Was das Unternehmermodell leisten soll

Das Unternehmermodell ist keine Befreiung vom Arbeitsschutz. Es verschiebt Verantwortung stärker in die Unternehmensleitung und setzt Qualifizierung sowie bedarfsorientierte externe Betreuung voraus.

  • Gefährdungsbeurteilung aktiv erstellen und fortschreiben
  • Unterweisungen, Maßnahmen und Nachweise organisieren
  • besondere Beratungsanlässe erkennen
  • zuständige Berufsgenossenschaft und DGUV Vorschrift 2 beachten

Nicht jede Branche nutzt dieselben Grenzen

BGW, VBG, BG ETEM, BG Verkehr und BGHW beschreiben das Modell unterschiedlich im Detail. Beschäftigtengrenzen, Fortbildung und Ablauf müssen deshalb beim eigenen Unfallversicherungsträger geprüft werden.

  • zuständige BG oder Unfallkasse identifizieren
  • Teilnahmevoraussetzungen und Schulung prüfen
  • Fortbildungsfristen notieren
  • Regelbetreuung als Alternative vergleichen

Dokumentation im Unternehmermodell

ArbeitsschutzPilot kann die organisatorische Arbeit abbilden: Gefährdungsbeurteilungen, Maßnahmen, Unterweisungen, Prüfungen und Review-Termine.

  • Schulungsnachweise und Fortbildungen ablegen
  • Maßnahmen mit Verantwortlichen führen
  • Anlässe für externe Beratung dokumentieren
  • Reviews bei Änderungen im Betrieb planen

Quellen und Grenzen bei unternehmermodell

Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.

  • ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
  • BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
  • fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
  • keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität