Schwellen und Frist
Die Vorankündigung ist ein formaler Schritt, der an Dauer, gleichzeitige Beschäftigtenzahl oder Personentage anknüpft. Bundeslandspezifische Formulare können zusätzlich relevant sein.
- mehr als 30 Arbeitstage und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig
- oder voraussichtlich mehr als 500 Personentage
- spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle
- zuständige Behörde und Formular je Bundesland prüfen
Aushang und Aktualisierung
Die Vorankündigung muss sichtbar auf der Baustelle ausgehängt und bei erheblichen Änderungen angepasst werden. Das ist ein eigener Nachweisprozess.
- Angaben nach Anhang I BaustellV vollständig prüfen
- Aushang auf der Baustelle dokumentieren
- Änderungen bei Dauer, Beschäftigtenzahl oder Beteiligten prüfen
- Version und Übermittlungsdatum festhalten
Verbindung zu SiGe-Plan und Koordination
Eine Vorankündigung kann weitere Pflichten auslösen oder mit ihnen zusammenfallen. Sie ersetzt aber weder SiGe-Plan noch Koordination oder Gefährdungsbeurteilung.
- mehrere Arbeitgeber separat prüfen
- besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II prüfen
- SiGe-Plan-Erfordernis gesondert dokumentieren
- Arbeitgeber über relevante Umstände informieren
Quellen und Grenzen bei vorankündigung baustelle
Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.
- ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
- BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
- fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
- keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität