Sichtkontrolle und sachkundige Prüfung trennen

Beschäftigte müssen ihre Ausrüstung vor Benutzung kontrollieren. Die wiederkehrende fachliche Prüfung folgt den Herstellerangaben, Einsatzbedingungen und einschlägigen DGUV-Grundsätzen.

  • Inventarnummer und Ausrüstungsteil erfassen
  • Sichtkontrolle vor Benutzung unterweisen
  • sachkundige Prüfung terminieren
  • Prüfergebnis und nächste Frist dokumentieren

Mängel sofort wirksam machen

Bei Auffanggurten, Verbindungsmitteln oder Falldämpfern darf ein Mangel nicht nur im Protokoll stehen. Die Nutzung muss gesperrt und Ersatz organisiert werden.

  • Mangel und betroffene Komponente benennen
  • Nutzungssperre festhalten
  • Ersatz oder Entsorgung veranlassen
  • Rettungs- und Unterweisungsunterlagen prüfen

Quellen und Grenzen bei prüfung psa gegen absturz

Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.

  • ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
  • BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
  • fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
  • keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität