Wofür TRGS im Betrieb genutzt werden
TRGS sind keine lose Linksammlung. Im Arbeitsschutz sollten sie mit den konkreten Gefahrstoffprozessen verbunden werden.
- Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilung erstellen und fortschreiben
- Sicherheitsdatenblätter, Stoffverzeichnis und Exposition prüfen
- Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisungen und Unterweisungen ableiten
- Lagerung, Grenzwerte, Prüfungen und Reviews dokumentieren
Was TRGS praktisch bedeutet
TRGS sind nicht nur PDF-Dokumente, sondern Arbeitsgrundlagen für konkrete Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Der Betrieb sollte deshalb nicht nur den Titel der Regel festhalten, sondern auch den betroffenen Arbeitsbereich, die Stoffe, den Stand der Quelle und die daraus abgeleiteten Maßnahmen.
- offizielle BAuA-Quelle und Abrufstand erfassen
- Regel der passenden Tätigkeit zuordnen
- Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblatt und Beurteilung verbinden
- Review bei neuen Stoffen, Mengen, Verfahren oder Regeländerungen setzen
Wichtige TRGS gezielt trennen
Viele TRGS-Suchen sind sehr konkret. Eine gute Seitenstruktur führt deshalb nicht alle Fragen auf einer Seite zusammen, sondern leitet zur passenden Regelwerksseite.
- TRGS 510 für Lagerung von Gefahrstoffen
- TRGS 519 für Asbest und asbesthaltige Materialien
- TRGS 900 für Arbeitsplatzgrenzwerte
- TRGS 400 für Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilung
- TRGS 521 für Tätigkeiten mit alter Mineralwolle
TRGS in ArbeitsschutzPilot dokumentieren
ArbeitsschutzPilot kann die Regelwerksquelle mit Arbeitsbereich, Tätigkeit, Stoffen, Maßnahmen und Nachweisen verbinden. Dadurch bleibt später nachvollziehbar, warum eine Unterweisung, Betriebsanweisung, Lagerprüfung oder Maßnahme angelegt wurde.
- Quelle und Stand der TRGS festhalten
- betroffene Stoffe, Tätigkeiten und Arbeitsbereiche zuordnen
- Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen führen
- Review auslösen, wenn Stoffe, Mengen, Verfahren oder Regelwerksstand geändert werden
Offizielle Grundlagen
Maßgeblich ist die aktuelle offizielle Fassung der jeweiligen TRGS und der betriebliche Gefahrstoffkontext.
- BAuA-TRGS-Regelwerk als Quelle nutzen
- Gefahrstoffverordnung und Gefährdungsbeurteilung zusammen betrachten
- Spezialregeln wie TRGS 510, TRGS 519 oder TRGS 900 nicht vermischen
- fachkundige Prüfung bei unklaren Stoffen, Expositionen, Lagerung oder Sanierungsarbeiten einplanen