Aufzug als Anlage und digitales System betrachten

Die Vorlage sollte nicht nur die klassische Prüfung der Aufzugsanlage erfassen. Bei modernen Anlagen können Fernzugänge, Updates, Steuerungen, Schnittstellen und sicherheitsrelevante Funktionen zusätzliche Abstimmung erfordern.

  • Aufzugsanlage, Standort und Betreiberrolle benennen
  • sicherheitsrelevante Funktionen und Steuerungen markieren
  • Fernzugang, Wartung und Update-Prozesse erfassen
  • Zuständigkeiten zwischen Betreiber, Wartung, IT und Arbeitsschutz klären

TRBS 1115 in die BetrSichV-Dokumentation einordnen

Cybersecurity wird im Arbeitsschutz nicht als allgemeine IT-Liste behandelt. Relevant ist der Bezug zur sicheren Verwendung des Arbeitsmittels und zur Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung.

  • mögliche digitale Einflüsse fachkundig beschreiben
  • Prüfberichte, Wartungsnachweise und Änderungen verknüpfen
  • Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen führen
  • Review bei Modernisierung, Störung, Update oder Dienstleisterwechsel auslösen

PDF-Vorlage und Maßnahmenstatus trennen

Ein PDF ist als Nachweis hilfreich, darf aber offene Maßnahmen nicht verstecken. ArbeitsschutzPilot kann die Aufzugsakte mit Prüfungen, Mängeln, Maßnahmen, Review und Verantwortlichkeiten verbinden.

  • aktuelle Version und Exportdatum sichtbar halten
  • technische Details und Zugangsdaten nicht unnötig speichern
  • offene Punkte aus Prüfbericht oder Wartung nachverfolgen
  • Fachstellen für technische Security-Bewertung einbinden

Quellen und Grenzen bei gefährdungsbeurteilung cybersicherheit aufzug vorlage

Die Inhalte orientieren sich an TRBS 1115, BetrSichV, Aufzugsanlagen-Prüfpflichten und der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Die Seite ersetzt keine zugelassene Überwachungsstelle, keine Wartungsfirma, keine IT-Sicherheitsprüfung und keine behördliche Einordnung.

  • TRBS 1115 für Cybersicherheit bei sicherheitsrelevanten Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen
  • BetrSichV § 3 für Gefährdungsbeurteilung bei Arbeitsmitteln
  • Anhang 2, § 15 und § 16 BetrSichV für Aufzugsanlagen und Prüfungen
  • fachkundige Zusammenarbeit zwischen Betreiber, Wartung, IT und Arbeitsschutz