Brandschutz-Unterweisungsvorlage herunterladen
Die Vorlage ist eine ausfüllbare Arbeitshilfe, kein fertiges Standardskript. Ergänzen Sie vor der Unterweisung die standortbezogenen Angaben und entfernen Sie keine für Ihren Betrieb notwendigen Inhalte.
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Die Word-Datei lässt sich in Microsoft Word oder einer kompatiblen Textverarbeitung bearbeiten. Das PDF ist für Ausdruck, handschriftliche Vorbereitung und Ablage gedacht. Beide Dateien haben acht A4-Seiten und denselben redaktionellen Stand vom 11. August 2026.
Was die achtseitige Vorlage abdeckt
Viele frei zugängliche Muster bleiben bei einer Themenliste und einer Unterschriftentabelle stehen. Für die betriebliche Anwendung fehlen dann Standortbezug, eine echte Fluchtwegbegehung, Verständnisprüfung und Maßnahmenverfolgung. Diese Vorlage verbindet deshalb acht Bausteine:
| Baustein | Ergebnis |
|---|---|
| 1. Unternehmensfassung | Standort, Zielgruppe, Anlass, Termin, unterweisende Person und Freigabe sind eindeutig. |
| 2. Vorbereitungsunterlagen | Gefährdungsbeurteilung, Alarmplan, Brandschutzordnung und Flucht- und Rettungsplan sind versioniert. |
| 3. Brandverhütung und Alarm | Betriebliche Zündquellen, Schutzregeln, Alarmierung und Notruf werden konkretisiert. |
| 4. Fluchtwegbegehung | Beschäftigte finden Hauptweg, Alternativweg, Notausgang und Sammelstelle am realen Standort. |
| 5. Feuerlöscher und Rollen | Theorie für alle wird sauber von der Ausbildung der Brandschutzhelfer getrennt. |
| 6. Verständnis und Maßnahmen | Szenarien prüfen die Handlungssicherheit; offene Punkte erhalten Verantwortliche und Frist. |
| 7. Teilnahmenachweis | Inhalt, Methode, Sprache, Ergebnis und Teilnehmerstatus werden nachvollziehbar festgehalten. |
| 8. Freigabe und Fortschreibung | Nächster Regeltermin, Änderungsanlässe, Versionshistorie und Quellen schließen den Prozess ab. |
Wie oft ist die Brandschutz-Unterweisung erforderlich?
Die aktuelle ASR A2.2 der BAuA verlangt in Abschnitt 7.2, alle Beschäftigten vor Aufnahme der Beschäftigung, bei Veränderung ihres Tätigkeitsbereichs und danach in angemessenen Abständen, mindestens jedoch jährlich, über die nach der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Brandschutzmaßnahmen zu unterweisen. Die Fassung wurde zuletzt 2025 geändert.
Für Fluchtwege ergänzt die ASR A2.3: Beschäftigte müssen mindestens jährlich über Verlauf, Benutzung und Kennzeichnung der Fluchtwege sowie über das Verhalten im Gefahrenfall unterwiesen werden. Eine Begehung der Fluchtwege soll die Unterweisung unterstützen.
Ein Jahresintervall ist damit die Obergrenze für die regelmäßige Wiederholung, nicht der einzige Anlass. Eine frühere Aktualisierung ist zum Beispiel sinnvoll oder erforderlich bei:
- Aufnahme der Tätigkeit oder Wechsel in einen anderen Bereich,
- Umbau, geänderter Raumnutzung oder neuen Fluchtwegen,
- neuen Stoffen, Akkus, Maschinen oder Heißarbeiten,
- geänderter Alarmierung, Sammelstelle oder Zuständigkeit,
- einem Brandereignis, Beinaheereignis oder erkannten Wissensdefizit,
- neuen Personengruppen mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Rechtliche Grundlage und betrieblicher Bezug
§ 12 Arbeitsschutzgesetz verlangt eine ausreichende und angemessene Unterweisung während der Arbeitszeit. Sie muss auf Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich ausgerichtet und an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein. § 6 Arbeitsstättenverordnung nennt ausdrücklich Brandverhütung, Verhalten im Brandfall sowie die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge.
Eine Vorlage kann diese Anforderungen strukturieren, aber die notwendige betriebliche Beurteilung nicht vorwegnehmen. Ausgangspunkt bleiben die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, die tatsächliche Arbeitsstätte und die dort freigegebenen Notfallunterlagen. Prüfen Sie auch, ob ergänzende Vorgaben aus Bauordnungsrecht, Genehmigung, Versicherung, Gefahrstoffrecht oder einer behördlichen Auflage gelten.
Vorbereitung: diese Angaben vorab prüfen
Tragen Sie keine Vermutung in die Unterweisung ein. Gehen Sie den Bereich vorher ab und gleichen Sie die Vorlage mit den freigegebenen Unterlagen ab:
- Welche Brandgefährdungen und Zündquellen bestehen im konkreten Arbeitsbereich?
- Woran erkennen Beschäftigte den Alarm, und wer löst ihn wie aus?
- Welche Adresse, Zufahrt und besonderen Gefahren sind beim Notruf 112 zu nennen?
- Wo verlaufen Haupt- und alternativer Fluchtweg, und lassen sich die Notausgänge öffnen?
- Wo liegt die Sammelstelle, und wie wird dort mit fehlenden Personen umgegangen?
- Wer unterstützt Besucher, Fremdfirmen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität?
- Welche Feuerlöscheinrichtungen sind vorhanden, frei zugänglich und für welche Gefahren vorgesehen?
- Welche betrieblichen Regeln gelten für Aufzüge, Brandschutztüren, Akkus, Heißarbeiten oder Gefahrstoffe?
Diese Prüfung verhindert ein häufiges Qualitätsproblem: Eine formal vollständige Unterweisung nennt zwar allgemeine Regeln, führt Beschäftigte im Ernstfall aber nicht sicher durch ihr eigenes Gebäude.
Durchführung in sieben Schritten
1. Lernziel und Einsatzgrenze erklären
Beginnen Sie mit dem Ziel: Jede Person soll Alarm auslösen, sicher fliehen, die Sammelstelle finden und betriebliche Brandverhütungsregeln anwenden können. Erklären Sie zugleich, dass ein Löschversuch nur ohne Eigengefährdung und mit freiem Rückweg infrage kommt.
2. Betriebliche Brandgefahren zeigen
Nutzen Sie Beispiele aus dem Bereich, etwa elektrische Geräte, Lithium-Ionen-Akkus, brennbare Abfälle, Heißarbeiten oder blockierte Brandschutztüren. Die allgemeinen Inhalte und den breiteren Ablauf erläutert die Seite Brandschutz-Unterweisung; diese Seite bleibt bewusst bei Vorlage und Anwendung.
3. Alarmierung und Notruf üben
Lassen Sie Beschäftigte erklären, wie sie intern alarmieren und den Notruf 112 absetzen. Die DGUV Information 205-001 empfiehlt, Ort, Ereignis, anrufende Person, Zahl der Betroffenen und besondere Gefahren strukturiert zu nennen und auf Rückfragen zu warten. Zuständigkeitsfragen dürfen die Alarmierung nicht verzögern.
4. Fluchtweg tatsächlich begehen
Gehen Sie Haupt- und Alternativweg bis zur Sammelstelle. Zeigen Sie Alarmgeber, Notausgänge und Flucht- und Rettungsplan. Beschäftigte sollten die Stationen selbst benennen können. Für eine vertiefte, eigene Arbeitsdatei zur Räumung dient die Unterweisung-Fluchtwege-Vorlage.
5. Feuerlöscheinrichtungen einordnen
Zeigen Sie Standort und Kennzeichnung der vorhandenen Einrichtungen. Besprechen Sie Alarmierung, freien Rückweg, Abbruchkriterien und betriebliche Besonderheiten. Die allgemeine Theorie macht Beschäftigte nicht zu Brandschutzhelfern.
6. Verständnis mit Szenarien prüfen
Fragen Sie nicht nur, ob alles verstanden wurde. Geben Sie kurze Situationen vor: Wo lösen Sie hier Alarm aus? Welchen alternativen Weg nehmen Sie? Wann brechen Sie einen Löschversuch ab? Unsichere Antworten führen zu Nachschulung oder einer konkreten Korrekturmaßnahme.
7. Fassung, Ergebnis und offene Punkte dokumentieren
Halten Sie Zielgruppe, Standort, Unterlagenversion, behandelte Inhalte, Methode, Sprache, Ergebnis der Verständnisprüfung und Teilnahme fest. Eine offene Brandschutztür, unklare Sammelstellenregel oder sprachliche Barriere erhält Verantwortliche, Frist und Wirksamkeitskontrolle.
Allgemeine Unterweisung und Brandschutzhelfer trennen
Die allgemeine Brandschutz-Unterweisung betrifft alle Beschäftigten. Brandschutzhelfer übernehmen eine zusätzliche betriebliche Funktion. Nach DGUV Information 205-023 gehören zu ihrer Ausbildung fachkundige Theorie und eine praktische Übung mit einer geeigneten Feuerlöscheinrichtung. Hinzu kommt die Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich.
Die Teilnehmerliste dieser Vorlage ist daher ausdrücklich kein Brandschutzhelfer-Zertifikat. Wie die erforderliche Zahl aus der Gefährdungsbeurteilung ermittelt wird, behandelt die Seite Brandschutzhelfer-Pflicht. Der Gesamtzusammenhang aus baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen liegt im Themenbereich betrieblicher Brandschutz.
Was ein belastbarer Nachweis enthält
Ein Nachweis soll später erkennen lassen, was tatsächlich vermittelt und geprüft wurde. Sinnvolle Angaben sind:
- Unternehmen, Standort, Bereich und Zielgruppe,
- Datum, Dauer, Anlass und unterweisende Person,
- verwendete Fassung von Gefährdungsbeurteilung, Plänen und Brandschutzordnung,
- behandelte Themen und durchgeführte Fluchtwegbegehung,
- Unterrichtsmethode, Sprache und eingesetzte Verständnishilfen,
- Ergebnis von Verständnischeck oder Szenario,
- Teilnehmerstatus, Nachschulung und offene Maßnahmen,
- Freigabe, nächster Termin und Versionshistorie.
Die Rechtslage schreibt nicht für jeden Betrieb eine identische Unterschriftentabelle vor. Ein dokumentierter Prozess ist aussagekräftiger als eine isolierte Signatur. Grundlagen und Varianten erklärt der Beitrag Unterweisungsnachweis. Für nicht brandschutzspezifische Themen bleibt die allgemeine Unterweisung-Arbeitsschutz-Vorlage die passendere Clusterseite.
Qualitätscheck vor der Freigabe
Die Vorlage ist einsatzbereit, wenn alle folgenden Fragen mit Ja beantwortet werden können:
- Stimmen Alarmweg, Notrufangaben, Fluchtwege und Sammelstelle mit dem Standort überein?
- Sind Tätigkeiten, Gefahren, Zielgruppe und besonderer Hilfebedarf berücksichtigt?
- Wurde der tatsächliche Fluchtweg vor der Unterweisung kontrolliert?
- Ist klar, was alle Beschäftigten wissen müssen und was nur ausgebildete Brandschutzhelfer dürfen?
- Können die Beschäftigten Kernhandlungen selbst erklären oder zeigen?
- Haben Feststellungen einen Verantwortlichen, eine Frist und eine Kontrolle?
- Ist die verwendete Dokumentenfassung eindeutig und der nächste Prüfanlass festgelegt?
Digital planen, nachhalten und exportieren
Die Downloads funktionieren unabhängig von ArbeitsschutzPilot. Wer mehrere Standorte, Fristen und Teilnehmer steuert, kann die Inhalte in ArbeitsschutzPilot als wiederkehrenden Workflow abbilden: Zielgruppe zuordnen, Unterweisung terminieren, offene Teilnahmen nachhalten und Nachweise exportieren. Das ist ein Produktangebot unseres Unternehmens, keine rechtliche Voraussetzung für eine wirksame Unterweisung.
Quellenstand und Grenzen
Die Redaktion hat für diese Fassung insbesondere ArbSchG, Arbeitsstättenverordnung, ASR A2.2, ASR A2.3, DGUV Vorschrift 1 sowie die DGUV Informationen 205-001 und 205-023 geprüft. Maßgeblich bleiben die aktuellen amtlichen Fassungen und die konkrete Gefährdungsbeurteilung. Die Vorlage ersetzt weder Rechtsberatung noch Brandschutzplanung, behördliche Abstimmung oder die Ausbildung von Brandschutzhelfern.