm-Rechner.
Beginnen Sie mit dem Arbeitsplatz: Welche Arbeitsschritte kommen vor, wie unterscheiden sich Varianten und welche Belastungen wirken im Tagesverlauf? Die BAuA-Übersicht zu den Leitmerkmalmethoden bietet dafür Basis-Check, Einstiegsscreening und vertiefende Verfahren. Erst danach wird das passende Formblatt ausgewählt.
Das Ergebnis muss zu einer Entscheidung führen: Arbeitsablauf umgestalten, Hilfsmittel einsetzen, weitere Daten erheben oder spezialisierte Unterstützung hinzuziehen. Eine ausgefüllte Bewertung ohne Konsequenz für erkannte Belastungen erledigt diese Aufgabe nicht.
Die sechs Leitmerkmalmethoden
Die Auswahl richtet sich nach der Belastungsart, nicht nach Berufsbezeichnung oder Branche. Diese Orientierung ersetzt nicht den Anwendungsbereich und die Abgrenzungshinweise des jeweiligen BAuA-Formblatts.
| Methode | Wofür sie in Betracht kommt |
|---|---|
| LMM-HHT: Heben, Halten, Tragen | Lasten ab 3 kg aufnehmen, umsetzen, halten oder tragen, etwa einen Behälter von einer Ablage auf eine andere setzen. |
| LMM-ZS: Ziehen, Schieben | Lasten mit muskelbetriebenen Transportmitteln bewegen, etwa einen Handwagen. Nicht jede beliebige Zugbewegung gehört hierher. |
| LMM-MA: Manuelle Arbeitsprozesse | Wiederholte Hand- und Armbewegungen bei Bearbeitung oder Handhabung, etwa beim Montieren kleiner Teile. |
| LMM-GK: Ganzkörperkräfte | Hohe Kräfte unter Beteiligung des ganzen Körpers aufbringen, etwa beim kraftvollen Betätigen einer Vorrichtung. |
| LMM-KB: Körperfortbewegung | Belastungen durch Fortbewegung, beispielsweise Treppensteigen oder Gehen unter erschwerten Bedingungen. |
| LMM-KH: Körperzwangshaltungen | Arbeitsbedingt länger anhaltende oder wiederkehrend gehaltene anstrengende Haltungen, etwa Knien oder Überkopfarbeit. |
Beispiel: Drei Belastungen bei einer Wartungsaufgabe
Fiktiver Fall zur Methodenauswahl, keine Arbeitsplatzmessung: Eine Person trägt Ersatzteile eine Treppe hinauf, setzt anschließend viele kleine Steckverbindungen und arbeitet dabei wiederholt mit erhobenen Armen. Die Teile wiegen jeweils weniger als 3 kg. Daraus folgt nicht, dass die gesamte Arbeit körperlich unbedenklich ist.
Für die Fortbewegung wird LMM-KB geprüft, für die wiederholten Handbewegungen LMM-MA und für die gehaltene Armstellung ergänzend LMM-KH. Ob die jeweiligen Anwendungskriterien erfüllt sind, klärt die Beobachtung: Welche Strecken, Wiederholungen und Haltungsdauern treten tatsächlich auf? Lastgewichte und weitere Tätigkeiten bleiben mitzuerfassen.
Im Beobachtungsblatt wären zunächst drei getrennte Zeilen sinnvoll: Weg zur Anlage, Steckarbeiten und gehaltene Arbeitshaltung. Zeiten können sich überschneiden; sie dürfen deshalb nicht unbesehen als drei aufeinanderfolgende Arbeitsblöcke behandelt werden. Ohne diese Daten gibt es noch keinen belastbaren Punktwert. Das Beispiel zeigt die Auswahlfragen, nicht eine fertige Gefährdungsbeurteilung.
Leitmerkmalmethode Heben und Tragen (LMM-HHT)
Die LMM-HHT erfasst manuelle Lastenhandhabung ab 3 kg. Diese Untergrenze ist eine Methodenabgrenzung, keine gesundheitliche Freigabe für leichtere Gegenstände. Bei Tragewegen über 10 m oder erschwertem Gehen ist auch die Körperfortbewegung zu berücksichtigen. Deutlich unterschiedliche Teil-Tätigkeiten dürfen nicht in einer vermeintlich typischen Durchschnittssituation verschwinden.
Im BAuA-Formblatt LMM-HHT-E mit Anleitung werden zunächst die Wiederholungen und anschließend Merkmale wie wirksames Lastgewicht, Lastaufnahme, Körperhaltung, Ausführungsbedingungen und zeitliche Verteilung gewichtet. Die Summe der Merkmalswichtungen wird mit der Zeitwichtung multipliziert. Die konkreten Kategorien und Fußnoten des Formulars sind maßgeblich; eine Formel ohne diese Zuordnung reicht nicht.
Welche Risikobereiche gelten?
Für die seit 2019 neu- und weiterentwickelten LMM gelten diese Intervalle. Die DGUV erläutert den Versionswechsel in FBHL-021, insbesondere auf Seite 8. Ältere Skalen mit anderen Punktgrenzen sind damit nicht austauschbar.
| Punktwert | Einordnung und Konsequenz |
|---|---|
| Unter 20 | Gering. Kein pauschaler Beleg dafür, dass alle anderen Belastungen oder individuellen Schutzbedarfe ausgeschlossen sind. |
| 20 bis unter 50 | Mäßig erhöht. Für vermindert belastbare Personen können Gestaltungs- und weitere Präventionsmaßnahmen sinnvoll sein. |
| 50 bis unter 100 | Wesentlich erhöht. Gestaltungs- und Präventionsmaßnahmen prüfen; in der Regel sind Änderungen nötig. Arbeitsmedizinische Vorsorge fachkundig klären. |
| Ab 100 | Hoch. Arbeitsgestaltung ändern; weitere Präventionsmaßnahmen prüfen. |
Die Grenzen sind Orientierungshilfen, keine scharfen biologischen Schwellen. Ein Ergebnis von 49 Punkten bedeutet nicht, dass eine Tätigkeit für jede Person sicher ist und erst bei 50 Punkten problematisch wird. Bei Beschwerden, besonderen Schutzbedarfen oder unsicheren Eingaben ist eine rein rechnerische Entwarnung ungeeignet.
Rechner, Formblatt und Ressourcen richtig nutzen
Offizielle Formblätter und Rechenhilfen stehen im oben verlinkten BAuA-Themenbereich. Prüfen Sie den Versionsstand im heruntergeladenen Dokument, nicht nur das Datum eines Suchtreffers. Dieser Artikel enthält keinen eigenen oder unabhängig validierten LMM-Rechner.
Vor der Berechnung empfiehlt sich diese redaktionelle Prüfliste:
- Tätigkeit abgrenzen: Welche Variante wird bewertet, welche bleibt ausdrücklich außerhalb? Eine beobachtete Standardschicht darf nicht stillschweigend eine abweichende Spitzenschicht vertreten.
- Datenherkunft festhalten: Was wurde gezählt, gewogen, beobachtet oder von Beschäftigten berichtet? Bei unbekannten Eingaben erst nacherheben, nicht einen günstigen Wert einsetzen.
- Einheiten prüfen: Wiederholungen, Minuten, Wege und Gewichte gehören in die dafür vorgesehenen Felder. Schichtdauer ist nicht automatisch die Dauer jeder Teil-Tätigkeit.
- Versionen zusammenhalten: Formular, Anleitung und verwendete Bewertungslogik müssen zusammenpassen. Einen alten Ergebniswert nicht mit einer neueren Risikotabelle neu etikettieren.
- Ergebnis prüfbar speichern: Eingaben, Version und Begründungen zusammen mit der Auswertung aufbewahren. Ein Bildschirmfoto der grünen Ergebniszelle genügt dafür nicht.
LMM-E und LMM-Multi-E unterscheiden
LMM-E bezeichnet die erweiterten Verfahren mit integrierten Rechenfunktionen. LMM-Multi-E unterstützt dagegen die Zusammenfassung verschiedener Teil-Tätigkeiten eines Arbeitstages innerhalb derselben Belastungsart. Mehrere HHT-Tätigkeiten können so methodengerecht zusammengeführt werden; HHT-, MA- und KH-Punkte ergeben keinen gemeinsamen Summenwert.
Auch innerhalb einer Belastungsart ist simples Addieren nicht generell zulässig. Die BAuA-Veröffentlichung zu den LMM-E-Algorithmen erklärt die nichtlineare Zeitwichtung und die dafür vorgesehene Zusammenfassung. Nutzen Sie dazu Formular und Nutzungshinweise. Die Gesamtbetrachtung des Arbeitstages bleibt nötig, auch wenn kein einzelner Gesamtpunktwert für alle Belastungsarten existiert.
Vorteile gegenüber einfachen Checklisten
Checkliste und LMM erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die Checkliste erschließt mögliche Belastungen; die passende LMM vertieft deren Beurteilung. Wenn danach entscheidende Fragen offenbleiben, sind spezialisierte Verfahren oder Messungen möglich. Diese Abstufung beschreibt die DGUV-IFA-Praxishilfe zur Checkliste MSB.
Ein Vorteil der Merkmalsbewertung ist die gezielte Maßnahmenprüfung: Welcher belastende Einfluss soll sich durch einen Umbau verändern? Nach der Umsetzung werden die tatsächlichen neuen Bedingungen aufgenommen. Eine vorausberechnete Verbesserung ist noch keine bestätigte Wirkung im Betrieb.
Besondere Grenzen gelten beim Bewegen und Unterstützen von Menschen in der Pflege: Die DGUV weist in FBHL-021 darauf hin, dass die kombinierten Belastungen wegen der biomechanischen Komplexität mit LMM nicht ausreichend beurteilt werden können. Ein Patientengewicht in eine HHT-Tabelle einzutragen, ersetzt deshalb keine passende fachkundige Beurteilung.
Abgrenzung zu Tabellen und Unterweisung
Diese Seite erklärt Methodenauswahl, Formblätter und Ergebnisinterpretation. Gewichtsübersichten, Hebetechnik und betriebliche Vorlagen beantworten andere Fragen:
- Tabelle, BG-Hinweise oder Grenzwerte: Heben und Tragen.
- Rechtlicher Rahmen der manuellen Lastenhandhabung: Lastenhandhabungsverordnung.
- Praktische Regeln für Beschäftigte: Richtig heben und tragen.
- Betriebliche Vorlage und Nachweis: Gefährdungsbeurteilung Heben und Tragen.
Dokumentation mit ArbeitsschutzPilot
ArbeitsschutzPilot unterstützt gespeicherte Gefährdungsbeurteilungen, PDF-Ausgabe, Maßnahmen, Fristen und Versionen. Die fachliche LMM-Bewertung erfolgt außerhalb dieses Leistungsversprechens: Ein automatisch ausgefülltes oder validiertes LMM-Verfahren wird hier nicht zugesagt.
Für die Dokumentation empfiehlt sich ein eindeutiger Bezug: etwa „Wartung Anlage B, Steckarbeiten, LMM-MA, Formularversion, Bewertungsdatum“. Halten Sie daneben fest, wo die vollständige Berechnung liegt und welche Änderung daraus folgt. Bewahren Sie die Originalauswertung auf; eine übertragene Zusammenfassung ersetzt sie nicht.
Der Unterweisungsstatus wird durch Workspace-Verantwortliche gepflegt. Selbstständige Mitarbeiterbestätigungen und Einladungen sind noch in Arbeit. Eine abgezeichnete Unterweisung belegt außerdem weder eine ergonomische Verbesserung noch die Richtigkeit einer LMM-Berechnung.
Quellen und Grenzen bei leitmerkmalmethode
Redaktionell geprüft am 04.10.2026 anhand der verlinkten BAuA- und DGUV-Unterlagen. Das Wartungsbeispiel und die Prüfliste sind eigene Erläuterungshilfen, keine amtlichen Formblätter oder dokumentierten Kundenergebnisse. Eine arbeitsmedizinische Prüfung dieses Artikels wird nicht behauptet.
Die Gefährdungsbeurteilung hat ihren gesetzlichen Ausgangspunkt in § 5 ArbSchG. § 2 Lastenhandhabungsverordnung verlangt, gefährdende manuelle Lastenhandhabung möglichst zu vermeiden und verbleibende Gefährdungen gering zu halten. Ein LMM-Ergebnis unterstützt die Beurteilung, ersetzt diese Pflichten aber nicht.
Maßgeblich bleiben die konkrete Tätigkeit, die anwendbaren Vorschriften und die Anleitung der tatsächlich eingesetzten Formularversion. Dieser Überblick ersetzt keine ergonomische Fachberatung, arbeitsmedizinische Einzelfallbeurteilung oder rechtliche Prüfung.