Was dokumentiert wird
Die Dokumentation dient als Nachweis und muss vertraulich behandelt werden. Sie sollte nicht offen im Verbandkasten liegen, sobald personenbezogene Einträge enthalten sind.
- Datum, Uhrzeit und Ort
- betroffene Person und Ereignis
- Art der Erste-Hilfe-Leistung
- leistende Person und weitere Schritte
Verbandbuch, Meldeblock oder digital
Die DGUV beschreibt, dass Unternehmen verschiedene Formen der Dokumentation nutzen können. Entscheidend ist, dass Zugriff, Datenschutz und Aufbewahrung stimmen.
- leere Formulare zugänglich halten
- ausgefüllte Einträge geschützt aufbewahren
- digitale Dokumentation zugriffsbeschränkt führen
- Zusammenhang mit Arbeitsunfall prüfen
Quellen und Grenzen bei verbandbuch
Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.
- ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
- BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
- fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
- keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität