Betreuungsform sauber klären
DGUV Vorschrift 2 konkretisiert die Vorgaben des ASiG. Je nach Größe und Betrieb können Regelbetreuung, alternative Betreuung und anlassbezogene Beratung relevant werden.
- Betriebsgröße und zuständigen Unfallversicherungsträger prüfen
- Regelbetreuung oder alternative Betreuung einordnen
- betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung zusammen betrachten
- besondere Anlässe und Änderungen dokumentieren
Betreuung in Arbeit umsetzen
Betreuung bleibt nicht bei Einsatzzeiten stehen. Entscheidend ist, welche Aufgaben daraus entstehen und wie Betrieb, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammenarbeiten.
- Grundbetreuung und betriebsspezifischen Teil abgrenzen
- Aufgaben elektronisch oder schriftlich vereinbaren
- Empfehlungen in Maßnahmen überführen
- Review bei wesentlichen Änderungen planen
Quellen und Grenzen bei sicherheitstechnische betreuung
Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.
- ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
- BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
- fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
- keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität