Vom Unfall zur Nachweiskette

Für Arbeitgeber zählt zunächst, dass Unfallereignis, Erstversorgung, Meldung und Arbeitsunfähigkeit nachvollziehbar sind.

  • Unfalldatum und Hergang dokumentieren
  • Erste-Hilfe-Leistung und Zeugen erfassen
  • Arbeitsunfähigkeit und Meldung prüfen
  • Unfallanzeige bei Bedarf vorbereiten

Zahlungsfragen nicht in Software entscheiden

Ob und wie Lohnfortzahlung, Verletztengeld oder andere Leistungen greifen, hängt vom Einzelfall ab. Die Software sollte Zuständigkeiten und Unterlagen ordnen.

  • offizielle Quellen und Stellen prüfen
  • Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einbinden
  • Dokumente und Fristen ablegen
  • Maßnahmen zur Unfallvermeidung ableiten

Quellen und Grenzen bei arbeitsunfall lohnfortzahlung

Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.

  • ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
  • BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
  • fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
  • keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität