Absturz als eigener Gefährdungsschwerpunkt

Absturz ist nicht nur ein Baustellenthema. Leitern, Tritte, Gerüste, Hubarbeitsbühnen, Dächer, Regale oder Wartungsstellen können eigene Maßnahmen und Freigaben erfordern.

  • Arbeitsort und Absturzhöhe konkret beschreiben
  • kollektive Schutzmaßnahmen vor individueller PSA prüfen
  • Arbeitsmittel und Zugangsmittel passend auswählen
  • besondere Tätigkeiten wie Wartung getrennt betrachten

Dokumentation und Unterweisung

Die beste Maßnahme verliert Wirkung, wenn Beschäftigte sie nicht kennen oder wenn Änderungen an Arbeitsmitteln nicht nachverfolgt werden.

  • Schutzmaßnahme und Verantwortlichkeit festhalten
  • Prüfung von Leitern, Gerüsten oder Arbeitsmitteln verknüpfen
  • Unterweisung zu Verhalten und Grenzen dokumentieren
  • Wirksamkeit nach Begehung oder Ereignis prüfen

Quellen und Grenzen bei trbs 2121

Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.

  • ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
  • BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
  • fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
  • keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität