Das Wichtigste in Kürze
Der BGW-Hautschutzplan für Pflegeberufe ist die belastbare Vorlage für Krankenpflege, Altenpflege und ambulante Versorgung. Die Ausgabe vom Oktober 2023 berücksichtigt die TRGS 401 in der Fassung von November 2022 und lässt sich digital ausfüllen. Einsetzbar ist sie aber erst, wenn der Betrieb die freien Felder mit seinen Produkten, Einsatzorten und Regeln füllt.
Ein fertiger Pflege-Hautschutzplan beantwortet unmittelbar:
- Was? Welche Pflegetätigkeit oder Belastung liegt vor?
- Wann? Vor, während oder nach welcher Situation gilt die Maßnahme?
- Womit? Welches Produkt oder welcher konkrete Handschuhtyp wird benutzt?
- Wie? Welche Menge, Einwirkzeit, Tragedauer oder Wechselregel ist einzuhalten?
- Wo? Für welchen Bereich und welchen Entnahmeort gilt diese Fassung?
Der Plan ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch den Hygieneplan nach TRBA 250. Er macht deren Ergebnisse an der Arbeitsstelle ausführbar. Allgemeine Anforderungen und die rechtliche Einordnung behandelt der Beitrag zum betrieblichen Hautschutzplan; hier geht es ausschließlich um die Anwendung in der Pflege.
Tätigkeitsmatrix statt allgemeiner Produktliste
Pflegekräfte wechseln innerhalb einer Schicht zwischen Bewohnerkontakt, Körperpflege, Medikamentengabe, Reinigung und Dokumentation. Eine Zeile wie „bei Bedarf Handschuhe tragen“ hilft dabei nicht. Ordnen Sie jede Maßnahme einer beobachtbaren Situation zu.
| Pflegesituation | Regel, die der Plan konkret festlegen muss |
|---|---|
| Körperpflege und längerer Wasserkontakt | geeignete Handschuhe, Wechselregel, Trocknung sowie Hautschutz vor und Hautpflege nach der Belastung |
| Kontakt mit Blut, Sekreten oder Ausscheidungen | medizinischer Einmalhandschuh, sicherer Wechsel, Entsorgung und Händedesinfektion nach dem Ausziehen bei möglichem Erregerkontakt |
| Wundversorgung oder andere aseptische Aufgabe | Indikation und Ablauf der Händedesinfektion sowie der dafür vorgesehene Handschuh nach Hygieneplan |
| Einreiben von Salben, Gelen oder Kortisonpräparaten | geeigneter Einmalhandschuh entsprechend Präparat und Gefährdungsbeurteilung |
| Flächenreinigung und Desinfektion | geeigneter Chemikalienschutzhandschuh, Material, Stulpenlänge, maximale Nutzung und Regel zum Abspülen oder Trocknen |
| Sichtbar verschmutzte Hände | Waschprodukt, lauwarmes Wasser, sorgfältiges Trocknen einschließlich Fingerzwischenräumen |
| Schichtende | namentlich benannte Hautpflege, Menge und Entnahmeort |
Übertragen Sie diese Struktur nicht ungeprüft auf jede Station. Intensivpflege, Pflegebad, Hauswirtschaft und ambulanter Einsatz können andere Mittel, Expositionen und räumliche Bedingungen haben. Bei unterschiedlichen Produkten sind getrennte Bereichspläne eindeutiger als Fußnoten auf einem überfüllten Aushang.
Desinfizieren und Waschen klar auseinanderhalten
Häufiges Waschen entfernt Hautfette und kann die Barriere belasten. In hygienisch gebotenen Situationen ist deshalb nicht vorsorglich beides nacheinander vorgesehen. Der BGW-Musterplan beschreibt Händedesinfektion als hautschonender als Waschen und nennt Waschen im Arbeitsalltag vor allem für den Arbeitsbeginn, sichtbare Verschmutzung und den Toilettengang.
Für die Desinfektion sollte der Plan das bereitgestellte, geprüfte alkoholische Mittel nennen. Es wird in ausreichender Menge auf trockene Hände gegeben und über die vollständige Hersteller-Einwirkzeit eingerieben. Hände werden danach nicht abgetrocknet. Nach dem Ausziehen von Handschuhen ist zu desinfizieren, wenn ein Kontakt mit Krankheitserregern möglich war.
Die konkreten Indikationen ergeben sich aus dem Hygieneplan und den aktuellen Empfehlungen der KRINKO zur Händehygiene. Sonderlagen, etwa der Umgang mit bestimmten alkoholunempfindlichen Erregern, gehören dort als eigener Ablauf festgelegt. Der Hautschutzplan sollte keine abweichende Parallelregel schaffen.
Drei Handschuhfragen getrennt beantworten
1. Medizinische Einmalhandschuhe
Sie schützen bei festgelegten Kontaktrisiken, ersetzen aber keine Händehygiene. Der Plan nennt Indikation, Material, Größen, Wechsel und Entsorgung. Gepuderte Handschuhe sind ungeeignet; gepuderte Latexhandschuhe sind nach BGW wegen ihres hohen Allergierisikos verboten. Die RKI-Hinweise zu medizinischen Einmalhandschuhen behandeln eine Desinfektion behandschuhter Hände nur als eng begrenzte Ausnahme. Sie darf nicht zur pauschalen Betriebsroutine werden.
2. Chemikalienschutzhandschuhe
Medizinische Einmalhandschuhe sind kein automatischer Schutz vor Reinigungs- oder Flächendesinfektionsmitteln. Entscheidend sind Stoff, Konzentration, Kontaktdauer, Handschuhmaterial und Durchbruchzeit. Herstellerinformation, Sicherheitsdatenblatt und Gefährdungsbeurteilung bestimmen die Auswahl. Eine längere Stulpe wird beim Umgang mit Flüssigkeiten nach außen umgeschlagen, damit nichts in den Handschuh läuft.
Wenn ein Chemikalienschutzhandschuh wiederverwendet werden darf, regelt der Plan das gefahrlose Ausziehen, die äußere Reinigung und die vollständige Trocknung innen. Beschädigte, innen feuchte oder überschrittene Handschuhe werden gewechselt. Vertiefende Auswahlkriterien stehen im Beitrag zu Chemikalienschutzhandschuhen.
3. Haut unter flüssigkeitsdichten Handschuhen
Handschuhe kommen auf saubere, trockene Hände. Ein Hautschutzmittel muss vollständig eingezogen und nachweislich mit Handschuh und Desinfektionsverfahren kompatibel sein. Bei längerer Tragezeit können Baumwoll-Unterziehhandschuhe die Feuchtigkeit aufnehmen; sie sind zu wechseln, sobald sie feucht werden. Pausen und Tätigkeitswechsel sollten lange, ununterbrochene Tragephasen reduzieren.
Hautschutz und Hautpflege sind nicht dasselbe
Hautschutzmittel werden gezielt vor einer festgelegten Belastung eingesetzt. Der BGW-Plan sieht die Anwendung vor Arbeitsbeginn, nach Pausen und nach dem Händewaschen vor. Hautpflegemittel unterstützen die Regeneration nach der Belastung und sind insbesondere nach Arbeitsende vorgesehen. Beide Produkte müssen namentlich im Plan stehen.
Wählen Sie vorzugsweise duftstofffreie Produkte ohne problematische Konservierungsstoffe. Prüfen Sie zusätzlich:
- Verträglichkeit mit Händedesinfektionsmittel und Handschuhmaterial
- geeignete Spender, hygienische Entnahme und erreichbarer Standort
- Dosierung und Einreibetechnik nach Herstellerinformation
- Zuordnung zu tatsächlicher Belastung statt gleicher Creme für jeden Zweck
- Rückmeldemöglichkeit bei Unverträglichkeit oder Lieferantenwechsel
Schmuck an Händen und Unterarmen behindert wirksame Händehygiene und ist während der entsprechenden Pflegetätigkeiten nicht zu tragen. Fingernägel und weitere Hygieneanforderungen sind mit den bereichsspezifischen Vorgaben abzugleichen.
Feuchtarbeit je Schicht bewerten
Die aktuelle TRGS 401 in der Fassung vom 19. September 2024 erfasst neben Wasserkontakt auch gleichgestellte Belastungsmuster. Für die Pflege sind besonders Waschhäufigkeit und der Wechsel mit flüssigkeitsdichten Handschuhen relevant.
| Auslöser pro Arbeitstag | Angebotsvorsorge | Pflichtvorsorge |
|---|---|---|
| Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten | regelmäßig mehr als 2 bis unter 4 Stunden | regelmäßig mindestens 4 Stunden |
| Wasserkontakt und wiederholtes An- und Ablegen flüssigkeitsdichter Handschuhe | 11 bis 20 Wechselvorgänge | über 20 Wechselvorgänge |
| Händewaschen | mindestens 15 bis unter 25 Vorgänge | mindestens 25 Vorgänge |
| Wiederholte Handschuhnutzung mit anschließendem Händewaschen | 6 bis 10 kombinierte Wechsel | über 10 kombinierte Wechsel |
Ermitteln Sie diese Werte für belastete Schichten und Beschäftigtengruppen. Ein Durchschnitt über alle Mitarbeitenden kann Spitzen verdecken. Die Schwellen steuern die arbeitsmedizinische Vorsorge, ersetzen aber keine Schutzmaßnahmen. Ununterbrochenes Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe über mehr als vier Stunden pro Arbeitstag gilt nach TRGS 401 außerdem als belastende persönliche Schutzausrüstung und darf keine Dauermaßnahme sein.
In sechs Schritten zur verwendbaren Bereichsversion
- Abläufe beobachten: Erfassen Sie pro Bereich Wasser-, Desinfektionsmittel-, Reinigungsmittel- und Körperflüssigkeitskontakte sowie Wasch- und Handschuhhäufigkeiten.
- Vorgaben zusammenführen: Gleichen Sie Gefährdungsbeurteilung, Hygieneplan, Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter und Herstellerinformationen ab.
- Produkte fachkundig auswählen: Beziehen Sie Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt ein. Klären Sie insbesondere Handschuhdurchbruch, Hautmittel-Kompatibilität und Vorsorgeanlässe.
- BGW-Vorlage ausfüllen: Tragen Sie Handelsnamen, Handschuhtyp, Anwendung, Bereich, Verantwortliche und Versionsdatum lesbar ein. Vermeiden Sie Sammelbegriffe wie „geeignete Creme“.
- Am Arbeitsplatz testen: Prüfen Sie, ob die genannten Mittel tatsächlich am angegebenen Ort verfügbar sind und Pflegekräfte die Regel unter Zeitdruck eindeutig verstehen.
- Praktisch unterweisen: Lassen Sie Anziehen, Ausziehen, Desinfektion, Waschen und Eincremen zeigen. Dokumentieren Sie die Unterweisung und korrigieren Sie unklare Planzeilen.
Eine Kopie in der Verwaltung genügt nicht. Hängen Sie die gültige Version an den zugehörigen Entnahmestellen aus und entfernen Sie veraltete Fassungen kontrolliert. Unterwegs tätige Pflegedienste brauchen eine erreichbare Version für Pflegetasche, Fahrzeug oder digitales Endgerät.
Wirksamkeit prüfen und Hautbeschwerden früh aufgreifen
Kontrollieren Sie nicht nur, ob ein Aushang vorhanden ist. Stichproben sollten zeigen, ob die aufgelisteten Produkte verfügbar sind, Handschuhgrößen passen, Beschäftigte die Unterschiede kennen und Spender hygienisch funktionieren. Produktwechsel, neue Tätigkeiten, geänderte Hygienevorgaben, Beschwerden oder Erkenntnisse aus der Vorsorge lösen eine erneute Prüfung aus.
Rötung, Juckreiz, Brennen, Schuppung oder Hautrisse sind Warnzeichen, keine bloße Frage der persönlichen Pflege. Sorgen Sie für einen vertraulichen Meldeweg und prüfen Sie Belastung, Produkte sowie Schutzablauf. Bei vermutetem beruflichem Zusammenhang können Betriebsarzt oder Hautarzt das Hautarztverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung anstoßen. Es soll frühe individuelle Präventionsmaßnahmen ermöglichen.
Abgrenzung zu benachbarten Pflegeplänen
Der Hautschutzplan legt Maßnahmen für Hände und Haut fest. Der Desinfektionsplan für Pflegedienste steuert dagegen Mittel, Konzentration, Einwirkzeit und Zuständigkeit für Desinfektionsaufgaben. Die Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 401 bewertet die dermale Belastung und begründet die Schutzmaßnahmen. Verweisen Sie zwischen den Dokumenten, aber wiederholen Sie keine widersprüchlichen Anweisungen.
Quellenstand und betriebliche Verantwortung
Dieser Leitfaden berücksichtigt den BGW-Hautschutzplan für Pflegeberufe, die TRGS 401 vom 19. September 2024, die TRBA 250, die ArbMedVV sowie die genannten DGUV- und RKI-Hinweise. Stand der Prüfung ist der 13. August 2026.
Die konkrete Auswahl von Handschuhen, Hautmitteln und Desinfektionsmitteln bleibt eine betriebliche Fachaufgabe. Herstellerangaben, örtliche Expositionen, Hygienevorgaben und individuelle arbeitsmedizinische Beratung haben Vorrang vor einem allgemeinen Muster.