Inhalte aus dem Einsatz ableiten
Leitern und Tritte wirken harmlos, sind aber bei falscher Auswahl oder Aufstellung kritisch. Die Vorlage sollte daher nicht nur allgemeine Regeln, sondern die tatsächlichen Einsatzbedingungen enthalten.
- Leiterart und Arbeitsbereich
- Untergrund, Standfläche und Verkehrswege
- Sichtkontrolle vor Verwendung
- zulässige Nutzung und klare Verbote
- Mängelmeldung, Sperrung und Ersatz
Unterweisung, Betriebsanweisung und Prüfung trennen
Die Unterweisung erklärt Beschäftigten, wie sie Leitern und Tritte sicher verwenden. Die Betriebsanweisung beschreibt betriebliche Regeln. Die Leiterprüfung hält Zustand und Mängel fest.
- Unterweisung für Verhalten und Verständnis
- Betriebsanweisung für feste Regeln
- Prüfung für Zustand, Mängel und Freigabe
- Gefährdungsbeurteilung für Auswahl und Alternativen
Nachweis in ArbeitsschutzPilot führen
ArbeitsschutzPilot kann die Unterweisung mit Arbeitsbereich, Zielgruppe, Teilnehmerstatus, Version und Wiederholung verbinden. Das hilft, wenn mehrere Teams Leitern verwenden.
- Thema und Zielgruppe anlegen
- Teilnehmer und offene Personen verfolgen
- PDF-Nachweis exportieren
- Änderungen an Leiterbestand oder Arbeitsbereich als Prüfanlass markieren
Offizielle Quellen und Einordnung
Die Unterweisung stützt sich auf ArbSchG, BetrSichV, DGUV Information 208-016 und die betriebliche Gefährdungsbeurteilung. Sie sollte mit Leiterprüfung, Mängelmeldung und Betriebsanweisung verbunden bleiben.
- § 12 ArbSchG für Unterweisung
- § 12 BetrSichV für Unterweisung bei Arbeitsmitteln
- § 5 ArbSchG für Gefährdungsbezug
- DGUV Information 208-016 als fachlicher Orientierungsrahmen