Prüfaufgabe konkret benennen
Leitern und Tritte sind einfache Arbeitsmittel, aber Schäden können schnell kritisch werden. Die beauftragte Person muss die relevanten Mängel und Nutzungsgrenzen erkennen können.
- Leiterbestand nummerieren
- Prüfumfang und Checkliste festlegen
- Mängel, Sperrung und Reparatur dokumentieren
- Benutzende über auffällige Leitern informieren
Von der Prüfung zur Maßnahme
Die Prüfung bleibt wirkungslos, wenn defekte Leitern weiter genutzt werden. Deshalb sollten Prüfbericht, Sperrung und Ersatzbeschaffung zusammen sichtbar sein.
- Prüfstatus je Leiter speichern
- Fotos oder Protokoll ablegen
- Mangelmaßnahme terminieren
- nächsten Prüfanlass setzen
Quellen und Grenzen bei befähigte person leitern und tritte
Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.
- ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
- BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
- fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
- keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität