Gefährdungsbeurteilung Kran als ausfüllbare PDF kostenlos herunterladen

Die Datei umfasst neun A4-Seiten, 63 kranspezifische Prüffragen und 244 Formularfelder. Alle Statusfelder beginnen offen. Die Vorlage ist eine redaktionelle Arbeitshilfe, kein amtliches Formular und keine pauschale Einsatzfreigabe.

Kurzantwort: Was muss vor einem Kranhub bewertet werden?

Vor der Verwendung eines Krans sind Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung und Arbeitsgegenstand gemeinsam zu betrachten. Das verlangt § 3 BetrSichV ausdrücklich. Eine belastbare Gefährdungsbeurteilung beantwortet deshalb mindestens diese Fragen:

  • Passt Kranart, Tragfähigkeit, Ausladung und Hubhöhe zur Aufgabe?
  • Sind Gewicht, Schwerpunkt und Anschlagpunkte der Last verlässlich bekannt?
  • Sind Lastaufnahme- und Anschlagmittel geeignet, geprüft und nicht ablegereif?
  • Ist der Lastweg frei und der Gefahrenbereich gegen Zutritt gesichert?
  • Haben Kranführer und Anschläger freie Sicht oder eindeutige Signale?
  • Ist der Kran richtig aufgestellt, abgestützt und technisch einsatzbereit?
  • Sind Wind, Freileitungen, Verkehr und parallele Arbeiten berücksichtigt?
  • Sind Befähigung, Einweisung, Beauftragung, Prüfung und Mängelstatus nachgewiesen?
  • Liegt bei Tandemhub, Personenbeförderung oder ungewöhnlicher Last eine zusätzliche Fachplanung vor?

Die PDF führt diese Entscheidungen zusammen. Sie hält aber die Nachweisarten bewusst getrennt: Gefährdungsbeurteilung, Kranprüfung, Betriebsanweisung, Unterweisung und Hubplan erfüllen unterschiedliche Aufgaben.

Was enthält die Kran-PDF?

Seite Prüfschwerpunkt Dokumentiertes Ergebnis
1 Kranprofil und Geltungsbereich Kranart, Einsatzgrenzen und erforderliche Zusatzmodule
2 Einsatzplanung, Aufstellung und Umgebung Standsicherheit, Hindernisse, Wetter und Koordination
3 Kran, Steuerung und technischer Zustand tägliche Kontrolle, Sicherheitseinrichtungen und Prüfstatus
4 Last, Lastaufnahme- und Anschlagmittel Gewicht, Schwerpunkt, Tragfähigkeit und Probehub
5 Lastweg, Gefahrenbereich und Kommunikation Absperrung, Sicht, Signale und sichere Ablage
6 Kranführer, Anschläger und Aufsicht Rollen, Befähigung, Einweisung und Beauftragung
7 Sonderhübe und Zusatzmodule Hubplan, Tandemhub, Wind, Freileitung und Personenbeförderung
8 Störung, Stillsetzung und Lernschleife Notfall, Sperrung, Wiederfreigabe und Aktualisierung
9 Maßnahmen und Wirksamkeitsprüfung Verantwortung, Termin, Status und Einsatzentscheidung

Jede Prüffrage hat drei Felder: Risiko, Status und Nachweis oder Maßnahme. „Nicht anwendbar“ ist möglich, muss aber begründet werden. Ein fehlender Tandemhub kann so sauber ausgegrenzt werden; ein geplanter Tandemhub verlangt dagegen eine eigene Berechnung, Führung und Freigabe.

So verwenden Sie das Muster in sieben Schritten

1. Kran und Hub eindeutig abgrenzen

Dokumentieren Sie Kran-ID, Hersteller, Typ, Baujahr, Tragfähigkeit, Einsatzort und verantwortliche Einsatzleitung. Markieren Sie, ob zum Beispiel Fahrzeugkran, Turmdrehkran, Brückenkran oder Lkw-Ladekran eingesetzt wird. Eine Sammelbeurteilung für „alle Krane“ ist nur tragfähig, wenn Einsatzbedingungen und Gefährdungen tatsächlich vergleichbar sind.

2. Lastdaten vor der Auswahl bestätigen

Schätzen Sie schwere oder asymmetrische Lasten nicht nach Augenmaß. Gewicht, Schwerpunkt, Form, Inhalt, Stabilität und geeignete Anschlagpunkte entscheiden über Kran, Ausladung und Anschlagart. Sind wesentliche Angaben offen, bleibt auch die Einsatzfreigabe offen.

3. Einsatzort und Lastweg begehen

Prüfen Sie Aufstellfläche, Boden, Fundamente, Abstützung, Gebäude, Gerüste, Freileitungen, Verkehrswege und benachbarte Arbeitsbereiche. Legen Sie Aufnahmeort, vollständigen Lastweg und Ablageort fest. Bedingungen, die erst bei schwebender Last auffallen, kommen zu spät.

4. Risiko vor und nach Maßnahmen bewerten

Die Vorlage nutzt die kompakte Stufung N/M/H. Definieren Sie im Betrieb, wie Schadensschwere, Wahrscheinlichkeit und Exposition darin einfließen. Ein hohes akutes Risiko wird sofort gesichert oder der Hub gestoppt. Nach Umsetzung ist zu prüfen, ob das verbleibende Risiko vertretbar ist.

5. Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip festlegen

Vermeiden Sie den gefährlichen Hub, wenn ein sichereres Verfahren möglich ist. Danach folgen technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen. Eine mündliche Warnung ersetzt weder eine wirksame Absperrung noch ein geeignetes Lastaufnahmemittel oder die sichere Aufstellung.

6. Verantwortliche, Termin und Zwischenzustand dokumentieren

„Vor dem Hub klären“ ist keine steuerbare Maßnahme. Benennen Sie verantwortliche Rolle, Termin und erforderliche Zwischenmaßnahme. Seite 9 verbindet diese Angaben mit dem Wirksamkeitsnachweis und der abschließenden Einsatzentscheidung nach § 6 ArbSchG.

7. Bei Änderungen neu freigeben

Neue Last, andere Ausladung, wechselnder Untergrund, stärkerer Wind, geänderter Lastweg, ein Mangel oder eine andere Kransteuerung können die Beurteilung verändern. Stoppen Sie den Ablauf, aktualisieren Sie die betroffenen Punkte und geben Sie den Hub erst danach erneut frei.

Fünf Kranrisiken, die allgemeine Vorlagen zu grob behandeln

1. Tragfähigkeit ist von mehr als dem Lastgewicht abhängig

Die Nenntragfähigkeit allein beantwortet nicht, ob ein Hub zulässig ist. Ausladung, Auslegerkonfiguration, Abstützung, Anschlagwinkel, dynamische Einflüsse und Herstellergrenzen verändern die nutzbare Tragfähigkeit. Maßgeblich sind die Unterlagen des konkreten Krans und der geplante Betriebszustand. Die PDF verlangt diese Angaben, berechnet aber keine Traglasttabelle nach.

2. Lastaufnahme- und Anschlagmittel sind eigene Arbeitsmittel

Seile, Ketten, Hebebänder und Rundschlingen verbinden die Last mit dem Kran. Traversen, Greifer, Magnete oder Vakuumheber nehmen die Last auf. Auswahl, Kennzeichnung, Tragfähigkeit, Prüfstatus und Ablegereife müssen jeweils passen. Die DGUV Regel 109-017 bündelt die organisatorischen Pflichten und Hinweise zur sicheren Verwendung.

Prüfen Sie zusätzlich, ob die Verbindung form- oder kraftschlüssig wirkt. Bei kraftschlüssiger Aufnahme – etwa allein durch Magnet-, Saug- oder Reibungskraft – dürfen Lasten nicht über ungeschützte Personen geführt werden. Die allgemeine Prüfung und Ablegereife vertieft die separate Seite Anschlagmittel-Prüfung.

3. Der Gefahrenbereich bewegt sich mit der Last

Eine Markierung nur unter dem Kran reicht selten. Gefahren entstehen im Aufnahmebereich, entlang des Fahr- und Schwenkwegs, an Quetschstellen und am Ablageort. Sperren Sie den vollständigen Bereich und koordinieren Sie Fußgänger, Fahrzeuge und andere Arbeitsgruppen. Nach der DGUV Vorschrift 52 sollen Lasten grundsätzlich nicht über Personen hinweggeführt werden; bei bestimmten kraftschlüssigen Aufnahmen ist dies ausdrücklich verboten.

4. Sicht und Kommunikation brauchen eine Abbruchregel

Kann der Kranführer Last oder Lastaufnahmeeinrichtung nicht sicher beobachten, ist eine eindeutige Einweisung erforderlich. Kranführer und Einweiser vereinbaren Signale, Funkkanal und ein für alle verständliches Stopp-Signal. Widersprüchliche Zeichen, Funkausfall oder verlorener Sichtkontakt führen zum sicheren Halt – nicht zum Raten.

Die DGUV Information 209-012 für Kranführer und die DGUV Information 209-013 für Anschläger erläutern die Rollen praxisnah. Für Schulungsinhalt und Nachweis bleibt die Unterweisung Kranführer Vorlage zuständig; die Gefährdungsbeurteilung übernimmt diesen Intent nicht.

5. Sonderhübe beginnen mit „nicht freigegeben“

Tandemhübe, schwere oder großflächige Lasten, Arbeit nahe Freileitungen oder Bahn, Montage und Umbau sowie Betrieb außerhalb dokumentierter Windgrenzen brauchen zusätzliche Fachplanung. Personenbeförderung oder Personensicherung am Kran ist kein normaler Kranbetrieb. Die PDF markiert solche Merkmale auf Seite 1 und verhindert damit eine beiläufige Freigabe im allgemeinen Fragenkatalog.

Gefährdungsbeurteilung, Prüfung und Unterweisung trennen

Nachweis Kernfrage Zuständige Vertiefung
Gefährdungsbeurteilung Welche Gefährdungen entstehen beim konkreten Einsatz und welche Maßnahmen sind erforderlich? diese Seite und PDF
Kranprüfung Ist der technische Zustand für Prüfart und Kranart ordnungsgemäß nachgewiesen? UVV-Prüfung Kran
befähigte Person / Prüfsachverständige Wer darf die konkrete Prüfung durchführen? Befähigte Person für Krane
Betriebsanweisung Welche verständlichen Betriebs- und Verhaltensregeln gelten? Betriebsanweisung Kran
Unterweisung und Beauftragung Wer wurde wozu befähigt, eingewiesen und beauftragt? Unterweisung Kranführer

Die Prüffristen dürfen nicht aus einer generischen Vorlage abgeleitet werden. Anhang 3 Abschnitt 1 BetrSichV unterscheidet zahlreiche Kranarten, Prüfzeitpunkte und Zuständigkeiten. Auch Kranart, Betriebsjahr, Montage, Änderung und außergewöhnliches Ereignis können relevant sein. Die PDF fragt deshalb den Prüfstatus ab, erfindet aber keine universelle Frist.

Methodik, Quellenstand und redaktionelle Grenze

Für diese Fassung wurden am 12. August 2026 die führenden Suchergebnisse für „Gefährdungsbeurteilung Kran PDF“ und nahe Varianten verglichen. Sichtbar waren vor allem allgemeine Vorlagen, ein Web-Formblatt, Prüfunterlagen und umfangreiche DGUV-Fachinformationen. Die hier angebotene Datei schließt die Lücke mit einer direkt ausfüllbaren, einsatzbezogenen Beurteilung und klaren Sonderhub-Gates.

Primärquellen sind vor allem BetrSichV § 3 und Anhang 3, ArbSchG §§ 5–6, die DGUV Vorschrift 52 „Krane“, DGUV Informationen 209-012 und 209-013, DGUV Regel 109-017 und der DGUV Grundsatz 309-001 zur Prüfung von Kranen. Welche DGUV Vorschrift im konkreten Betrieb gilt, ist beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu prüfen.

Die Redaktion stellt keine Traglastberechnung, Kranprüfung oder Genehmigung aus. Wo Fachkunde, Prüfsachverständige, Herstellerfreigabe oder behördliche beziehungsweise trägerbezogene Abstimmung erforderlich sind, muss die Praxis diese vor dem Hub einholen.

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