Kurzantwort: Voraussetzungen und Fristen auf einen Blick

Das BG-Verkehr-Unternehmermodell heißt in der Vorschrift „alternative betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“. Es ist keine Befreiung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit, sondern eine andere Organisation der Beratung. Die BG Verkehr beschreibt die alternative Betreuung für Unternehmer, die den Arbeitsschutz aktiv selbst steuern wollen.

Voraussetzung Aktuelle BG-Verkehr-Regel ab 2026
Betriebsgröße höchstens 30 rechnerische Beschäftigte im Jahresdurchschnitt
Rolle Unternehmer ist aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden
Grundqualifizierung mindestens 24 Lerneinheiten innerhalb von 3 Jahren
Abschluss Lernerfolgskontrolle und Bescheinigung
Fortbildung mindestens 8 Lerneinheiten im Abstand von höchstens 3 Jahren
Laufende Grundlage aktuelle, nachvollziehbare Gefährdungsbeurteilung
Fachberatung verpflichtend bei besonderen Anlässen, passend zu Bedarf und Branche
Bei Pflichtverstoß Wechsel in die Regelbetreuung nach § 2 Absatz 2 oder 3

Die aktuellen Fristen stehen in Anlage 3 der BG-Verkehr-DGUV-Vorschrift 2, die am 1. Januar 2026 in Kraft trat. Ältere BG-Verkehr-Publikationen nennen teilweise noch Fortbildung alle vier Jahre. Für neue Entscheidungen ist der aktuelle Dreijahresabstand maßgeblich.

30 Beschäftigte richtig berechnen

Die Grenze ist keine einfache Kopfzahl am Tag der Anmeldung. § 2 Absatz 5 der aktuellen Vorschrift arbeitet mit jährlichen Durchschnittszahlen und Teilzeitfaktoren:

Regelmäßige Wochenarbeitszeit Faktor
höchstens 20 Stunden 0,5
mehr als 20 bis höchstens 30 Stunden 0,75
mehr als 30 Stunden 1,0

Beispiel: 12 Vollzeitkräfte, 8 Personen mit 25 Wochenstunden und 10 Personen mit 15 Wochenstunden ergeben 12 + 6 + 5 = 23 rechnerische Beschäftigte. Die tatsächliche Kopfzahl beträgt 30, der Wert für den Schwellenwert 23.

Führen Sie eine Berechnung mit Stichtag, Betrachtungszeitraum, Wochenstunden und Faktor. Prüfen Sie sie mindestens bei Einstellung, Stundenänderung, Betriebsübernahme, Fusion oder saisonalem Wachstum. Welche Personengruppen im konkreten Fall als Beschäftigte einzubeziehen sind, sollte bei Zweifeln die BG Verkehr bestätigen. Ein selbst gewählter Vollzeitäquivalent-Wert aus der Lohnbuchhaltung ist nicht automatisch dieselbe Berechnung.

Fünf Schritte in das BG Verkehr Unternehmermodell

1. Zuständigkeit und aktive Einbindung prüfen

Der Betrieb muss Mitglied der BG Verkehr sein. Die Person, die das Modell nutzt, ist aktiv in die betrieblichen Abläufe eingebunden. Reine Eigentümerschaft ohne Kenntnis von Fahrzeugen, Touren, Umschlag, Werkstatt, Schichten und Beschäftigten reicht nicht für die beabsichtigte Eigensteuerung.

2. Beschäftigtenzahl dokumentieren

Berechnen Sie den Jahresdurchschnitt mit den vorgeschriebenen Faktoren und planen Sie erwartbares Wachstum ein. Ein Betrieb mit bereits 29,5 gewichteten Beschäftigten sollte die Regelbetreuung der BG Verkehr als realistische Anschlusslösung vorbereiten.

3. Regionalabteilung Prävention kontaktieren

Die BG Verkehr verweist Interessierte direkt an die zuständige Regionalabteilung Prävention. Dort werden Termin, Veranstaltungsort und Ablauf vereinbart. Dieser Weg klärt zugleich, ob der Betrieb teilnahmeberechtigt ist und welche Maßnahme anerkannt wird. Buchen Sie keine beliebige „Unternehmermodell-Schulung“, nur weil sie online ähnlich bezeichnet wird.

4. 24 Lerneinheiten innerhalb von drei Jahren abschließen

Die Motivations- und Informationsmaßnahmen müssen von der Berufsgenossenschaft durchgeführt oder anerkannt sein. Mindestens 24 Lerneinheiten sind innerhalb von drei Jahren zu absolvieren. Die Lernerfolgskontrolle und die Bescheinigung gehören zur Teilnahmeakte. „Innerhalb von drei Jahren“ ist ein Abschlussfenster, kein Aufschub für die Gefährdungsbeurteilung oder akute Schutzmaßnahmen.

5. Betrieblichen Prozess starten und fortbilden

Nach der Qualifizierung bestimmt der Unternehmer anhand der Gefährdungsbeurteilung Erfordernis und Ausmaß der anlassbezogenen Betreuung. Die nächste anerkannte Fortbildung mit mindestens acht Lerneinheiten ist spätestens drei Jahre nach dem maßgeblichen Abschluss beziehungsweise der letzten Fortbildung fällig. Lassen Sie den konkreten Fristbeginn in der Teilnahmevereinbarung oder durch die Regionalabteilung bestätigen und terminieren Sie mit Vorlauf.

Gefährdungsbeurteilung als Steuerungsinstrument

Die Schulungsbescheinigung allein erfüllt das Modell nicht. Anlage 3 verlangt eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen, aus der hervorgeht, wo externe arbeitsmedizinische oder sicherheitstechnische Fachkunde nötig ist. Das allgemeine Vorgehen erklärt die Seite Gefährdungsbeurteilung; hier ist entscheidend, daraus eine Beratungsentscheidung zu machen.

Eine belastbare Übersicht enthält je Tätigkeit:

  • Standort, Fahrzeugart, Anlage oder Arbeitsbereich
  • Gefährdung, betroffene Personengruppe und Betriebszustand
  • vorhandene technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahme
  • Ergebnis der Wirksamkeitsprüfung
  • Frage, ob Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder beide gebraucht werden
  • Beratungsanlass, beauftragte Fachperson, Ergebnis und Folgemaßnahme
  • verantwortliche Person, Termin und erneute Prüfung

Die Unternehmerqualifizierung ersetzt keine spezielle Fachkunde. Wenn die Gefährdungsbeurteilung nicht aus eigener Kompetenz erstellt werden kann, werden Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Branchenkenntnis soweit erforderlich einbezogen.

Pflichtanlässe für externe Beratung

Anlage 3 verpflichtet zur Betreuung bei besonderen Anlässen. Bei den folgenden Fällen wird dokumentiert geprüft, ob Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder beide erforderlich sind:

Anlass aus der Vorschrift Beispiel im Verkehrsbetrieb Typische Fachrichtung
Planung, Errichtung oder Änderung von Betriebsanlagen neues Depot, Ladehof, Werkstatt oder Ladeinfrastruktur Sifa, bei Exposition auch Betriebsarzt
Neues Arbeitsmittel mit erhöhtem Gefährdungspotenzial Fahrzeugtyp, Hebebühne, Kran, Flurförderzeug oder Hochvolttechnik Sifa und gegebenenfalls Spezialist
Neues oder grundlegend geändertes Arbeitsverfahren Nachtumschlag, automatisierte Sortierung, neue Zustellform Sifa und bei Belastung Betriebsarzt
Neue Arbeitsstoffe mit erhöhtem Gefährdungspotenzial Reinigungschemie, Kraftstoff, Batterie- oder Werkstattstoff Sifa und Betriebsarzt
Besonders schutzbedürftige Personen Schwangerschaft, Jugend, Schwerbehinderung Betriebsarzt plus passende betriebliche Fachkunde
Unfall oder Berufskrankheit schwerer Verkehrsunfall, Ladeunfall oder wiederkehrende Erkrankung nach Ursache Betriebsarzt, Sifa oder beide
Neue Arbeitszeit-, Pausen- oder Schichtsysteme Nachtfahrten, geteilte Dienste oder Tourverdichtung Betriebsarzt und Sifa
Arbeitsmedizinische Vorsorge Lärm, Gefahrstoffe, Atemschutz oder andere Vorsorgeanlässe Betriebsarzt
Aggression, Rauschzustand oder posttraumatische Belastung Übergriff, schweres Ereignis oder auffälliges Verhalten Betriebsarzt und geeignete Fachkompetenz

Die Vorschrift nennt zusätzlich unter anderem neue Arbeitsplätze und Abläufe, Notfall-, Hygiene-, Pandemie- und Alarmpläne, sicherheitstechnische Überprüfungen, Wiedereingliederung sowie eine Häufung gesundheitlicher Probleme. „Anlassbezogen“ bedeutet deshalb nicht „freiwillig, wenn Zeit ist“.

Für spezielle Fachthemen kann im Einzelfall auch eine entsprechend fachkompetente Person beraten, die nicht Betriebsarzt oder Sifa ist. Das ändert nichts daran, dass die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei diesen verbleiben.

Welche Fachrichtung für welches Verkehrsrisiko?

Der Betrieb braucht vor dem Anruf eine klare Frage, aber nicht schon die fachliche Lösung. Diese Zuordnung hilft beim Start:

  • Fahrzeuge, Ladeflächen, Rangieren und Ladungssicherung: sicherheitstechnische Beratung; bei körperlicher Belastung zusätzlich arbeitsmedizinisch
  • Lenk-, Schicht- und Nachtarbeit, Ermüdung: arbeitsmedizinische und organisatorische Beratung
  • Werkstatt, Lärm, Gefahrstoffe und Abgase: beide Fachrichtungen abhängig von Exposition und Technik
  • Psychische Belastung, Übergriffe und schwere Unfallereignisse: Betriebsarzt sowie geeignete arbeitspsychologische oder traumatologische Kompetenz
  • Schwangerschaft, Vorsorge und individuelle gesundheitliche Fragen: Betriebsarzt; Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht beachten
  • Neue Technik und Anlagen: Sifa, erforderliche Prüfpersonen und gegebenenfalls weitere Spezialisten

Der Beitrag Unternehmermodell und Fachkraft für Arbeitssicherheit erklärt die Sifa-Rolle allgemein. Diese Seite besitzt bewusst die BG-Verkehr-spezifischen Schwellen, Lernumfänge und Anlässe.

Schriftliche Nachweise für die Aufsicht

Nach Anlage 3 Abschnitt IV müssen im Betrieb elektronisch oder schriftlich zur Einsicht bereitstehen:

  1. Teilnahmenachweise für Motivation, Information und Fortbildung
  2. aktuelle Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung
  3. Berichte nach § 5 DGUV Vorschrift 2

Ergänzen Sie diese Mindestliste um die gewichtete Beschäftigtenberechnung, Teilnahmevereinbarung, Anerkennungsnachweis externer Maßnahmen, Beschäftigteninformation, Beratungsmatrix, Beratungsberichte und Umsetzungsnachweise. § 2 Absatz 7 verlangt, Beschäftigte über die praktizierte Betreuungsart und die zuständigen Fachleute zu informieren. Ein Aushang ohne tatsächlich erreichbare Ansprechperson ist keine wirksame Organisation.

Eine gute Beratungsakte beantwortet fünf Fragen: Welcher Anlass lag vor? Wer hat entschieden, welche Fachrichtung nötig ist? Welche Information erhielt die Fachperson? Was wurde empfohlen? Wie wurde Umsetzung und Wirksamkeit nachgewiesen?

Unternehmermodell, Regelbetreuung oder ASD vergleichen

Modell Wann es passt Was nicht verwechselt werden darf
BG-Verkehr-Unternehmermodell bis 30 gewichtete Beschäftigte, aktive Leitung und verlässliche Eigensteuerung keine Befreiung von Fachberatung und keine pauschale Kostenfreiheit externer Leistungen
Regelbetreuung bis 20 Beschäftigte Betrieb wünscht kontinuierliche fachliche Unterstützung nach Anlage 1 seit 2026 eigene Dreijahreslogik für die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, nicht Unternehmermodell-Fortbildung
Regelbetreuung über 20 Beschäftigte Grundbetreuung plus betriebsspezifische Betreuung nach Anlage 2 feste Einsatzzeit und zusätzliche bedarfsspezifische Leistung
ASD der BG Verkehr BG-Verkehr-Mitgliedsbetriebe bis 50 Beschäftigte können das Angebot grundsätzlich nutzen ASD-Angebot ist nicht automatisch dasselbe wie Teilnahme am Unternehmermodell

Die BG Verkehr erläutert die Betreuung und den ASD. Vergleichen Sie nicht nur Kosten. Zeit der Unternehmensleitung, Verfügbarkeit branchenerfahrener Fachleute, mehrere Standorte, Schichtbetrieb und erwartetes Wachstum entscheiden über die Alltagstauglichkeit.

Wechsel- und Abbruchkriterien

Das Modell wird überprüft, wenn die gewichtete Beschäftigtenzahl 30 überschreitet, die Unternehmensleitung nicht mehr aktiv eingebunden ist, eine Pflichtfortbildung abläuft oder die laufende Arbeitsschutzorganisation nicht funktioniert. Anlage 3 stellt klar: Wer die Verpflichtungen der alternativen Betreuung nicht erfüllt, fällt in die Regelbetreuung nach § 2 Absatz 2 oder 3.

Planen Sie den Wechsel vor dem Grenzübertritt. Halten Sie bestehende Fachberatung aufrecht, übergeben Sie Gefährdungsbeurteilungen und offene Maßnahmen, informieren Sie Beschäftigte über neue Ansprechpartner und dokumentieren Sie den Stichtag. Eine abgelaufene Bescheinigung sollte nicht stillschweigend weiter als Betreuungsnachweis verwendet werden.

90-Tage-Umsetzungsplan nach der Qualifizierung

Tag 1 bis 30: Teilnahmeakte vervollständigen, Beschäftigtenzahl berechnen, Betreuungsart bekannt machen und alle Tätigkeiten sowie Standorte erfassen.

Tag 31 bis 60: Gefährdungsbeurteilungen auf Aktualität und erkennbare Beratungsanlässe prüfen. Fachleute mit konkreter Fragestellung beauftragen. Akute Mängel sofort behandeln und nicht in den 90-Tage-Plan verschieben.

Tag 61 bis 90: Empfehlungen in Maßnahmen überführen, Wirksamkeitsprüfungen terminieren, nächsten Beschäftigtenzahlen-Review und die Fortbildung mit Vorlauf eintragen. Danach quartalsweise offene Anlässe und mindestens jährlich die Eignung der Betreuungsform prüfen.

In ArbeitsschutzPilot lassen sich Qualifizierung, Fortbildung, Gefährdungsbeurteilung, Beratungsanlass, Fachbericht und Maßnahme miteinander verknüpfen. Die Software unterstützt Fristen und Nachweise, entscheidet aber weder über die Zulassung noch über die erforderliche Fachrichtung.

Quellen und redaktionelle Grenzen

Die Schwellen, Faktoren, Lernumfänge, Anlässe und Nachweise wurden anhand der seit 1. Januar 2026 geltenden DGUV Vorschrift 2 der BG Verkehr geprüft. Ergänzend wurden die aktuelle BG-Verkehr-Seite zur alternativen Betreuung, die DGUV Regel 100-002 und die Informationen zu Regelbetreuung und ASD verwendet.

Die allgemeine Seite Unternehmermodell vergleicht Träger und Modelle. Alternative bedarfsorientierte Betreuung erklärt den Oberbegriff. Für Teilnahme, Anerkennung einer Maßnahme, Berechnung besonderer Personengruppen und konkrete Übergänge bleibt die Auskunft der zuständigen Regionalabteilung Prävention der BG Verkehr maßgeblich.