Rohstoffbezug von Asbestarbeiten trennen
TRGS 517 sollte nicht einfach unter TRGS 519 mitlaufen. Die Suche betrifft potenziell asbesthaltige mineralische Rohstoffe und daraus hergestellte Gemische oder Erzeugnisse.
- Rohstoff, Produkt oder Tätigkeit beschreiben
- Befunde und fachkundige Bewertung ablegen
- Schutzmaßnahmen und Unterweisung verknüpfen
- Änderungen und neue Erkenntnisse als Review markieren
Schnittstelle zu TRGS 519 und TRGS 521
Die Abgrenzung ist wichtig, damit Betriebe die richtige Quelle dokumentieren und Asbestarbeiten nicht mit Rohstoff- oder Erzeugnisfragen vermischen.
- TRGS 517 für potenziell asbesthaltige mineralische Rohstoffe
- TRGS 519 für Asbestarbeiten
- TRGS 521 für alte Mineralwolle
- TRGS 524 für kontaminierte Bereiche
Offizielle Grundlagen zu TRGS 517
Die Inhalte orientieren sich an der offiziellen BAuA-Quelle zur TRGS 517 sowie an den angrenzenden Regeln TRGS 519 und TRGS 521. Materialbewertung, Probenahme und Schutzmaßnahmen müssen fachkundig erfolgen.
- BAuA TRGS 517 als Quelle für potenziell asbesthaltige mineralische Rohstoffe
- fachkundige Prüfung bei Probenahme, Bewertung, Schutzmaßnahmen und Entsorgung
- keine Anleitung für Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien
- klare Abgrenzung zu TRGS 519 und TRGS 521 dokumentieren