Was kostet ein Betriebsarzt 2026?

Einen gesetzlichen Gebührenkatalog für die betriebsärztliche Betreuung gibt es nicht. Externe Dienste vereinbaren Stundensätze, Jahrespauschalen, Preise pro beschäftigter Person oder Mischmodelle. Einzelne Vorsorge- und Eignungstermine werden häufig separat berechnet.

Die folgende Stichprobe wurde am 11. August 2026 aus frei zugänglichen Anbieterangaben erhoben. Sie ist kein repräsentativer Preisindex, zeigt aber die Bandbreite der Preislogiken:

Öffentliche Angabe Preisangabe Für den Vergleich wichtig
IAAI, FAQ Arbeitsmedizin 105 € je Stunde Arbeitsmedizin Anbieterpreis; Leistungsumfang und Nebenkosten im konkreten Angebot prüfen
Praxis Matz, Preisliste ab Juli 2025 160 € je angefangene Stunde Betreuung Vor-/Nachbereitung 80 € je angefangene halbe Stunde und Reisezeit 160 € je angefangene Stunde, jeweils laut Liste zuzüglich USt.
Betriebsarzt Fuchs, Preise 2026 155–185 € Grundbetreuung, 175–195 € betriebsspezifische Betreuung Staffel nach Stundenumfang; aktuelle Seite bezeichnet die Werte als Orientierung
Arbeitsmedizin Berlin/Brandenburg, Preisliste September 2025 viele Vorsorgepositionen 30–120 € Zeitvergütung laut Vertrag kann hinzukommen; Anlass und eingeschlossene Diagnostik unterscheiden sich

Die beobachteten 105 bis 195 Euro netto je Betreuungsstunde sind daher nur eine transparente Stichprobe. Sie begründen weder eine Preisempfehlung noch die Aussage, ein konkretes Angebot müsse in dieser Spanne liegen. Region, Vertragsvolumen, Qualifikation, Leistung und Verfügbarkeit können zu anderen Preisen führen.

Der Stundensatz ist nicht der Jahrespreis

Ein Anbieter mit 130 Euro je Stunde kann insgesamt teurer sein als einer mit 170 Euro, wenn er mehr Abrechnungseinheiten, Reisezeit und Verwaltungspositionen ansetzt. Ein vollständiger Betriebsarzt-Preis setzt sich typischerweise aus diesen Blöcken zusammen:

Kostenblock Typische Einheit Im Angebot klären
betriebsärztliche Betreuung Arztstunde oder Jahreskontingent produktive Zeit, Aufgaben, Mindestabnahme, Taktung
arbeitsmedizinische Vorsorge Fallpreis oder Zeit Beratung, Untersuchung, Diagnostik und Bescheinigung
Eignungsbeurteilung Fallpreis getrennt von Vorsorge, Rechtsgrundlage, Untersuchungsumfang
Labor und Impfung je Analyse, Dosis oder Material Fremdlabor, Impfstoff, Verbrauchsmaterial, Wiederholung
Reise Stunde, Kilometer oder Pauschale Fahrzeit, Entfernung, Parken, Mindestdauer je Standort
Verwaltung Zeit oder Pauschale Einrichtung, Vor-/Nachbereitung, Bericht, Portal, Archiv
Ausfall Termin oder Zeitfenster Absagefrist, nicht erschienene Beschäftigte, Ersatztermine
interne Kosten betrieblicher Vollkostensatz Koordination, Teilnahmezeit, Räume, Technik und Maßnahmen

Für die schnelle Angebotsprüfung gilt:

Externer Gesamtpreis = Betreuungsstunden + Einzelleistungen + Reise + Verwaltung + Material + Ausfallkosten + Steuer.

Ein reines Rechenbeispiel zeigt den Unterschied: Zehn produktive Betreuungsstunden zu 160 Euro ergeben 1.600 Euro. Kommen fünf halbstündige Vorbereitungsblöcke zu je 80 Euro, vier Reisestunden zu je 160 Euro und zwölf Vorsorgetermine zu je 80 Euro hinzu, beträgt das externe Nettoangebot bereits 3.600 Euro. Labor, Impfstoff, mögliche Steuer und interne Arbeitszeit sind noch nicht enthalten. Die Annahmen sind keine Preisempfehlung, sondern ein Test, ob alle Angebotszeilen in der Gesamtsumme stehen.

Erst danach werden interne Kosten ergänzt. Die ausführliche Herleitung der jährlichen Stunden und drei Budgetbeispiele stehen auf Kosten arbeitsmedizinischer Betreuung. Diese Seite bleibt bewusst beim Preisangebot des Betriebsarztes.

Welche Stunden dürfen überhaupt bepreist werden?

Vor jeder Preisanfrage muss feststehen, welche Betreuungsform beim zuständigen Unfallversicherungsträger gilt. Die DGUV erklärt zur überarbeiteten Vorschrift 2, dass sie seit 2025 von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen schrittweise trägerspezifisch in Kraft gesetzt wird. Für regelbetreute Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten werden die Einsatzzeiten der Grundbetreuung über die branchenbezogene WZ-Liste bestimmt. Klein- und Kleinstbetriebe können je nach Träger andere Regel- oder alternative Betreuungsformen haben.

Zwei Fehler machen Kostenangebote unbrauchbar:

  1. Gemeinsame Zeit vollständig dem Betriebsarzt zurechnen. Die Grundbetreuungszeit ist ein Summenwert für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Aufgabenverteilung bestimmt den ärztlichen Anteil.
  2. Vorsorge doppelt berechnen. Die Beratung des Arbeitgebers zum Vorsorgebedarf gehört zur Betreuung. Der individuelle Termin ist eine betriebsspezifische Leistung und darf nicht zugleich als identische Grundbetreuungsstunde und Fallpauschale erscheinen.

Die aktuelle DGUV Regel 100-002 bietet Rechenbeispiele und Checklisten. Maßgeblich bleibt jedoch die tatsächlich in Kraft gesetzte Fassung des eigenen Trägers, nicht ein Online-Rechner mit einer pauschalen Mitarbeiterschwelle.

Kosten pro Mitarbeiter richtig einordnen

„Betriebsarzt ab 10 Euro pro Mitarbeiter“ klingt vergleichbar, kann aber völlig verschiedene Leistungen meinen. Ein Pro-Kopf-Preis ist nur das Ergebnis einer Rechnung:

Kosten je Beschäftigtem = vollständige Jahreskosten ÷ durchschnittliche Beschäftigtenzahl.

Der Wert eignet sich für den internen Vergleich von Jahren, wenn Umfang und Risiken ähnlich geblieben sind. Für den Vergleich verschiedener Unternehmen ist er schwach, denn diese Faktoren verändern die Kosten:

  • Betriebsart und Gefährdungslage
  • beim Träger geltende Betreuungsform
  • Beschäftigtenzahl und ärztlicher Aufgabenanteil
  • Zahl und Art der Vorsorge- oder Eignungsanlässe
  • Standorte, Schichten, Sprachen und Reiseaufwand
  • notwendige Diagnostik, Impfungen und Laborleistungen
  • gewünschte Reaktionszeit und Vor-Ort-Verfügbarkeit

Ein digitales Paket pro Person ist ebenfalls nicht automatisch mit einer vollständigen Betreuung gleichzusetzen. Im Leistungsverzeichnis muss erkennbar sein, welche betriebliche Kenntnis, Begehung, persönliche Beratung und erforderliche Vor-Ort-Leistung tatsächlich eingeschlossen sind.

Wer trägt Betriebsarzt- und Vorsorgekosten?

Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Arbeitsschutzmittel bereitstellen. § 3 Absatz 3 ArbSchG verbietet, Kosten für Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz den Beschäftigten aufzuerlegen. Die aktuelle BGN-Information zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, Stand Februar 2026 stellt zudem klar: Der Arbeitgeber trägt die Vorsorgekosten und muss die Beschäftigten für den Termin freistellen.

Für das Budget sind drei Ebenen zu trennen:

  • Betreuung: Beratung des Arbeitgebers, Begehungen, Gefährdungsbeurteilung, ASA und weitere Aufgaben nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
  • Vorsorge: Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV, einschließlich des erforderlichen individuellen Aufwands
  • Eignung oder sonstige Leistung: anderer Zweck und gesondert zu prüfende Grundlage, nicht automatisch Vorsorge

Bei freiwilligen Gesundheitsangeboten ohne Arbeitsschutzbezug, privaten Bescheinigungen oder Untersuchungen für Dritte kann die Kostenfrage anders liegen. Solche Sonderfälle werden im Auftrag und in der Rechnung separat gekennzeichnet und bei Bedarf rechtlich oder steuerlich geprüft.

Umsatzsteuer und Rechnung nicht pauschal behandeln

Preislisten zeigen unterschiedliche Steuerangaben: Die Praxis Matz weist viele Vorsorgeleistungen ohne Umsatzsteuer, Eignungsleistungen und Betreuung dagegen zuzüglich Umsatzsteuer aus. Diese Darstellung darf nicht ungeprüft auf jeden Anbieter übertragen werden. Entscheidend sind Leistung, Zweck und steuerliche Einordnung im Einzelfall.

Für einen belastbaren Vergleich benötigt jede Position:

  • Menge und Abrechnungseinheit
  • Nettopreis
  • angewandten Steuersatz oder Kennzeichnung der Steuerbefreiung
  • Bruttopreis
  • enthaltene und ausgeschlossene Leistungen

Eine Tabelle, in der ein Anbieter Nettopreise und ein anderer Endpreise nennt, führt sonst selbst bei identischem Leistungsumfang zum falschen Ergebnis.

Angebotscheck in zehn Punkten

Senden Sie allen Anbietern dasselbe anonymisierte Mengengerüst und prüfen Sie anschließend:

  1. Gilt die richtige Fassung der DGUV Vorschrift 2 für den zuständigen Träger?
  2. Welche Aufgaben und wie viele produktive Arztstunden sind kalkuliert?
  3. Welche Mindestabnahme, Jahrespauschale oder Preisstaffel gilt?
  4. In welcher Taktung werden begonnene Stunden abgerechnet?
  5. Welche Vorsorgeanlässe und Fallzahlen sind enthalten?
  6. Sind Labor, Impfstoff, Bescheinigung und Material separat ausgewiesen?
  7. Wie werden Reise, Vorbereitung, Bericht und Portal berechnet?
  8. Welche Absage- und Ausfallregel gilt?
  9. Sind Netto, Steuer und Brutto je Position klar?
  10. Wie werden Mehrbedarf, Vertretung und Preisänderung freigegeben?

Diagnosen, Befunde oder Namen einzelner Beschäftigter sind für diesen Angebotsvergleich nicht erforderlich. Tätigkeiten, Gefährdungen, anonyme Fallzahlen und organisatorische Anforderungen reichen als Planungsgrundlage.

Stundensatz oder Pauschale?

Modell Vorteil Risiko Gute Vertragsfrage
Stundensatz tatsächliche Aufgaben bleiben sichtbar Taktung und Zusatzzeiten können den Preis erhöhen Was zählt als produktive Arztzeit und wie wird gerundet?
Jahrespauschale planbares Budget Mehrbedarf oder wichtige Leistungen können ausgeschlossen sein Welche Stunden, Fälle und Reisen sind garantiert enthalten?
Preis pro Beschäftigtem einfache Budgetierung Leistungsmenge und Risikounterschiede bleiben unsichtbar Wie wird Bedarf über die Pauschale hinaus erfüllt?
Fallpreis Vorsorge Kosten je Anlass gut planbar Labor, Impfung und Untersuchung können zusätzlich kommen Was umfasst der Fallpreis medizinisch und organisatorisch?
Mischmodell Grundbedarf und variable Fälle lassen sich trennen mehrere Preislogiken erschweren die Kontrolle Wie sieht die Rechnung in einem realistischen Beispielszenario aus?

Lassen Sie den Anbieter ein anonymisiertes Beispieljahr vollständig durchrechnen. So werden Mindestmengen, Rundung, Nebenkosten und Ausschlüsse sichtbar, bevor sie auf einer Rechnung erscheinen.

Klare Abgrenzung im Betriebsarzt-Cluster

Damit bleibt die Kauf- und Preisfrage hier, ohne die Berechnungsseite oder medizinischen Ratgeber auf dasselbe Hauptkeyword auszurichten.

Methode und fachliche Grenzen

Preis- und Rechtsstand: 11. August 2026. Die Preisbeispiele wurden aus öffentlich zugänglichen Anbieterangaben übernommen und nur als nicht repräsentative Stichprobe ausgewertet. Die rechtliche Einordnung basiert auf ArbSchG, ASiG, ArbMedVV, dem aktuellen DGUV-Mustertext, der DGUV Regel 100-002 und einer BGN-Arbeitgeberinformation vom Februar 2026.

Verbindlich sind das individuelle Angebot, der vereinbarte Vertrag und die aktuell beim zuständigen Unfallversicherungsträger geltende Vorschrift. ArbeitsschutzPilot vermittelt keinen Betriebsarzt und gibt keine Preise vor. Die Software kann Aufgaben, Termine, organisatorische Vorsorgeanlässe, Berichte, Kostenstellen und Maßnahmen verwalten; medizinische Befunde bleiben beim ärztlichen Dienst.