Was ist der Sifa Praktikumsbericht für LEK 2?
Im aktuellen Lehrgang der DGUV Akademie ist der Sifa Praktikumsbericht die bewertete Dokumentation aus Praktikum 2 (PRA 2) und damit die Lernerfolgskontrolle 2 (LEK 2). Gegenstand ist nicht ein beliebiges Arbeitsschutzthema, sondern die Beurteilung der Arbeitsbedingungen in einem vereinbarten betrieblichen Arbeitssystem.
Die Prüfungsordnung der DGUV Akademie 2026 nennt drei Teile:
- Bericht an die zuständige Führungskraft
- Praktikumsreport für den Lehrgangsträger
- Anlagen zur Abgrenzung, Ermittlung, Beurteilung und zu den Arbeitsschutzzielen
Die öffentliche DGUV-Sifa-Lernwelt zu PRA 2 sieht dafür zehn Arbeitstage vor. Das sind belastbare Anhaltspunkte für den DGUV-Lehrgang, aber keine universelle Formatvorlage. Ein anerkannter freier Träger kann eigene Formulare, Seitenvorgaben, Abgabewege und Fristen festlegen. Deshalb gilt: Prüfungsordnung und Arbeitsauftrag des eigenen Trägers schlagen jede Vorlage aus dem Internet.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit Ausbildung behandelt den gesamten Qualifizierungsweg. Diese Seite besitzt den engeren Suchintent Praktikumsarbeit, PRA 2, LEK 2 und Praktikumsbericht.
Praktikumsarbeit, PRA 2 und LEK 2 unterscheiden
Die Begriffe werden in Suchergebnissen und Foren oft vermischt. Auch Suchanfragen wie „Fasi Praktikumsarbeit“ oder „Sicherheitsfachkraft Praktikumsbericht“ meinen in der Regel dieses betriebliche Projekt. Für eine eindeutige Gliederung hilft diese Zuordnung:
| Begriff | Gemeint ist |
|---|---|
| Sifa Praktikumsarbeit | gebräuchlicher Suchbegriff für das eigene betriebliche Projekt und seine Ausarbeitung |
| PRA 2 | praktische Lernphase zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Lernfeld 3 |
| LEK 2 | bewertete Lernerfolgskontrolle auf Basis des bearbeiteten PRA 2 |
| Praktikumsbericht | gesamte LEK-2-Abgabe aus den drei erkennbaren Teilen |
| Bericht an die Führungskraft | betriebliche, adressatengerechte Darstellung der Beurteilung und priorisierten Ziele |
| Praktikumsreport | Darstellung von Vorgehen, Zusammenarbeit, eigener Rolle und Reflexion für den Träger |
| Anlagen | fachliche Belege wie Erfassungs- und Beurteilungsbögen, Skizzen oder weitere Nachweise |
Eine Projektpräsentation kann zusätzlich vorkommen. In der öffentlichen DGUV-Lernwelt gehört sie zur Themenvorstellung vor der eigentlichen LEK-2-Bearbeitung und kann etwa als Video, Fotoreihe, Collage, Skizze oder Audio erstellt werden. Sie ist dort nicht ein vierter Teil des abschließenden Praktikumsberichts.
Aktueller Stand 2026 statt alter Praktikumsbericht-Muster
Viele hoch rankende Downloads und Forenbeiträge stammen aus älteren Lehrgangsmodellen. Seit dem 1. Juli 2023 wird nach BAuA-Auskunft nur noch nach dem weiterentwickelten Sifa-Lehrgang 3.0 qualifiziert. Die aktuelle Beschreibung der DGUV Akademie 2026 ordnet PRA 2 und LEK 2 dem Lernfeld 3 „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ zu.
Ein altes Sifa-Praktikumsbericht-Beispiel kann daher weder die aktuelle Aufgabenstellung noch die eigene betriebliche Arbeit ersetzen. Prüfen Sie bei jedem Muster:
- Welcher Lehrgangsträger und welche Prüfungsordnung werden genannt?
- Ist das Dokument auf Sifa 3.0 und den aktuellen Kurs übertragbar?
- Behandelt es PRA 2/LEK 2 oder eine spätere Gestaltungsaufgabe?
- Sind Gliederung, Kompetenzkriterien und Abgabeformat noch aktuell?
- Enthält es fremde Betriebsdaten, urheberrechtlich geschützte Inhalte oder eine nicht erlaubte Prüfungsleistung?
Ein Beispiel ist gut, wenn es die Denkschritte verständlich macht. Es ist ungeeignet, wenn es Text zum Kopieren liefert oder eine bestandene Prüfung verspricht.
Vor dem Schreiben: Aufgabenstellung und Thema festziehen
Starten Sie nicht mit dem Inhaltsverzeichnis, sondern mit sechs verbindlichen Klärungen:
- Arbeitsauftrag sichern: aktuelle Aufgabenstellung, Prüfungsordnung, Kompetenzerfassungsbogen und Anhänge herunterladen.
- Thema vereinbaren: Arbeitssystem und Projektumfang mit der Lernbegleitung abstimmen; die DGUV-Prüfungsordnung 2026 verlangt eine Themenvereinbarung.
- Abgabe definieren: Dateiformat, Dateinamen, getrennte oder gemeinsame Dokumente, Seitenumfang und Abgabetermin klären.
- Hilfsmittel prüfen: zulässige Vorlagen, Quellen, Software und mögliche KI-Nutzung schriftlich festhalten.
- Betrieb einbinden: zuständige Führungskraft, Beschäftigte, betriebsärztliche Betreuung, Interessenvertretung und weitere Fachpersonen passend zum Thema beteiligen.
- Datenschutz klären: Freigaben, Anonymisierung, Fotos, Pläne, Messwerte und Geschäftsgeheimnisse vor der Erhebung regeln.
Die BAuA-Einordnung zur Ausbildung und Bestellung erklärt den anerkannten Qualifizierungsrahmen. Der konkrete Träger entscheidet jedoch über seine Prüfung. Allgemeine Fragen zu anderen Kontrollen gehören auf die Seite Sifa LEK, nicht in die LEK-2-Ausarbeitung.
Ein geeignetes Arbeitssystem auswählen
Ein gutes Thema ist enger als „Arbeitsschutz im Lager“, aber breiter als „fehlender Warnaufkleber“. Es ermöglicht eine systematische Beurteilung und echte Zusammenarbeit im verfügbaren Zeitraum.
| Prüfkriterium | Geeignet | Warnsignal |
|---|---|---|
| Abgrenzung | ein konkreter Ablauf mit Start, Ende und Schnittstellen | ganzer Standort oder gesamtes Unternehmen |
| Tätigkeiten | beobachtbar und wiederkehrend | nur abstrakte Richtlinie ohne reale Arbeit |
| Beteiligte | Führungskraft und Beschäftigte sind erreichbar | Projekt soll ohne betriebliche Abstimmung entstehen |
| Einwirkungen | mehrere Gefährdungen, Belastungen und Ressourcen sind fachlich erfassbar | Ergebnis steht schon vor der Ermittlung fest |
| Daten | Begehung, Gespräche und betriebliche Unterlagen sind zugänglich | nötige Messungen oder Informationen fehlen vollständig |
| Umfang | in zehn Arbeitstagen beim DGUV-Modell realistisch | komplette Umsetzung eines Großprojekts wird erwartet |
| Anschluss | PRA 3 kann auf den Ergebnissen aufbauen | Gestaltung und Wirksamkeitskontrolle werden in PRA 2 vorweggenommen |
Passende Themen können zum Beispiel die manuelle Kommissionierung in einer Lagerzone, ein definierter Reinigungsablauf an einer Maschine oder die Warenannahme mit innerbetrieblichem Transport sein. „Büroarbeitsplatz“ allein ist noch kein Thema: Erst ein konkreter Ablauf, eine Beschäftigtengruppe, der organisatorische Kontext und klare Systemgrenzen machen daraus ein prüfbares Arbeitssystem.
Die vier fachlichen Schritte der Praktikumsarbeit
PRA 2 bildet im aktuellen DGUV-Modell die ersten vier Schritte der Beurteilung der Arbeitsbedingungen ab. Die ausführliche Methode der Gefährdungsbeurteilung bleibt ein eigener Themenbereich; für den Bericht muss sichtbar werden, wie sie auf das gewählte Arbeitssystem angewandt wurde.
1. Arbeitssystem erfassen und abgrenzen
Beschreiben Sie Zweck, Arbeitsaufgabe, Personen, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, Arbeitsumgebung, Organisation, Eingaben, Ausgaben und Schnittstellen. Halten Sie fest, warum gerade diese Grenze fachlich sinnvoll ist. Eine Skizze oder ein Ablaufbild kann die Abgrenzung belegen, ersetzt aber nicht die Erläuterung.
2. Gefährdungen, Belastungen und Ressourcen ermitteln
Nutzen Sie beobachtbare Tatsachen und passende Informationsquellen: Begehung, Gespräche, Dokumente, Herstellerinformationen, Unfall- oder Störungsdaten und bei Bedarf fachkundig erhobene Messwerte. Trennen Sie Befund und Interpretation. „Lärm vorhanden“ ist noch keine belastbare Ermittlung; Tätigkeit, Dauer, Quelle, Exponierte und Datengrundlage gehören dazu.
3. Fachlich beurteilen
Wählen Sie für jede relevante Einwirkung einen geeigneten Beurteilungsmaßstab und begründen Sie ihn. Das können Rechtsvorgaben, Technische Regeln, DGUV-Regelwerk, Grenz- oder Leitwerte, anerkannte Verfahren oder eine nachvollziehbar begründete Risikoeinschätzung sein. Fehlende Daten und Unsicherheiten werden offengelegt, nicht durch erfundene Genauigkeit verdeckt.
4. Arbeitsschutzziele ableiten und priorisieren
Formulieren Sie auf Basis der Bewertung den angestrebten sicheren und gesundheitsgerechten Zustand. Priorisieren Sie nach Handlungsbedarf. Ein Ziel beschreibt was erreicht werden soll, nicht vorschnell welche Maßnahme gekauft wird.
Wichtig für die Abgrenzung: Nach der DGUV-Lehrgangsbeschreibung 2026 folgen Gestaltungsziele, Gestaltungsalternativen, Lösungsauswahl, Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle in Lernfeld 4 beziehungsweise PRA 3/LEK 4. Eine ältere Mustergliederung, die bereits Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeit als Kern von LEK 2 verlangt, vermischt zwei Phasen.
Wenn im Betrieb noch keine belastbare Grundlage existiert, erklärt Gefährdungsbeurteilung erstellen den allgemeinen Prozess. Für die Prüfungsleistung bleibt der vom Träger vermittelte Ablauf maßgeblich.
Aufbau: die drei Teile des Praktikumsberichts
Die folgende Struktur ist eine Arbeitshilfe, keine offizielle Sifa-Praktikumsbericht-Vorlage. Übernehmen Sie die Überschriften Ihres Trägers, wenn sie abweichen.
Teil 1: Bericht an die Führungskraft
Der Bericht muss für die betriebliche Entscheidung verständlich sein. Eine sinnvolle Reihenfolge ist:
- Anlass, Auftrag und Ziel der Beurteilung
- knapp abgegrenztes Arbeitssystem und beteiligte Personen
- wesentliche Befunde und Beurteilungsmethoden
- priorisierter Handlungsbedarf
- daraus abgeleitete Arbeitsschutzziele
- offene Entscheidungen, Zuständigkeiten und sinnvoller nächster Projektschritt
Schreiben Sie adressatengerecht. Eine Führungskraft braucht eine klare Entscheidungslage; ausführliche Erfassungsbögen und methodische Details gehören eher in die Anlagen.
Teil 2: Praktikumsreport für den Träger
Hier wird nachvollziehbar, wie Sie als angehende Sifa gearbeitet haben:
- Auftragsklärung, Projektplanung und eigene Rolle
- Auswahl und Abgrenzung des Arbeitssystems
- eingesetzte Methoden und fachliche Begründungen
- Einbindung der verantwortlichen Führungskraft und weiterer Beteiligter
- Verlauf von Gesprächen, Kooperation und möglichen Konflikten
- Entscheidungen, Abweichungen, Grenzen und offene Punkte
- Reflexion: Was war wirksam, was würden Sie künftig anders tun?
Die aktuelle DGUV-Bewertung betrachtet nicht nur Know-how, sondern auch „Umgang mit Anderen“ und „Umgang mit sich selbst“. Der Report sollte diese Kompetenzen durch konkrete Handlungen belegen, nicht durch pauschale Selbsteinschätzungen behaupten.
Teil 3: Anlagen
Die Prüfungsordnung nennt für LEK 2 insbesondere die Dokumentation von:
- Erfassen und Abgrenzen des Arbeitssystems
- Ermitteln der Gefährdungen, Belastungen und Ressourcen
- Beurteilen der Gefährdungen, Belastungen und Ressourcen
- Setzen und Priorisieren der Arbeitsschutzziele
Erfassungs- und Beurteilungsbögen, Skizzen, Quellenlisten, Gesprächsnachweise oder freigegebene Fotos kommen nur in den Anhang, wenn sie eine Aussage tatsächlich belegen. Nummerieren Sie Anlagen und verweisen Sie im Text darauf. Ungeordnete Materialsammlungen erschweren die Bewertung.
Durchgängiges Beispiel: manuelle Kommissionierung
Dieses Kurzbeispiel zeigt die Logik, liefert aber keinen fertigen Prüfungsbericht:
| Schritt | Beispielhafte Ausarbeitung |
|---|---|
| Systemgrenze | Entnahme eines Auftrags aus einer definierten Lagerzone bis zur Übergabe an den Packplatz; Nachschub und Versand sind Schnittstellen |
| Beteiligte | verantwortliche Lagerleitung, kommissionierende Beschäftigte, Instandhaltung und bei Bedarf weitere Fachberatung |
| Ermittlung | Arbeitsablauf beobachten; Verkehrswege, Greifhöhen, Lasten, Hilfsmittel, Zeitorganisation, Beleuchtung und vorhandene Ressourcen erfassen |
| Beurteilung | für jede Einwirkung geeignete Rechts- und Fachgrundlage wählen; Datenlücken und notwendigen Sachverstand benennen |
| Ziele | etwa sichere Trennung relevanter Verkehrsbeziehungen und eine fachlich definierte Reduktion belastender manueller Handhabungen; Priorität begründen |
| Reflexion | dokumentieren, wie Beschäftigte einbezogen wurden, welche Perspektiven voneinander abwichen und wie die eigene Beratungsrolle ausgefüllt wurde |
Das Beispiel vermeidet erfundene Messwerte und legt keine konkrete technische Lösung fest. Genau das trennt eine prüfbare Beurteilung von einer vorschnell geschriebenen Maßnahmenliste.
Was bei der Bewertung sichtbar sein sollte
Die öffentliche DGUV-Sifa-Lernwelt beschreibt einen Erwartungshorizont für PRA 2/LEK 2. Vor der Abgabe sollte jeder Abschnitt nachweisbar auf diese Fragen antworten:
| Kompetenzbereich | Selbstcheck vor der Abgabe |
|---|---|
| Know-how | Ist das Arbeitssystem nachvollziehbar abgegrenzt? Wurden Einwirkungen vollständig genug ermittelt, passende Modelle und Verfahren begründet angewandt und Ziele aus der Beurteilung abgeleitet? |
| Umgang mit Anderen | Sind Führungskraft und betriebliche Beteiligte erkennbar eingebunden? Ist die Kommunikation adressaten-, lösungs- und prozessorientiert dokumentiert? |
| Umgang mit sich selbst | Werden eigene Rolle, Planung, Entscheidungen, Unsicherheiten, Konflikte und Lernpunkte konkret reflektiert? |
| Prozessqualität | Ist das Vorgehen strategisch, kooperativ und als Teil eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses nachvollziehbar? |
| Form | Sind die drei Teile vollständig, konsistent, verständlich und über nummerierte Verweise mit den Anlagen verbunden? |
Nicht die Zahl der Seiten entscheidet, sondern die sichtbare Kompetenz. Ein dicker Anhang kann fehlende Begründungen im Haupttext nicht ausgleichen.
PDF, Quellen, Datenschutz und KI
In der öffentlichen DGUV-Lernwelt können Bericht an die Führungskraft, Praktikumsreport und Anlagen einzeln oder als gemeinsame PDF-Datei im Prüfungscenter hochgeladen werden. Zusätzlich sollen Ergebnis und spätere Bewertung im Portfolio gesichert werden. Prüfen Sie diese Punkte für Ihren Kurs:
- geforderte Dateiformate, Dateigröße, Dateinamen und Upload-Ziel
- Vollständigkeit, Inhaltsverzeichnis, Seitenzahlen und klickbare Anlagenverweise
- Lesbarkeit von Tabellen, Skizzen und Bildern nach dem PDF-Export
- korrekte Quellenangaben und klare Trennung zwischen Befund, Quelle und eigener Bewertung
- Pseudonymisierung von Beschäftigten sowie Entfernung unnötiger Personen- und Gesundheitsdaten
- betriebliche Freigabe für Fotos, Grundrisse, Kennzahlen und vertrauliche Informationen
- lokale Sicherung von Abgabe, Empfangsbestätigung, Rückmeldung und finaler Fassung
Die §§ 5 ArbSchG und 6 ArbSchG bilden den gesetzlichen Rahmen für Beurteilung und Dokumentation im Betrieb. Die spätere beratende Rolle der Sifa ergibt sich insbesondere aus § 6 ASiG; die Anforderungen an die Fachkunde behandelt § 7 ASiG. Diese Rechtsgrundlagen ersetzen keine methodische Begründung im konkreten Projekt.
Bei KI-Werkzeugen gilt besondere Vorsicht. Die Prüfungsordnung der DGUV Akademie wertet Betrug oder einen entsprechenden Versuch als nicht bestanden. Klären Sie deshalb vorab, ob und wofür KI erlaubt ist. Lassen Sie keine Beobachtung, Gesprächsaussage, Quelle oder Messzahl generieren. Ein Sprachwerkzeug kann allenfalls innerhalb der erlaubten Regeln beim Strukturieren oder Prüfen helfen; die fachliche Analyse und Eigenleistung müssen erkennbar Ihre sein.
Häufige Fehler bei LEK 2
- Alten Bericht kopieren: Modell, Träger, Betrieb und Bewertung können nicht übertragbar sein.
- Thema zu groß wählen: Ein ganzer Standort lässt sich nicht sauber abgrenzen und in der vorgesehenen Zeit beurteilen.
- Nur Gefahren aufzählen: Belastungen, Ressourcen, betrieblicher Kontext und fachliche Bewertung fehlen.
- Beurteilungsverfahren nicht begründen: Eine Zahl oder Ampelfarbe ohne Bewertungsmaßstab ist nicht nachvollziehbar.
- Maßnahmen vorwegnehmen: PRA 2 endet im DGUV-Modell mit priorisierten Arbeitsschutzzielen; Gestaltung folgt in PRA 3.
- Führungskraft nur erwähnen: Kooperation und adressatengerechte Beratung müssen aus dem Vorgehen sichtbar werden.
- Report und Managementbericht verdoppeln: Beide Teile haben unterschiedliche Adressaten und Funktionen.
- Anlagen ohne Verweis anhängen: Jeder Nachweis braucht eine klare Beziehung zu einer Aussage im Bericht.
- PDF ungeprüft hochladen: abgeschnittene Tabellen, unlesbare Scans oder fehlende Seiten können eine fachlich gute Arbeit schwächen.
- Vertrauliche Daten offenlegen: Prüfungsabgabe, Portfolio und betriebliche Weitergabe brauchen Datenschutz und Freigaben.
Abgabe-Checkliste für den Sifa Praktikumsbericht
- aktuelle Aufgabenstellung und Prüfungsordnung des eigenen Trägers verwendet
- Thema und Arbeitssystem mit der Lernbegleitung vereinbart
- Systemgrenze, Schnittstellen und Beteiligte eindeutig beschrieben
- Gefährdungen, Belastungen und Ressourcen mit Belegen ermittelt
- Beurteilungsverfahren für jede relevante Einwirkung begründet
- Arbeitsschutzziele aus den Ergebnissen abgeleitet und priorisiert
- Bericht an die Führungskraft adressatengerecht formuliert
- Praktikumsreport zeigt Vorgehen, Kooperation, Rolle und Reflexion
- Anlagen nummeriert und aus dem Text eindeutig referenziert
- keine spätere Gestaltung oder Wirksamkeitskontrolle als erledigt behauptet
- Quellen, Rechte, Datenschutz und betriebliche Freigaben geprüft
- PDF vollständig, lesbar und fristgerecht am richtigen Ort abgegeben
Offizielle Quellen und fachliche Grenze
Maßgeblich für die hier dargestellte aktuelle DGUV-Variante sind die Lehrgangsseite der DGUV Akademie, ihre Lehrgangsbeschreibung und Prüfungsordnung 2026 sowie die öffentliche Sifa-Lernwelt zu PRA 2. Die BAuA erläutert den übergeordneten Qualifizierungsrahmen. Ein anderer anerkannter Lehrgangsträger kann Details anders regeln.
Stand dieser Einordnung: 8. August 2026. ArbeitsschutzPilot stellt keine Prüfungsaufgabe, bewertet keine LEK und ersetzt weder Lernbegleitung noch betriebliche Fachberatung. Die Software kann später helfen, betriebliche Nachweise und offene Aufgaben zu organisieren. Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit, eine Sifa 3.0 Ausbildung online und die spätere Bestellung sind eigene Themen und bleiben bewusst außerhalb dieser LEK-2-Anleitung.