Aufzugsanlage als eigenes Prüfobjekt führen
Ein Aufzug sollte im Arbeitsschutz nicht nur als Gebäudeteil auftauchen. Für Prüfmanagement und Nachweise braucht es eine eigene Anlagenakte.
- Aufzug und Standort eindeutig erfassen
- Prüffristen und Prüfstelle dokumentieren
- Prüfberichte, Mängel und Maßnahmen ablegen
- Notfallorganisation und Zuständigkeiten sichtbar halten
Mängel und Fristen konsequent nachhalten
Prüfberichte helfen nur, wenn Auflagen und Mängel bis zur Erledigung verfolgt werden. Offene Punkte sollten deshalb nicht im PDF verschwinden.
- Mängel als Maßnahmen mit Frist anlegen
- Nutzungseinschränkungen dokumentieren
- nächste Prüfung automatisch vormerken
- Review bei Umbau, Modernisierung oder Störung auslösen
Verbindung zu Anhang 2, § 15 und § 16
Für Aufzüge sollten die Prüfvorschriften aus Anhang 2, die Prüfung vor Inbetriebnahme nach § 15 und die wiederkehrende Prüfung nach § 16 zusammengeführt werden.
- Erstprüfung und wiederkehrende Prüfung getrennt dokumentieren
- letzte Prüfberichte mit Mängelstatus verbinden
- Notfallorganisation und Zuständigkeiten regelmäßig prüfen
- Quelle und Stand der Betriebssicherheitsverordnung dokumentieren
Offizielle Quellen und Einordnung
Die Inhalte orientieren sich an der BetrSichV, Anhang 2 sowie §§ 15, 16 und 18. ArbeitsschutzPilot unterstützt Anlagenakten, Fristen und Mängelverfolgung; Prüfung und Einstufung müssen durch geeignete Stellen erfolgen.
- Anhang 2 BetrSichV als Prüfvorschriftenquelle
- § 15 BetrSichV für Prüfung vor Inbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme
- § 16 BetrSichV für wiederkehrende Prüfungen
- § 18 BetrSichV für mögliche Erlaubnispflichten bei bestimmten Anlagen