Aktuelle Schwelle richtig einordnen

Nach der aktuellen DGUV-Darstellung sind Sicherheitsbeauftragte bei regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten zu bestellen. Bei regelmäßig mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten kommt es auf besondere Gefährdungen an; Unfallversicherungsträger können die Bestellung anordnen.

  • Beschäftigtenzahl und Versichertengruppen prüfen
  • Gefährdungsbeurteilung auf besondere Gefährdungen auswerten
  • zuständigen Unfallversicherungsträger einbeziehen
  • Bestellentscheidung und Begründung dokumentieren

Anzahl nicht nur an einer Zahl festmachen

Die Zahl der Sicherheitsbeauftragten hängt nicht allein von der Beschäftigtenzahl ab. DGUV-Kriterien wie Unfall- und Gesundheitsgefahren, räumliche Nähe, zeitliche Nähe und fachliche Nähe bleiben für die konkrete Anzahl wichtig.

  • Bereiche, Gebäude und Schichten abbilden
  • Gefährdungsniveau je Bereich berücksichtigen
  • fachliche Nähe und Sprache beachten
  • Zuständigkeitsbereich schriftlich festlegen

Quellen und Grenzen bei sicherheitsbeauftragter pflicht

Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.

  • ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
  • BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
  • fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
  • keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität