BG-ETEM-Modell verstehen

Nach BG ETEM übernimmt der Unternehmer nach Qualifizierung selbst einen Teil der sicherheitstechnischen Aufgaben, etwa Gefährdungsbeurteilung und Aktualisierung.

  • Beschäftigtenzahl und Teilzeitfaktoren prüfen
  • Qualifizierungsmaßnahmen planen
  • Gefährdungsbeurteilung erstellen und fortschreiben
  • besondere Anlässe für externe Beratung dokumentieren

Grenzen kennen

BG ETEM weist darauf hin, dass Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten die Regelbetreuung nachweisen müssen. Betriebe ohne Beschäftigte haben andere Anforderungen.

  • Beschäftigte und Leiharbeitnehmer berücksichtigen
  • Regelbetreuung prüfen, wenn Unternehmermodell nicht passt
  • Fachleute bei besonderen Risiken einbeziehen
  • Schulungs- und Beratungsnachweise sauber halten

Organisation im System

ArbeitsschutzPilot unterstützt die Umsetzung nach der Qualifizierung: Maßnahmen, Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen und Reviews bleiben sichtbar.

  • Qualifizierungsstatus speichern
  • Aufgaben aus Gefährdungsbeurteilungen verfolgen
  • Beratungsanlässe markieren
  • Fortschreibung bei Änderungen planen

Quellen und Grenzen bei bg etem unternehmermodell

Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.

  • ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
  • BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
  • fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
  • keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität