Vorsorge, Untersuchung und Eignung trennen
Suchende verwenden die Begriffe oft gemischt. Für den Betrieb ist entscheidend, ob arbeitsmedizinische Vorsorge, Eignungsbeurteilung oder ein anderer Termin gemeint ist.
- Tätigkeit und Gefährdung beschreiben
- ArbMedVV und Gefährdungsbeurteilung prüfen
- Betriebsarzt einbinden
- medizinische Befunde getrennt halten
Dokumentation bewusst begrenzen
Ein Arbeitsschutztool sollte keine Patientenakte werden. Sinnvoll sind Anlass, Status, Zuständigkeit, Terminbezug und Review.
- Vorsorgeanlass oder Angebot dokumentieren
- Terminstatus statt Befundtext führen
- Zugriff auf sensible Informationen begrenzen
- Review bei Tätigkeitsänderung setzen
Quellen und Grenzen bei arbeitsmedizinische untersuchung
Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.
- ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
- BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
- fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
- keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität