Anbieterwahl in 60 Sekunden

Ein guter Anbieter stellt nicht nur ein Firmenlogo und einen Stundensatz bereit. Vor der Entscheidung muss feststehen, welche natürliche Person als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt wird, ob sie zum Gefährdungsprofil passt und welche überprüfbaren Leistungen sie erbringt.

Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:

  1. gültige DGUV Vorschrift 2 und Betreuungsmodell feststellen
  2. Betrieb, Standorte, Tätigkeiten und erwartete Ergebnisse beschreiben
  3. geeignete Anbieter über mehrere Suchwege finden
  4. personenbezogene Fachkunde und Kapazität als Ausschlusskriterien prüfen
  5. identische Leistungen und Mengen anbieten lassen
  6. Qualität und Jahresgesamtkosten getrennt bewerten
  7. Dienstleistungsvertrag, Bestellung und Aufgabenvereinbarung sauber trennen
  8. Zusammenarbeit nach den ersten 90 Tagen anhand der Ergebnisse prüfen

Die rechtliche Grundlage bilden vor allem § 5 ASiG für Bestellung und Unterstützung, § 6 ASiG für die Aufgaben sowie § 7 ASiG für die Anforderungen an die Fachkraft.

Vor der Anbietersuche den Bedarf beschreiben

Ohne ein einheitliches Betriebsprofil kalkuliert jeder Anbieter etwas anderes. Der eine setzt nur wenige Beratungstermine an, ein anderer rechnet Begehungen, ASA-Sitzungen und Berichtserstellung mit ein. Preis und Leistungsversprechen sind dann nicht vergleichbar.

Das Briefing sollte mindestens enthalten:

Angabe Was der Anbieter daraus ableiten können muss
Unfallversicherungsträger und geltende Vorschrift zulässiges Betreuungsmodell und Berechnungsgrundlage
Beschäftigtenzahl und Standorte Umfang, Reisebedarf und örtliche Zuständigkeit
Branche, Tätigkeiten und Arbeitsmittel nötige Ausgangsqualifikation und Branchenerfahrung
bekannte Gefährdungen und Veränderungen betriebsspezifische Beratung und Spezialkompetenzen
vorhandene interne Rollen Schnittstellen zu Leitung, Führungskräften, Betriebsarzt und Betriebsrat
gewünschte Ergebnisse Begehungsberichte, Jahresbericht, ASA-Beiträge, Maßnahmenübergabe
gewünschter Start und Vertragsdauer Verfügbarkeit, Übergang und Vertretungsbedarf

Wie Modell und Zeitbedarf ermittelt werden, erklärt der Leitfaden zur sicherheitstechnischen Betreuung. Die Detailrechnung gehört nicht in die Anbieterbewertung, muss aber vor der Anfrage belastbar genug sein, damit alle Angebote dieselbe Grundlage verwenden.

Wo findet man Sifa-Anbieter?

Die BAuA nennt die GQA-Suche als Anlaufstelle für Unternehmen. GQA-geprüfte Dienste haben sich einer freiwilligen, unabhängigen und kostenpflichtigen Qualitätsprüfung unterzogen. Die BAuA weist zugleich darauf hin, dass auch Anbieter ohne dieses Gütesiegel die nötigen Voraussetzungen erfüllen können.

Ergänzend kommen folgende Wege infrage:

  • zuständiger Unfallversicherungsträger und dessen Aufsichtsdienst
  • Verzeichnisse von Berufsverbänden oder Sicherheitsingenieuren
  • regionale Anbieter- und Fachkraftsuchen
  • Empfehlungen aus Betrieben mit vergleichbarer Branche und Gefährdung
  • größere überbetriebliche Dienste mit mehreren Standorten
  • spezialisierte Einzelanbieter für klar abgegrenzte Branchen

Ein Verzeichniseintrag beantwortet nur, wen Sie anfragen können. Er beweist nicht, dass die verfügbare Fachkraft für Ihren Betrieb geeignet ist, genügend Zeit hat oder am benötigten Standort tätig wird.

Sieben Ausschlusskriterien vor jeder Punktebewertung

Eine Bewertungsmatrix darf zwingende Voraussetzungen nicht weichrechnen. Erfüllt ein Angebot ein Ausschlusskriterium nicht, sollte ein günstiger Preis diesen Mangel nicht ausgleichen.

Ausschlusskriterium Geeigneter Nachweis Warnzeichen
benannte Fachkraft Name, Rolle und vorgesehener Einsatz nur ein anonymes Expertenteam wird genannt
sicherheitstechnische Fachkunde Grundqualifikation, Praxis und anerkannter Sifa-Lehrgang Firmenzertifikat statt personenbezogener Belege
Eignung für den Betrieb passende Berufserfahrung und branchenspezifische Kenntnisse alle Branchen werden ohne Begründung versprochen
ausreichende Kapazität Startdatum, Jahresplanung und Vertretungsregel feste Person erst nach Vertragsschluss auswählbar
gültiges Betreuungsmodell Bezug auf Trägerfassung, Anlage und betriebliche Daten veraltete Grenzwerte oder pauschale Stundenformel
erforderliche Präsenz Erstbegehung, Vor-Ort-Termine und begründeter Digitalanteil reine Fernbetreuung trotz unbekanntem Betrieb
unabhängige Stellung direkter Zugang zur Leitung und fachliche Weisungsfreiheit Empfehlungen dürfen nur über den Vertrieb laufen

Die DGUV Regel 100-002 erläutert, dass die Grundqualifikation und Berufserfahrung erwarten lassen müssen, dass typische Gefährdungen angemessen berücksichtigt werden. Bei hohen technischen Anforderungen wird in der Regel eine Ingenieurqualifikation benötigt; in handwerklich geprägten Betrieben kann ein Sicherheitsmeister passend sein. Das ist keine pauschale Titelrangliste, sondern eine Eignungsprüfung für den konkreten Betrieb.

Fachkunde der konkret eingesetzten Person prüfen

Der Vertrag wird häufig mit einem Unternehmen geschlossen. Bestellt wird jedoch eine Fachkraft, nicht eine abstrakte Marke. Verlangen Sie die Unterlagen deshalb für jede Person, die regulär oder als Vertretung eingesetzt werden soll.

Prüfbar sein sollten:

  • berufliche Grundqualifikation als Ingenieur, Techniker, Meister oder gleichwertig qualifizierte Person nach der anwendbaren Regelung
  • erforderliche praktische Berufstätigkeit
  • erfolgreicher Abschluss eines staatlichen, vom Unfallversicherungsträger veranstalteten oder anerkannten Sifa-Lehrgangs
  • branchenspezifische Qualifizierung und Erfahrung mit den maßgeblichen Gefährdungen
  • Fortbildungen aus den vergangenen Jahren
  • Erfahrung mit vergleichbaren Betriebsgrößen, mehreren Standorten und vorhandenen Managementsystemen
  • gegebenenfalls behördliche Einzelfallzulassung

Ein Lebenslauf allein zeigt noch nicht, wie die Person arbeitet. Lassen Sie einen anonymisierten Begehungsbericht oder Jahresbericht erklären. Fragen Sie anhand eines typischen betrieblichen Problems, welche Informationen die Fachkraft zuerst benötigt und wie sie Empfehlungen an Leitung und Verantwortliche übergibt.

Leistungen als Ergebnisse ausschreiben

Begriffe wie Grundbetreuung, Begehung oder Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung lassen viel Spielraum. Beschreiben Sie deshalb nicht nur Tätigkeiten, sondern auch das erwartete Arbeitsergebnis.

Leistung Möglicher Abnahmepunkt
Erstaufnahme Betriebsprofil, Datenlücken und priorisierte Startthemen liegen vor
Begehung Bericht nennt Fundstelle, Risiko, Empfehlung, Adressat und Priorität
Gefährdungsbeurteilung fachlicher Beratungsbeitrag und offene Annahmen sind erkennbar
ASA-Sitzung Themenvorschläge, Teilnahme und vereinbarte Folgeschritte sind dokumentiert
Unfallauswertung Ursachenbild und Vorschläge zur Verhütung ähnlicher Ereignisse liegen vor
Jahresbericht Leistungen, Zusammenarbeit, Schwerpunkte, Fortbildung und Ausblick sind enthalten
Maßnahmenübergabe interne Verantwortung, Zieltermin und Kontrollweg können zugeordnet werden

Die DGUV Regel stellt für den Bericht nach § 5 DGUV Vorschrift 2 eine beispielhafte Struktur bereit. Sie umfasst unter anderem Betreuungsart, Begehungen, Beratungen, Schulungsbeiträge, Zusammenarbeit, betriebliche Schwerpunkte und geplante Maßnahmen. Bitten Sie jeden Anbieter, sein Berichtsformat gegen diese Punkte zu spiegeln.

Angebote auf dieselbe Jahresleistung normieren

Ein Stundensatz ist nur eine Preisposition. Für einen belastbaren Vergleich wird jedes Angebot in eine gemeinsame Jahressicht übertragen.

Erfassen Sie mindestens:

Kostenbaustein Vergleichsfrage
Grund- oder Monatspauschale Welche konkreten Leistungen und Mengen sind enthalten?
Beratungszeit Gelten unterschiedliche Sätze für Präsenz und digitale Termine?
Vor- und Nachbereitung Ist Berichtserstellung in der Terminzeit enthalten?
Reisezeit und Fahrtkosten Ab welchem Standort und nach welcher Regel wird berechnet?
ASA und Sondertermine Sind Vorbereitung, Teilnahme und Protokollbeitrag eingepreist?
Vertretung Entstehen zusätzliche Kosten bei Urlaub oder Krankheit?
Spezialleistungen Wie werden Messungen, Prüfungen oder weitere Fachpersonen berechnet?
Start und Wechsel Fallen Einrichtungs-, Datenübernahme- oder Abschlusskosten an?

Für jedes Angebot gilt dieselbe Rechnung:

Erwarteter Jahresgesamtpreis = feste Entgelte + mengenabhängige Leistungen + Reiseaufwand + wahrscheinliche Zusatzleistungen

Preisbeispiele und Kalkulationslogik bleiben auf der Seite Kosten der sicherheitstechnischen Betreuung. Hier zählt nur, dass kein Anbieter durch ausgelassene Mengen scheinbar günstiger wird.

Bewertungsmatrix mit 100 Punkten

Wenden Sie die Punkte erst nach bestandener Ausschlussprüfung an. Die folgende Gewichtung ist ein anpassbares Beschaffungsbeispiel, keine rechtliche Vorgabe.

Bewertungsfeld Gewicht Beispielfragen
Eignung der benannten Fachkraft 25 Passt Qualifikation und Erfahrung zum Gefährdungsprofil?
Branchen- und Betriebsverständnis 20 Erkennt die Person typische Risiken, Schnittstellen und Veränderungen?
Leistung und Arbeitsergebnisse 20 Sind Umfang, Berichte und Maßnahmenübergabe prüfbar beschrieben?
Kapazität, Präsenz und Vertretung 15 Sind Start, Termine, Reaktionszeit und Ausfallvertretung belastbar?
Zusammenarbeit und Daten 10 Funktionieren Leitungskontakt, Betriebsarzt, Betriebsrat und Datenexport?
normalisierte Jahresgesamtkosten 10 Ist der Preis vollständig und im Verhältnis zur Qualität angemessen?
Gesamt 100

Bewerten Sie jede Kategorie beispielsweise von null bis fünf und multiplizieren Sie den Wert mit dem Gewicht. Halten Sie zu jeder Punktzahl einen kurzen Beleg fest. So lässt sich die Entscheidung später nachvollziehen, ohne eine scheinbar mathematische Genauigkeit vorzutäuschen.

Dienstleistungsvertrag und Bestellung trennen

Vier Dokumente erfüllen unterschiedliche Zwecke:

Dokument Regelungsgegenstand
Dienstleistungsvertrag Anbieter, Vergütung, Laufzeit, Haftung, Datenschutz und Kündigung
schriftliche Bestellung konkret bestellte Fachkraft, Aufgaben, Stellung und betrieblicher Geltungsbereich
Aufgaben- und Leistungsvereinbarung Betreuungsmodell, Leistungen, Zeitumfang und Zusammenarbeit
Daten- und Übergaberegel Zugänge, Dateiformate, Eigentum, Löschung und Exit-Unterstützung

Nach § 8 ASiG ist die Fachkraft bei der Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei und unmittelbar an die Betriebsleitung angebunden. Diese Stellung darf ein Dienstleisterprozess nicht durch Vertrieb, Ticketfilter oder Freigabeschleifen abschneiden.

Besteht ein Betriebsrat, ist § 9 ASiG zu beachten. Bei angestellten Fachkräften verlangt das Gesetz Zustimmung zu Bestellung und Abberufung; vor der Verpflichtung oder Entpflichtung einer freiberuflichen Fachkraft oder eines überbetrieblichen Dienstes ist der Betriebsrat zu hören. Die konkrete Beteiligung sollte vor Vertragsbeginn eingeplant werden.

Vor-Ort- und Online-Betreuung richtig anbieten lassen

Die DGUV erläutert den aktuellen Mustertext und seine schrittweise trägerspezifische Einführung. Deshalb ist eine deutschlandweite Werbeaussage zum erlaubten Digitalanteil kein Ersatz für die Prüfung der beim zuständigen Träger geltenden Fassung.

Der Mustertext 2024 sieht im Kern vor:

  • sicherheitstechnische Betreuung wird grundsätzlich in Präsenz erbracht
  • digitale Betreuung setzt bekannte betriebliche Verhältnisse voraus
  • eine Erstbegehung muss den Betrieb bekannt gemacht haben
  • Sachgründe können einen persönlichen Termin im Betrieb verlangen
  • bei Regelbetreuung sind zunächst bis zu einem Drittel der Leistungen digital möglich
  • ein Träger kann konkrete Voraussetzungen für einen höheren Anteil festlegen, höchstens bis 50 Prozent der Gesamtleistungen

Lassen Sie das Angebot daher nicht nur einen Prozentsatz nennen. Es sollte festlegen, welche Leistungen digital sinnvoll sind, welche vor Ort stattfinden, wann zusätzliche Präsenz ausgelöst wird und ob Reisezeiten bereits in der Kalkulation stehen.

Zusammenarbeit mit Betriebsarzt und internen Rollen

Sifa und Betriebsarzt müssen nach § 10 ASiG zusammenarbeiten. Dazu gehören insbesondere gemeinsame Betriebsbegehungen. Ob beide Rollen vom selben Dienstleister gestellt werden, ist dagegen keine allgemeine Pflicht.

Der Anbieter sollte beantworten können:

  • Wer stimmt gemeinsame Themen und Termine ab?
  • Welche Ergebnisse werden gemeinsam dokumentiert?
  • Wie bleiben medizinische Einzelinformationen geschützt?
  • Wer bereitet ASA-Themen vor und verfolgt Beschlüsse nach?
  • Wie werden Führungskräfte und interne Maßnahmenverantwortliche eingebunden?
  • Wie eskaliert die Fachkraft dringende Empfehlungen direkt an die Leitung?

Die organisatorische Ausgestaltung vertieft der Artikel zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung.

Kopierbare Anfrage an drei Anbieter

Der folgende Text schafft eine einheitliche Angebotsbasis. Ergänzen Sie die eckigen Klammern mit Ihren Betriebsdaten.

Wir suchen einen Anbieter für die sicherheitstechnische Betreuung unseres Betriebs. Zuständiger Unfallversicherungsträger ist [Träger], angewendet wird derzeit [Fassung und Betreuungsmodell]. Betreut werden [Beschäftigtenzahl] Beschäftigte an [Anzahl] Standorten mit den Schwerpunkten [Tätigkeiten und Gefährdungen]. Gewünscht sind [Leistungen und Ergebnisse] ab [Starttermin]. Bitte benennen Sie die regulär eingesetzte Fachkraft und Vertretung, legen Sie Qualifikations- und Erfahrungsnachweise bei und weisen Sie Präsenz, digitale Leistungen, Reiseaufwand, Berichte, Reaktionszeiten und Zusatzpreise getrennt aus. Beschreiben Sie außerdem Datenübergabe, Kündigungsfolgen und Zusammenarbeit mit Betriebsarzt, Betriebsrat und Führungskräften.

Senden Sie allen angefragten Anbietern dieselben Anlagen. Sinnvoll sind ein Standort- und Tätigkeitsprofil, die aktuelle Betreuungsberechnung, eine anonymisierte Übersicht offener Maßnahmen und der geplante Jahreskalender. Personenbezogene oder medizinische Daten gehören nicht in eine frühe Angebotsrunde.

Die ersten 90 Tage als Qualitätsprüfung

Die Auswahl endet nicht mit der Unterschrift. Vereinbaren Sie schon im Vertrag, welche Startleistung innerhalb der ersten drei Monate sichtbar sein soll.

  1. Woche 1 bis 2: Bestellung, Ansprechpartner, Zugänge und Jahresrahmen klären.
  2. Woche 2 bis 4: Erstbegehung und Sichtung der vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen durchführen.
  3. Woche 4 bis 6: priorisierte Themen, fehlende Informationen und Jahresplanung vorlegen.
  4. Woche 6 bis 10: erste Beratungsergebnisse in verantwortbare Maßnahmen überführen.
  5. Woche 10 bis 12: Leistung, Reaktionszeit, Berichtsqualität und Zusammenarbeit gemeinsam bewerten.

Ein Review sollte nicht fragen, ob Termine freundlich verliefen. Prüfen Sie, ob Risiken fachlich nachvollziehbar beschrieben, Empfehlungen adressierbar formuliert und vereinbarte Ergebnisse pünktlich geliefert wurden.

Anbieterwechsel ohne Betreuungslücke

Ein guter Vertrag regelt den Ausstieg schon beim Einstieg. Verlangen Sie eine strukturierte Rückgabe oder Übergabe von:

  • Betreuungsmodell, Berechnungsgrundlage und Aufgabenvereinbarung
  • Begehungs-, Beratungs- und Jahresberichten
  • offenen Empfehlungen mit Priorität und Status
  • Terminplan, ASA-Themen und wiederkehrenden Anlässen
  • bearbeitbaren Dateien, Anhängen und nachvollziehbaren Versionsständen
  • Zugängen, Berechtigungen und vereinbarten Löschbestätigungen

Koordinieren Sie Vertragsende, Entpflichtung und neue Bestellung so, dass keine fachliche Lücke entsteht. Der neue Anbieter sollte die offenen Themen nicht ungeprüft übernehmen, sondern Annahmen und Prioritäten bei der Startaufnahme verifizieren.

Warnzeichen im Angebot und Erstgespräch

Diese Aussagen rechtfertigen Rückfragen oder einen Ausschluss:

  • „Wir übernehmen Ihren gesamten Arbeitsschutz und die Verantwortung.“
  • „Die konkrete Fachkraft teilen wir nach Vertragsabschluss zu.“
  • „Eine Vor-Ort-Aufnahme ist bei unserer digitalen Plattform nicht nötig.“
  • „Unser Pauschalpreis deckt alles ab“, ohne Mengen und Ausnahmen zu nennen.
  • „Jede unserer Fachkräfte betreut jede Branche gleich gut.“
  • „Berichte sind interne Arbeitsunterlagen und werden nicht exportiert.“
  • „Offene Maßnahmen verfolgen wir nur gegen einen zusätzlichen Projektauftrag.“

Auch ein bekannter Markenname, viele Standorte oder ein Gütesiegel ersetzt keine Prüfung der Person, die den Betrieb tatsächlich berät.

Beispiel: Angebote eines Metallbetriebs vergleichen

Ein fiktiver Betrieb mit 85 Beschäftigten, spanender Fertigung und einem Standort fragt drei Anbieter mit demselben Leistungsverzeichnis an:

  • Anbieter A nennt den niedrigsten Preis, benennt aber keine Fachkraft und plant überwiegend digitale Betreuung ohne Erstbegehung. Das Angebot scheitert an den Ausschlusskriterien.
  • Anbieter B benennt eine Fachkraft mit passender technischer Grundqualifikation und Metallpraxis, legt einen Berichtsentwurf vor, kalkuliert Vor-Ort-Termine und garantiert eine qualifizierte Vertretung.
  • Anbieter C bietet ein großes Leistungsspektrum, berechnet Reise, Berichte und ASA-Vorbereitung jedoch zusätzlich. Nach der Jahresnormierung liegt der Preis über Anbieter B; die Reaktionszeit bleibt unverbindlich.

Anbieter B erhält den Zuschlag nicht wegen der längsten Leistungsliste, sondern weil Eignung, Ergebnisse, Verfügbarkeit und Preis auf derselben Grundlage am besten belegt sind. Das Beispiel zeigt zugleich, warum ein reiner Stundensatzvergleich zu einer anderen und schwächer begründeten Entscheidung führen kann.

Klare Grenze zu benachbarten Ratgebern

Diese Seite beantwortet ausschließlich, wie Anbieter für sicherheitstechnische Betreuung gefunden, geprüft und verglichen werden. Weitere Suchintentionen bleiben getrennt:

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Quellenstand und fachliche Grenze

Der Leitfaden wurde am 17. August 2026 anhand des Arbeitssicherheitsgesetzes, der DGUV-Übersicht zur Vorschrift 2, des Mustertexts 2024, der DGUV Regel 100-002 und der BAuA-Hinweise zur Anbietersuche geprüft. Verbindlich ist die beim zuständigen Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzte Fassung. Bei unklarer Fachkunde, Sondermodellen oder Beteiligungsfragen sollten Träger, Behörde oder fachkundige Rechtsberatung einbezogen werden.

ArbeitsschutzPilot kann Anfragen vorbereiten, Unterlagen bündeln, offene Maßnahmen zuordnen und die Zusammenarbeit dokumentieren. Die Software bewertet weder persönliche Fachkunde noch ersetzt sie die bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit.