Rohstoffbezug von Asbestarbeiten trennen

TRGS 517 sollte nicht einfach unter TRGS 519 mitlaufen. Die Suche betrifft potenziell asbesthaltige mineralische Rohstoffe und daraus hergestellte Gemische oder Erzeugnisse.

  • Rohstoff, Produkt oder Tätigkeit beschreiben
  • Befunde und fachkundige Bewertung ablegen
  • Schutzmaßnahmen und Unterweisung verknüpfen
  • Änderungen und neue Erkenntnisse als Review markieren

Schnittstelle zu TRGS 519 und TRGS 521

Die Abgrenzung ist wichtig, damit Betriebe die richtige Quelle dokumentieren und Asbestarbeiten nicht mit Rohstoff- oder Erzeugnisfragen vermischen.

  • TRGS 517 für potenziell asbesthaltige mineralische Rohstoffe
  • TRGS 519 für Asbestarbeiten
  • TRGS 521 für alte Mineralwolle
  • TRGS 524 für kontaminierte Bereiche

Offizielle Grundlagen zu TRGS 517

Die Inhalte orientieren sich an der offiziellen BAuA-Quelle zur TRGS 517 sowie an den angrenzenden Regeln TRGS 519 und TRGS 521. Materialbewertung, Probenahme und Schutzmaßnahmen müssen fachkundig erfolgen.

  • BAuA TRGS 517 als Quelle für potenziell asbesthaltige mineralische Rohstoffe
  • fachkundige Prüfung bei Probenahme, Bewertung, Schutzmaßnahmen und Entsorgung
  • keine Anleitung für Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien
  • klare Abgrenzung zu TRGS 519 und TRGS 521 dokumentieren