Befähigte Person oder sachkundige Person
Nutzer suchen häufig nach befähigter Person. In DGUV-Unterlagen wird bei persönlicher Absturzschutzausrüstung oft die sachkundige Prüfung betont. Für den Betrieb zählt, dass die prüfende Person geeignet ist.
- DGUV Grundsatz 312-906 prüfen
- Herstellerangaben berücksichtigen
- PSA-Set eindeutig identifizieren
- Sperrung bei Sturzbelastung oder Mangel dokumentieren
Prüfung nicht mit Unterweisung verwechseln
Eine Prüfung beantwortet, ob Ausrüstung weiter verwendet werden darf. Unterweisung und Rettungsplanung sind eigenständige Arbeitsschutzprozesse.
- Prüfung und Unterweisung getrennt nachweisen
- Rettungskonzept verknüpfen
- nächste Prüfung terminieren
- Mängel bis zur Freigabe sichtbar halten
Quellen und Grenzen bei befähigte person psa gegen absturz
Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.
- ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
- BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
- fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
- keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität