BGHW-Betreuungsform wählen

Die BGHW stellt die alternative Betreuung der Regelbetreuung gegenüber. Welche Form passt, hängt von Beschäftigtenzahl, Betrieb und Fähigkeit zur eigenen Arbeitsschutzorganisation ab.

  • BGHW-Zuständigkeit und Beschäftigtenzahl prüfen
  • Fernlehrgang und Fortbildung einordnen
  • Regelbetreuung als Alternative vergleichen
  • Entscheidung und Nachweise dokumentieren

Gefährdungsbeurteilung als Grundlage

Nach BGHW-Informationen dient die Gefährdungsbeurteilung als Basis, um zu erkennen, ob arbeitsmedizinische oder sicherheitstechnische Beratung benötigt wird.

  • Tätigkeiten und Risiken konkret erfassen
  • Beratungsbedarf markieren
  • Maßnahmen mit Verantwortlichen anlegen
  • Review bei neuen Gefährdungen setzen

ArbeitsschutzPilot nutzen

Die Software hilft, Fernlehrgangsnachweise, Gefährdungsbeurteilungen, Maßnahmen und Fortbildungsfristen zusammenzuhalten.

  • BGHW-Nachweise zentral ablegen
  • offene Arbeitsschutzaufgaben priorisieren
  • externe Beratung als Vorgang dokumentieren
  • Berichte für interne und externe Prüfungen vorbereiten

Quellen und Grenzen bei unternehmermodell bghw

Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.

  • ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
  • BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
  • fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
  • keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität