Kurzantwort: Aufbau der Vorlage

Die Vorlage soll eine Entscheidung nachvollziehbar machen: Welche körperliche Belastung entsteht bei einer bestimmten Aufgabe, wie wird sie verringert und woran erkennen Sie die Wirkung? Beginnen Sie nicht mit einem pauschalen Eintrag für „Lager“, sondern beispielsweise mit dem Umsetzen von Versandkartons von einer Palette auf einen Packtisch.

Nach § 2 LasthandhabV sind gefährdende manuelle Lastenhandhabungen durch geeignete organisatorische Maßnahmen oder Arbeitsmittel zu vermeiden. Bleiben sie erforderlich, müssen die Arbeitsbedingungen beurteilt und Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Ein ausgefülltes Formular ersetzt diese Umsetzung nicht.

Für den betrieblichen Ablauf eignet sich folgende Reihenfolge, angelehnt an die von der BGHW erläuterte GDA-Arbeitshilfe:

  1. Arbeitsbereich und einzelne Tätigkeiten abgrenzen.
  2. Belastungen vor Ort erfassen und Beschäftigte einbeziehen.
  3. Eine geeignete Bewertungsgrundlage wählen und anwenden.
  4. Konkrete Schutzmaßnahmen festlegen.
  5. Umsetzung mit Zuständigkeit und Termin verfolgen.
  6. Wirkung unter tatsächlichen Arbeitsbedingungen prüfen.
  7. Beurteilung bei Änderungen und neuen Erkenntnissen fortschreiben.

Welche Felder in die Vorlage gehören

Die folgende Tabelle ist eine kopierbare Dokumentationsstruktur, kein amtliches Formblatt und kein LMM-Rechner. Verwenden Sie je unterscheidbarer Tätigkeit einen Eintrag. Anlagen wie Beobachtungsnotizen oder ausgefüllte Bewertungsbögen sollten über eine eindeutige Bezeichnung zugeordnet werden können.

Feld Eintragen oder beantworten
Bezug Bereich, Tätigkeit, Bearbeitungsdatum, bearbeitende Person und beteiligte Beschäftigte.
Arbeitsablauf Wo beginnt und endet das Umsetzen? Welche Teilschritte unterscheiden sich, etwa Entladen, Sortieren und Einlagern?
Last Gewichtsbereich und Datenquelle; Abmessungen, Griffe, Schwerpunkt und mögliche Bewegung des Inhalts.
Ausführung Ausgangs- und Zielhöhe, Abstand zum Körper, Haltung, Ein- oder Beidhändigkeit und gegebenenfalls Zusammenarbeit.
Umfang Hebevorgänge, Haltezeiten, Tragewege, Verteilung über den Arbeitstag, Spitzen und Erholung.
Umgebung Bewegungsraum, Boden, Stufen, Klima, Licht sowie Einflüsse von Schuhwerk und erforderlicher Schutzausrüstung.
Vorhandene Hilfen Welches Gerät ist verfügbar, geeignet und tatsächlich in Gebrauch? Wann wird es nicht genutzt?
Bewertung Verfahren mit Version, betrachteter Zeitraum, Eingaben, Ergebnis, Unsicherheiten und daraus abgeleiteter Handlungsbedarf.
Maßnahme Geplante Veränderung, Zuständigkeit, Umsetzungstermin und erforderliche Zwischenlösung.
Nachkontrolle Prüfdatum, beobachtetes Ergebnis, verbleibender Handlungsbedarf und nächster Prüfanlass.

Die Last-, Aufgaben- und Umgebungsmerkmale greifen den Anhang der LasthandhabV auf. Die Felder zur Bearbeitung und Nachkontrolle sind praktische Ergänzungen. Kennzeichnen Sie Daten als gemessen, aus Unterlagen übernommen oder geschätzt. „Etwa 50 Vorgänge“ ohne Bezugszeitraum lässt sich später kaum prüfen.

Vorlage, Tabelle oder LMM: welche Grundlage passt?

Dokumentationsvorlage und Bewertungsmethode haben unterschiedliche Aufgaben. Die Vorlage hält den Prozess zusammen; das geeignete Verfahren hilft bei der Beurteilung der Belastung. Laut BMAS zur Lastenhandhabung reichen Lastgewichte allein nicht aus. Die Verordnung nennt deshalb keine pauschalen Kilogrenzen.

Grundlage Nutzen und Grenze
Eigene Vorlage Verknüpft Befund, Bewertung, Entscheidung und Prüfung; liefert selbst keine Risikoeinstufung.
Checkliste Hilft beim Erkennen relevanter Belastungen; offene Fragen erfordern eine genauere Betrachtung.
Branchenmuster Kann Arbeit erleichtern, wenn die beschriebenen Bedingungen tatsächlich vergleichbar sind.
LMM-HHT Bewertet die passende Belastungsart anhand ihrer Merkmale; kein Ersatz für die übrige Gefährdungsbeurteilung.

Die BG BAU unterscheidet orientierende und vertiefende Beurteilung. Reicht eine Checkliste nicht aus oder bleibt die Auswahl wirksamer Maßnahmen unklar, ist eine vertiefende Bewertung erforderlich. Eine beliebig ausgefüllte Risikomatrix löst fehlende ergonomische Informationen nicht.

Bewertung mit Methode verbinden

Legen Sie zuerst fest, was bewertet wird. Das Heben eines Kartons auf einen Wagen und das anschließende Schieben sind unterschiedliche Belastungsarten. Eine niedrige Bewertung des Hebevorgangs beantwortet nicht, ob der Wagen auf einer Rampe sicher bewegt werden kann.

Die BGHM nennt LMM-HHT als Verfahren für Heben, Halten und Tragen; die Belastungsart umfasst Lasten ab 3 kg. Das ist eine methodische Abgrenzung, keine Unbedenklichkeitsgrenze. Wählen Sie bei anderen oder kombinierten Belastungen die passenden Verfahren und betrachten Sie deren Zusammenwirken im Arbeitsablauf.

Bewahren Sie nicht nur den Endwert auf. Ein nachvollziehbarer Bewertungsbogen zeigt, welche Lasten, Zeiten, Haltungen und Ausführungsbedingungen zugrunde lagen. Trennen Sie deutlich abweichende Aufgaben, statt Spitzen durch einen unbegründeten Durchschnitt zu verdecken. Werden Annahmen durch neue Beobachtungen widerlegt, muss die Bewertung dazu passen.

Bei unklarer Anwendung, komplexen Abläufen oder Hinweisen auf Überlastung sollten ergonomisch fachkundige Personen hinzugezogen werden. Sicherheitsfachkraft und betriebsärztlicher Dienst können die Bearbeitung unterstützen; die betriebliche Entscheidung darf nicht auf einen automatisch erzeugten Zahlenwert reduziert werden.

Muster nicht blind kopieren

Übernehmen Sie aus einem Muster die Fragen, nicht ungeprüft dessen Ergebnis. Bei Branchenhilfen sind insbesondere Körperhaltung, Dauer, Lastgewicht, Häufigkeit und Ausführung abzugleichen. Die BGHW erläutert diese Vergleichbarkeitsprüfung: Wesentlich abweichende Tätigkeiten benötigen eine eigene Ermittlung und Bewertung.

Ausgefülltes Beispiel: Kartons am Packplatz

Fiktives Dokumentationsbeispiel, keine gemessene Fallstudie und keine Freigabe: Ein Betrieb möchte das Umsetzen von Kartons von einer Bodenpalette auf den Packtisch verbessern. Die folgenden Angaben zeigen, wie offene Punkte erkennbar bleiben.

  • Befund: Kartons laut Versanddaten zwischen 6 und 14 kg. Bei unteren Palettenlagen wird mit deutlicher Vorbeuge gearbeitet. Der genaue Anteil dieser Vorgänge ist noch nicht erhoben.
  • Offene Daten: Schichtleitung erfasst Vorgänge und Arbeitszeiten an repräsentativen Arbeitstagen; Beschäftigte benennen Sonderfälle, etwa beschädigte Kartons. Gewichtsangaben werden auf ihre Übertragbarkeit auf die tatsächlich bewegten Packstücke geprüft.
  • Bewertung: LMM-HHT-Anwendung für diese Aufgabe vorgesehen. Ohne die fehlenden Eingaben wird weder ein Punktwert noch ein Risikobereich eingetragen. Bestehende Gefährdungen sind trotzdem unmittelbar zu behandeln, erforderliche Zwischenmaßnahmen gesondert festzulegen.
  • Geplante Veränderung: Einen geeigneten Hubtisch für die Palettenzuführung erproben. Zuständig: benannte Lagerleitung; Termin: vor Einführung des veränderten Ablaufs. Sichere Bedienung und neue Gefährdungen des Arbeitsmittels separat beurteilen.
  • Prüfkriterium: Beobachten, ob Beschäftigte auch die untersten Kartons ohne das bisherige tiefe Heruntergreifen erreichen. Zusätzlich Griff, Abstand, Durchsatz und tatsächliche Nutzung überprüfen.
  • Abschluss: Beobachtungsdatum, neue Bewertung und verbleibende Maßnahmen ergänzen. Bis dahin lautet der Status „Wirksamkeit noch nicht bestätigt“, nicht „erledigt“.

Übertragen Sie diese Angaben nicht als Zahlenvorgabe. In einem anderen Betrieb können Lastverteilung, Takt und Platzverhältnisse völlig anders aussehen.

Maßnahmen, Unterweisung und Vorsorge

Wählen Sie Maßnahmen passend zur festgestellten Ursache. Muss Material überhaupt manuell umgesetzt werden? Lassen sich Lieferform oder Materialfluss ändern? Bei ungünstiger Entnahmehöhe kommt beispielsweise eine passende Hubvorrichtung infrage; bei schlecht greifbaren Gebinden eine andere Verpackung. Die Gestaltungsbeispiele der BGHM verknüpfen solche Lösungen mit den jeweiligen Lastmerkmalen.

Organisatorische Regeln müssen im Ablauf funktionieren. Ein Wechsel zwischen zwei ähnlich belastenden Aufgaben ist noch kein belegter Belastungsabbau. Auch Teamtragen darf nicht bloß als Ersatz für ein fehlendes geeignetes Hilfsmittel im Formular stehen. Prüfen Sie, ob Personal, Platz und Abstimmung tatsächlich ausreichen.

Die Unterweisung nach § 4 LasthandhabV bezieht sich auf die konkrete Handhabung und deren Gefahren. Legen Sie insbesondere fest, welches Hilfsmittel für welche Aufgabe genutzt wird und wie bei dessen Ausfall vorzugehen ist. Die Teilnahme an einer Unterweisung weist nicht nach, dass eine ungünstige Arbeitsgestaltung beseitigt wurde.

Bei wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System ist nach ArbMedVV, Anhang Teil 3 Absatz 2 Nummer 4 Angebotsvorsorge anzubieten. Klären Sie die Einordnung fachkundig. Das ist keine allgemeine Pflichtuntersuchung aller Personen, die gelegentlich etwas tragen.

Wirksamkeit prüfen und Änderungen erfassen

Kontrollieren Sie nach Einführung einer Maßnahme denselben Arbeitsvorgang erneut. Halten Sie fest, was sich verändert hat, welche Bedingungen vergleichbar geblieben sind und ob die Maßnahme im Arbeitsalltag genutzt wird. Ein Kaufbeleg bestätigt die Beschaffung, nicht die ergonomische Wirkung.

Für die Dokumentation verlangt § 6 ArbSchG das Beurteilungsergebnis, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung. Notieren Sie daher beispielsweise: „Nachkontrolle zeigt weiterhin körperfernes Greifen; Abstellfläche wird versetzt“, statt nur ein Häkchen bei „kontrolliert“ zu setzen.

Planen Sie einen betrieblich begründeten Prüftermin. Zusätzliche Anlässe sind veränderte Gebinde, höhere Stückzahlen, andere Wege, ausgefallene Hilfen oder Beschäftigtenhinweise auf Probleme. Ein im Kalender hinterlegter Termin ist kein Grund, solche Hinweise bis dahin liegen zu lassen.

Umsetzung mit ArbeitsschutzPilot

Für die Dokumentation mit ArbeitsschutzPilot sollte die konkrete Tätigkeit der Bezugspunkt bleiben. Ordnen Sie Befund und Bewertungsgrundlage dieser Tätigkeit zu und führen Sie die daraus abgeleiteten Maßnahmen mit Zuständigkeit und Termin. Verknüpfen Sie die passende Unterweisung und halten Sie das Ergebnis der Nachkontrolle fest.

Prüfen Sie vor dem Abschluss, ob Beobachtungsdaten und Begründung auch für eine andere verantwortliche Person verständlich sind. Ein digitaler Status oder ein KI-Text bestätigt weder die richtige Anwendung der LMM noch die Eignung eines Hilfsmittels. Diese fachliche Prüfung bleibt erforderlich.

Abgrenzung zu verwandten Seiten

Diese Seite behandelt den Nachweis der Gefährdungsbeurteilung. Einzelne Detailfragen werden auf eigenen Seiten genauer beantwortet.

Quellen und Grenzen bei gefährdungsbeurteilung heben und tragen

Stand dieser inhaltlichen Überarbeitung: 28.09.2026, bezogen auf Deutschland. Die verlinkten Gesetzestexte und Informationen von BMAS, BGHM, BGHW und BG BAU bilden die Grundlage. Die Vorlage und das Packplatzbeispiel sind eigene redaktionelle Arbeitshilfen, keine amtlichen Muster oder Ergebnisse einer Arbeitsplatzmessung.

Diese Fassung wurde KI-gestützt anhand der genannten Quellen überarbeitet; eine unabhängige ergonomische, arbeitsmedizinische oder rechtliche Fachfreigabe wird nicht behauptet. Sie ersetzt weder die Beurteilung vor Ort noch zusätzliche Anforderungen, etwa für besonders schutzbedürftige Beschäftigte. Das LAGetSi weist auf besondere Vorgaben für Jugendliche sowie werdende oder stillende Mütter hin. Es besteht keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität.