Was dokumentiert wird

Die Dokumentation dient als Nachweis und muss vertraulich behandelt werden. Sie sollte nicht offen im Verbandkasten liegen, sobald personenbezogene Einträge enthalten sind.

  • Datum, Uhrzeit und Ort
  • betroffene Person und Ereignis
  • Art der Erste-Hilfe-Leistung
  • leistende Person und weitere Schritte

Verbandbuch, Meldeblock oder digital

Die DGUV beschreibt, dass Unternehmen verschiedene Formen der Dokumentation nutzen können. Entscheidend ist, dass Zugriff, Datenschutz und Aufbewahrung stimmen.

  • leere Formulare zugänglich halten
  • ausgefüllte Einträge geschützt aufbewahren
  • digitale Dokumentation zugriffsbeschränkt führen
  • Zusammenhang mit Arbeitsunfall prüfen

Quellen und Grenzen bei verbandbuch

Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.

  • ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
  • BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
  • fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
  • keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität